Unterhalt
Unser Rechtsratgeber zum Unterhaltsrecht
Das Gesetz zur Reform des Unterhaltsrechts ist im Jahr 2016 nun bereits über 8 Jahre in Kraft. Es hat tiefgreifende Änderungen für das Unterhaltsrecht mit sich gebracht. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie nachfolgend.
Leibliche Kinder stehen mit ihrem Anspruch auf Unterhalt an erster Stelle. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Beziehung sie hervorgegangen sind. Erst wenn der Unterhalt der Kinder gesichert ist, ist Raum für den Ehepartner mit dem Ehegattenunterhalt oder dem Trennnungsunterhalt. Er steht somit erst an zweiter Stelle. An dritter Stelle kommt der unverheiratete neue Partner.
Der Unterhaltsberechtigte ist durch die Unterhaltsrechtsreform früher verpflichtet worden, früher wieder berufstätig zu werden als bisher. Ein Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner soll die Ausnahme sein
Bei kurzen Ehen ist der Unterhaltspflichtige dem geschiedenen Partner nicht auf Dauer zum Unterhalt verpflichtet.
Neuigkeiten zum Unterhalt:
Unterhaltsfragen
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Unterhaltsanspruch
Der Unterhalt, der nach dem neuen Unterhaltrecht im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung zu zahlen ist, ist unterschiedlich ausgestaltet während
– des Bestehens der Ehe (Familienunterhalt),
– der Trennungszeit (Trennungsunterhalt) und
– nach der rechtskräftigen Scheidung der Ehe (nachehelicher Unterhalt).
Trennungsunterhalt
Beim Anspruch auf Trennungsunterhalt handelt es sich um den Anspruch, den der Ehepartner während der Trennung, aber noch vor Rechtskraft der Scheidung dem anderen zu gewähren hat. Die Höhe dieses Unterhaltsanspruchs unterscheidet sich vom Ehegattenunterhalt, sie beasiert auf anderen Voraussetzungen.
Weitere Unterhaltsfragen
Was ist Aufstockungsunterhalt?
Wie hoch ist der Selbstbehalt?
Kann der Unterhaltsanspruch ausgeschlossen sein?
Ich verdiene weniger. Wie kann ich den Unterhaltstitel abändern lassen? Muss ich eine Abänderungsklage erheben.
Ist einer der Ex-Partner zur Zahlung von monaltlichen Unterhaltsbeträgen an den anderen verpflichtet oder sogar verurteilt worden, so ist dennoch unter Umständen nicht jeder Bedarf in diesen monatlichen Zahlungen enthalten. Mehrbedarf ist extra zu zahlen.
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Nachehelicher Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt) ist der Unterhaltsanspruch, der dem Ehegatten nach der Scheidung zusteht. Er basiert auf unterschiedlichen Tatbeständen:
Betreuungsunterhalt
Oft muss sich einer der Partner um geimeinsame Kinder kümmern, sie pflegen und erziehen. Er erhält dann den Betreuungsunterhalt.
Unterhalt wegen Krankheit, Alters oder Mangel an Erwerbstätigkeit
Ist der Partner krank, hat er ein hohes Alter oder kann er aus sonstigen Gründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so sind dies ebenfalls Gründe für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch aus Krankheits- oder Altersgründen.
Unterhalt wegen Ausbildung
Wenn der Partner eine Ausbildung macht, steht ihm ebenfalls ein Unterhaltsanspruch zu.
Unterhalt aus Billigkeitsgründen
Schließlich kennt das Gesetz noch den sogenannten Unterhalt aus Billigkeitsgründen– was immer das auch heißen mag.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt ist ein Unterpunkt des Verwandten-Unterhalts. In der Praxis spielt der dem Kind oder den Kindern zu zahlende Unterhalt vor den Familiengerichten die größte Rolle.
Familienunterhalt
Unter Familienunterhalt versteht man den Unterhalt, der während des intakten Bestehens der Ehe zu leisten ist. Die Ehepartner erbringen ihn durch Arbeit, Geld oder Betreuungsleistungen.