Das deutsche Sorgerecht , Umgangsrecht und Unterhaltsrecht bezogen auf Trennungskinder ist nicht mehr zeitgemäß und muss reformiert werden. Das fordern nicht nur Interessenverbände von Trennungsvätern.
Es ist Realität: immer mehr Väter engagieren sich auch nach Trennung und Scheidung für die Kinder. Das hat im deutschen Rechtssystem noch keinen Eingang gefunden. Es besteht Handlunsbedarf. So sieht es auch die Bundesfamilienministerin. Sie will Väter von Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Ein Vater solle nicht den vollen Unterhalt zahlen müssen, auch wenn das Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat, so die Familienministerin.
Wechselmodell immer beliebter
Immer mehr Väter wollen nach einer Trennung die Erziehungsverantwortung weiter tragen. Verschiedene Betreuungsmodelle sollten hier möglichst viel Flexibilität einräumen. Deshalb muss es Änderungen im Unterhaltsrecht und im Sorgerecht und Umgangsrecht geben. Die Bundesfamilienministerin sprach sich aber gegen staatliche Vorgaben aus. Das bedeutet, dass die Eltern wie bisher selbst entscheiden sollen, wie die Betreuung der Kinder gestaltet werden soll. Das Wechselmodell, dass sich immer größerer Beliebtheit erfreut und nach neusten Studien in anderen Ländern dem Kindeswohl sehr dienlich ist, soll also nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Eine Festschreibung fordert hingegen insbesondere die FDP.
Gegenwärtige Regelung zum Kindesunterhalt
Das Elternteil, bei dem das Kind nach der Trennung lebt, leistet seinen Beitrag zum Unterhalt meist durch Betreuung, Pflege und Erziehung. Der andere Elternteil ist hingegen verpflichtet, seinen Beitrag durch Zahlung eines Geldbetrages zu erbringen. Dies ist das sogenannte Residenzmodell. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich in aller Regel nach der Düsseldorfer Tabelle. Sie ist aufgeteilt nach Kindesalter und Nettoeinkommen.
Neuer Trend: beide Eltern kümmern sich um Betreuung und Erziehung
In der heutigen Zeit bedeutet eine Trennung nicht mehr zwangsläufig, dass das Kind oder die Kinder bei der Mutter wohnen und der Vater Unterhalt zahlt. Es gibt viele Zwischenlösungen und auch getrennt lebende Eltern, die sich die Erziehung und Betreuung des Ki
ndes teilen. Auf diese Lösungen ist das geltende Recht nicht zugeschnitten. Es hat vielmehr noch das alte Residenzmodell als Leitbild.
Kindeswohl steht im Mittelpunkt
Einig sind sich alle politischen Parteien, dass das Kindeswohl bei allen Reformbemühungen im Mittelpunkt stehen muss. Was dem Wohl des Kindes aber am ehesten entspricht, darüber gehen die Meinungen auseinander.