Betreuung, Vormundschaft, Pflegschaft

Eine Betreuung regelt das Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem, der seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr wahrnehmen kann. Nur noch bei Minderjährigen ist eine Vormundschaft möglich. Eine Pflegschaft hat ergänzende Funktionen.

  • Betreuungsrecht

    Das Betreuungsrecht kommt für Menschen zum Tragen, die einen gesetzlichen Betreuer haben. Das Vormundschaftsgericht setzt ihn ein. Vormundschaft gibt es nur noch für Minderjährige. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit kann eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Eine Pflegschaft wird etwa bei Abwesenheit eingerichtet, vom Amtsgericht.

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