Mein Ex-Mann droht mit Jugendamt

  • Hallo,


    mein Ex-Mann möchte, dass unser Sohn 13 J. alt bei ihm offiziell wohnt, jedoch sollten wir uns die Zeiten teilen - eine Woche bei ihm, eine bei mir.


    Diese Lösung hat er schön letztes Jahr ausgeprobt, jedoch hat mich überraschenderweise auf Unterhalt verklagt.


    Ich bin seit 2 Jahren selbständig und verdiene noch so gut wie nichts. Mein jetziger Freund und Geschäftspartner unterstützt mich weitestgehend. Mein Ex-Mann dagegen verdient 3200 netto. Seit Juni zahlt er keinen Unterhalt.


    Ich betreibe ein Geschäft mit Kunst und hochwertige individuelle Massivholz- und Kunstmöbel, die wir maßanfertigen und komme manchmal um 19.00 - 19.30 nach Hause. Eine Frau aus Bulgarien kümmert sich um meinen Sohn. Sie wohnt mit uns. Da ich auch aus Bulgarien komme, möchte ich gerne, dass mein Kind vermehrt bulgarisch hört/lernt. Das Kind geht jedoch nach dem Hort oft zu der Mutter meines Ex-Mannes, seiner Oma, bis ich von der Arbeit komme. Sie wohnt 5 min. entfernt.


    Nun meint mein Ex-Mann, dass ich mich nicht um das Kind richtig kümmere.
    Er hat mich nun mit Jugendamt gedroht. Das Kind würde verwahrlosen und möchte mich zwingen, dass ich zustimme, dass das Kind sein offizieller Sitzt wieder bei dem Vater hat.


    Er selber hat eine führende Position und ist sehr oft unterwegs. Ich bin i.d.R. ein Mal in Bulgarien für 3-4 Tage, da ich die individuelle Projekte vor Ort qualitätsmänisch betreue.


    Ich habe schon viel Geld für eine langwierige Scheidung ausgegeben, habe mich mit weit weniger (notariell am 07.11.09 erfolgt) abgefunden, weil ich endlich den Krieg beenden wollte. Jedoch bekam ich gestern Abend diese nun neue Bedrohung von ihm mit dem Jugendamt und habe wieder die ganze Nacht nicht geschlafen und bin total aufgelöst.


    Kann mir jemand bitte einen Rat geben.


    Vielen, lieben Dank

  • Hallo Biljana,


    zunächst müsste man noch einiges wissen:


    dein Ex will, dass eure Kinder offiziell bei ihm wohnen. Heißt offiziell, dass sie dann auch tatsächlich dort wohnen, dort versorgt werden sollen? Ihr habt zwei Kinder, einen 13jährigen Jungen und auch ein Kleinkind? Wie alt ist das Kleinkind? Oder habt ihr nur den 13jährigen? Er geht zur Schule und danach in einen Hort?


    Wie oft bist du in Bulgarien? 3-4 Tage im Jahr oder im Monat?


    Wie ist es bisher gelaufen? Von wann bis wann war euer Sohn und wie lange bei seinem Vater. Die genauen Zeiten sind wichtig.

  • Hallo Uwe,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Wir haben einen Sohn (13 J.). Er wohnte bei seinem Vater, bzw. seiner Oma genau 1 Jahr (01.04.08 bis 01.04 09). Der Vater wohnt in der Einligerwohnung seiner Eltern.


    Unser Kind kommt allein von Schulhort zurück um 17.45. Montags geht er manchmal zu seiner Oma. In der Regal habe ich Montag frei, allerdings ein mal im Monat ekomme ich Lieferungen. Da ich sehr spezielle individuelle Möbel entwerfe und meine Beziehung zu meinen Kunden sehr persönlich ist, begleite ich die Möbel zum Kunden.Dienstags und Mittwochs kommt unser Sohn direkt zu mir in meinem Geschäft. Dienstags geht er zum Kung-Fu ein paar Schritte von mir entfernt und mittwochs gehen wir Schwimmen. Donnerstags und Freitags geht er dann hin und wieder zu Oma. Donnerstags von 15.45 (Donnenrstags kommt er früher vom Hort) bis 19.30 und Freitags von 17.45 bis 19.30, wobei er alle 14 Tage das Wochenende bei seinem Vater verbringt.


    Ich bin in Bulgarien ein mal im Monat (Freitags bis Montags).


    Gruß


    Biljana

  • Hallo Biljana,


    warum ist denn dein Sohn dann nach dem 1.4.09 wieder vom Vater weg und zu dir gezogen?


    Was will denn dein Sohn? Lieber bei dir wohnen oder bei seinem Vater? Mit 13 hat man schon ein Mitspracherecht.


    LG

  • Hallo Biljana,


    na, wenn dein Sohn bei beiden Eltern wohnen will, also mal bei Mutter, mal bei Vater, dann mach das doch. Eine solche Regelung ist doch gut und sicher im Interesse des Kindes.
    Was den Unterhalt anbelangt, so musst du ebenfalls den anteiligen Unterhalt von ihm fordern. Rechtlich gesehen muss das Kind den Unterhalt einfordern und auch einklagen. Derjenige, der es vertritt, bei dem es sich zur Zeit aufhält, macht dies stellvertretend in seinem Namen. Die Kosten sind vom unterhaltsverpflichteten zu tragen. Wenn du kein nenneswertes Einkommen hast, kannst du Prozesskostenhilfe beantragen oder dir zuvor beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Dann kannst du dich für 10 Euro beim Anwalt beraten lassen, ehe du klagst.