Unterhalt ab 18 - was steht mir zu?

  • Hallo liebe Forumsmitglieder.


    Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhalts. Ich werde demnächst volljährig und wohne bei meiner Mutter, sie bekommt momentan noch Unterhalt von meinem Vater. Dieser hat mir schon zugesagt, mir seinen Anteil auf mein eigenes Konto zu überweisen, sobald ich 18 bin. Meine Mutter sagt jetzt allerdings, dass sie dieses Geld auch weiterhin, bis ich ausziehe, bekommt und ich nur ein (vergleichsweise) geringes Taschengeld erhalten werde.
    Ist das so überhaupt in Ordnung?
    Danke im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Hallo Juli,


    Voraussetzung für Unterhalt ist natürlich das du in Schule/Ausbildung bist.


    Ab 18 sind beide Eltern unterhaltspflichtig.


    Der Unterhalt gehört dann dir.


    Aber: die Mutter muss dich nicht bei ihr wohnen lassen.


    Wohnst du weiterhin bei ihr, kann sie einen angemessenen Betrag für Kost+
    Logis von dir verlangen.


    Rechne mal aus was dich eine eigene Wohnung kosten würde.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, aus welcher hervor geht, was Kinder in etwa so kosten. Die Untersuchung ist zwar inzwischen etwa 8 Jahre alt, trotzdem, man kam schon bei kleinen Kindern inkl. Miete, Heizung u.s.w. auf etwa 400 € im Monat. Preiswerter sind Kinder seitdem nicht geworden.


    Und nun zur Berechnung. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilig (je nach Verdienst) zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird aber auch voll angerechnet, nicht nur anteilig. Und das Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das kann seinen Anteil auch in Naturalien leisten. Steht so im BGB.


    Die erste Frage ist also, wie viel Unterhalt die Eltern überhaupt noch zahlen müssen, und dann muss geschaut werden, wie die Kosten des Kindes sind (Miete, Nebenkosten, Strom, u.s.w.) . Wenn man das alles ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    bitte vergiss nicht zu erwähnen, dass bei der Berechnung des Unterhalts den der Vater zu leisten hat, trotzdem der Verdienst der Mutter herangezogen wird.
    Ob sie ihren Unterhaltsteil nun in Bar oder Naturalien leistet ist dabei nebensächlich....



    MfG