Hallo Gemeinde,
Ich möchte gerne die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens (bE) verstehen.
Ich nehme also meine 12 Jahresabrechnung und nehme das Jahresbrotto. Inkl. Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, sonstige Erstattungen des Arbeitgebers, Kinderzulage, Sachzuwendungen und ggf. Bereitschaftsentgelte.
Von diesem Betrag kann man nun Kosten abziehen.
Das ist der Kindesunterhalt, dann die Einkommensteuer. Hier kommt meine erste Frage. Ist das nur die Lohnsteuer? Oder auch die Kirchensteuer und den Soli?
Was ist mit der Sozialversicherung. Ich bin PKV aber was ist mit der RV und der AV?
Dann Pauschale von 5%, dann die Fahrkosten (hier nicht die einfache Strecke sondern hin und rück), dann haben wir ein gemeinsames Darlehen mit einer monat. Belastung von 950€ (Zins und Tilgung), Dann noch die KV für mich und meinen Sohn (nur der Teil, den ich zahle, also abzügliche des AG Anteills) Bleiben noch LV Versicherunngen, welche und wieviel darf ich hier abziehen. Habe eine normale LV, dann eine Pensionsversicherung, im Brutto waren Beiträge zu einem Pensionsaufbauplan und einer Direktversicherung (durfte ich die vorher beim Gesamtbrutto abziehen), dann blieb noch meine Einkommensteuer Vorauszahlung, die ich im Jahr zahlen muss, da der Gehaktsunterschied zwischen mir und meiner Frau zu hoch war. Darf ich die auch abziehen?
Ich glaube das war es.. Jetzt ist die Frage was von dem Betrag noch abgezogen werden darf. Ich wohne ein NRW (Bonn), was gilt hier, wenn beide arbeiten?
Da gibt es 50 Regel oder 3/7 Regelung oder sonst was.
Das wäre es. Super Danke für Eure Infos. Ich möchte die Rechnung gerne verstehen. Kann ja nicht so schwer sein.