Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Fragen.

  • Hallo Gemeinde,
    Ich möchte gerne die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens (bE) verstehen.
    Ich nehme also meine 12 Jahresabrechnung und nehme das Jahresbrotto. Inkl. Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, sonstige Erstattungen des Arbeitgebers, Kinderzulage, Sachzuwendungen und ggf. Bereitschaftsentgelte.
    Von diesem Betrag kann man nun Kosten abziehen.
    Das ist der Kindesunterhalt, dann die Einkommensteuer. Hier kommt meine erste Frage. Ist das nur die Lohnsteuer? Oder auch die Kirchensteuer und den Soli?
    Was ist mit der Sozialversicherung. Ich bin PKV aber was ist mit der RV und der AV?
    Dann Pauschale von 5%, dann die Fahrkosten (hier nicht die einfache Strecke sondern hin und rück), dann haben wir ein gemeinsames Darlehen mit einer monat. Belastung von 950€ (Zins und Tilgung), Dann noch die KV für mich und meinen Sohn (nur der Teil, den ich zahle, also abzügliche des AG Anteills) Bleiben noch LV Versicherunngen, welche und wieviel darf ich hier abziehen. Habe eine normale LV, dann eine Pensionsversicherung, im Brutto waren Beiträge zu einem Pensionsaufbauplan und einer Direktversicherung (durfte ich die vorher beim Gesamtbrutto abziehen), dann blieb noch meine Einkommensteuer Vorauszahlung, die ich im Jahr zahlen muss, da der Gehaktsunterschied zwischen mir und meiner Frau zu hoch war. Darf ich die auch abziehen?


    Ich glaube das war es.. Jetzt ist die Frage was von dem Betrag noch abgezogen werden darf. Ich wohne ein NRW (Bonn), was gilt hier, wenn beide arbeiten?
    Da gibt es 50 Regel oder 3/7 Regelung oder sonst was.


    Das wäre es. Super Danke für Eure Infos. Ich möchte die Rechnung gerne verstehen. Kann ja nicht so schwer sein.

  • Hallo vocaris!


    Vom Jahres Brutto kann st Du alles abziehen, was auch auf der Einkommensbescheinigung abgezogen wird.


    RV, Soli, Lohnsteuer, AV, Beiträge zur PKV.


    Weiter kannst Du im Rahmen der Einkommensbereinigung sekundäre Altersvorsorge in Höhe von bis zu 4% des Brutto-EK abziehen, wenn tatsächlich vorhanden. KV für den Sohn ebenfalls


    Berufsbedingte Aufwendungen 5% pauschal, oder die tatsächlichen Kosten. Das wären dann die Kilometer zur Arbeit hin und zurück mal 0,30€.


    LG chico

  • Hei,
    Danke für die Info.
    Wenn dem so ist, dann verstehe ich nicht, warum man nicht direkt das Netto nimmt. Ist doch am Ende das Gleiche?
    Wenn ich das gesamte Brutto nehme und am Ende die Steuern und die Sozialversicherung abziehe.
    Bei den LVs dürfen sicherlich nur die rein, die während der Ehezeit geschlossen wurden?
    Oder auch Verträge, die vor der Ehe bestanden?
    VL am Arbeitgeber darf ich auch abziehen?
    Bleibt noch der Punkt Wohnwert. Wir haben ein Haus und meine Frau wohnt mit unserem Sohn da.
    Ihr darf ich ja jetzt eine fiktives Einkommen draufrechen. Wie ermittele ich das am fairsten?
    Sehr wahr scheinlich würde ich gucken, zu welchem Preis man das Haus vermieten würde und würde diese Kaltmiet durch 2 teilen. Also die Hälfte ansetzen. Das ist ja dann die Kaltmiete. Ich zahle ja für das Haus derzeit alle Kosten. Also Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Versicherungen. Wie sieht es damit aus. Es kann doch eigentlich nicht sein, dass ich diese Kosten komplett zahlen muss?
    Dazu finde ich in meinem schlauen WiSo Trennungsbuch nichts.
    Da ich diese KOsten wohl auch nicht bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens abziehen kann ist die Frage, ob ich diese Belastung dann zusätzlich habe?


    Danke für die Antwort om Voraus

  • Du kannst auch einfach Dein Jahresnetto nehmen incl. aller Sonderzahlungen und dann auf den Monat als Durchschnittswert runter brechen. Für die Berechnung ist grundsätzlich massgeblich, was in der Tasche landet und das ist ja das Nettoeinkommen. Das Bruttoeinkommen zieht man heran, wenn durch die inzwischen eingetretene Steuerklassenänderung eben auch eine Änderung des Nettoeinkommens eintritt. Beispiel: Trennung in 2013 führt zur Steuerklassenänderung ab 1.1.2014. Dein Netto in 2014 entspricht nicht Deinem Netto in 2013! Also: Umrechnen! (Brutto-Netto-Rechner gibts en masse im Netz).


    Dein Netto kannst Du um Aufwendungen bereinigen. Es ist egal, ob z.B. LV schon vor der Ehe bestanden oder erst in der Ehe abgeschlossen wurden. Aber: Neben der gesetzlichen Altersvorsorge kannst Du insgesamt höchstens 4% - ausgehend vom Bruttoeinkommen - zusätzlich geltend machen. Also: VwL, LV, DirektV ja, aber nicht mehr als insgesamt 4%. Da wirst Du wahrscheinlich drüber liegen.


    Wohnwert: Da wird unterschieden. Wohnwert in Trennungszeit und WW ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages. Ersterer ist geringer anzusetzen: :thumbdown: je nach dem... 350€ - 450€; ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens kann der objektiv zu erzielende Mietzins genommen werden. Diesen Wohnwert kannst du in voller Höhe dem Einkommen Deiner Frau hinzurechnen.
    Wenn Du alle Kosten trägst, muss das natürlich berücksichtigt werden. Verbrausabhängige Nebenkosten komplett. Diese Kosten erspart sie ja auch in voller Höhe. Verbrauchsunabhängige Kosten... da streiten sich die Geister... insb. bei der Versicherung. Zinsen der Finanzierung m. E. komplett, Tilgungsaufwand zur Hälfte, da Du ja auch Deinen Anteil entschuldest. Schöpfst Du die 4% AV (s.o.) wider Erwarten nicht voll aus, kannst Du aber auch die Tilgung bis zur 4%-Grenze als private AV geltend machen.


    WiSo Trennungsbuch... was es nicht alles gibt...

  • Und... schau mal in die Unterhaltsleitlinien Deines zuständigen OLG. Die Leitlinien sind in der Regel sehr verständlich geschrieben und verläßlicher als manch zusammengefrickeltes Buch.