Kampf seit 3 Jahren!Klage auf Unterhalt / viele Fragen

  • Hallo ,


    ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Hilfe :rolleyes:


    Seit März 2011 bin ich mit meinen beiden Söhnen ( jetzt 16 und 19) aus dem Elternhaus meines Ex-Mannes gezogen. Das Haus haben wir zusammen umgebaut, er steht allerdings im Grundbuch.


    Mein 1. Anwalt hat den Kindesunterhalt auf 161 € für beide Kinder ausgerechnet,was ich nie glauben wollte. Ich kann doch nicht alleine für alles andere sorgen . Ich arbeite auf Teilzeit und hatte bis Nov. 2013 zusätzlich einen 400€ Job, bekomme das Kindergeld und ca. 90 € Aufstockung vom Amt.Dazu eben die 161€ Unterhalt.


    Mein 1. Anwalt hat alle Schulden (Haus,Auto,Kreditkarten meines Mannes ) mit in die Rechnung einbezogen,weil es wohl ehebedingte Schulden sind.
    Nun sind wir seit einem Jahr geschieden und der Unterhaltskampf geht weiter. Ich habe den Anwalt gewechselt,dieser hat nun lt. Düsseldorfer Tabelle und Einkünfte meines Ex-Mannes den Unterhalt ausgerechnet. Ist natürlich eine ganz andere Summe,mit der ich auch einverstanden bin.
    Ich kam mit dem Geld nicht mehr aus,da mein 400€ JOb weg fiel,und bin auf Anraten des Anwalts zum Amt und habe Aufstockung beantragt. Diese beläuft sich zur Zeit auf ca. 90 €,je nach Verdienst meinerseits.
    Seit August 2013 ist mein großer Sohn in der Ausbildung, fällt also aus dem Unterhalt raus. Der 2.Sohn geht in die 10.Klasse Gymnasium.


    Kann es sein,dass mein Ex-Mann die Unterhaltsforderungen nun nicht mehr nachzahlen muß,weil ich Aufstockung beantragt und erhalten habe???
    Ich erhalte ja noch nicht einmal die volle Summe,die eigentlich als Unterhalt ausgerechnet wurden.
    Beispiel : Ex-Mann muß 650€ zahlen, ich erhalte von ihm 161€ plus eben die 90€ Aufstockung.


    Ach,man,ich weiß,verwirrend,mein Kopf raucht auch schon....


    LG,
    hamtaro

  • Grundsätzlich unterliegen auch Kindesunterhaltsansprüche der Verwirkung, regelmäßig nach Ablauf eines Jahres. Ob für das letzte Jahr nachgezahlt werden muß hängt vom Einzelfall ab, maßgeblich davon, ob ordnungsgemäß in Verzug gestzt wurde und/oder schon abschließend beziffert wurde. Da Du ohnehin schon anwaltlich vertreten wirst, solltest Du den Anwalt fragen.

  • Hallo hamtaro71,


    Zitat

    ? Kann es sein,dass mein Ex-Mann die Unterhaltsforderungen nun nicht mehr nachzahlen muß,weil ich Aufstockung beantragt und erhalten habe???


    So lange du im ALGII-Bezug bist, hat das Jobcenter ein Recht auf eine Abtretungserklärung.


    D.h. der KV muss Unterhalt zahlen, dieser wird aber beim ALGII angerechnet.


    lg
    edy

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