Hallo Mitleser. Ich zahle immer pünktlich meinen Unterhalt seit 6Jahren für mein Kind, welches bei meiner Exfrau lebt und wurde bislang die letzte Jahre von der UVG-Stelle berechnet mit 100€.
Zum 01.Juli 2013 war das UVG ausgelaufen und ich habe dann vor erst statt meinen üblichen 100€ den kompletten UVG-Satz von 180€ an meine Ex gezahlt.
Im November fragte dann endlich die Arge meine Unterlagen zur Berechnung des Unterhaltes an. Jedoch hat sich mittlerweile vieles bei mir geändert (ein neues Kind, verheiratet etc.) und die Arge hat mir nun mitgeteilt, dass es ersichtlich ist, dass ich nicht mehr zahlen kann, es aber bei den 180€ bleibt. Meine neue Ehefrau hätte da nichts mit zu tun, meinte das Amt.
Zu unserer Situation: Ich habe mal Monate mit (Netto) 1800€ und auch Monate mit 1100€ als Leiharbeiter mit wechselnden Einsatzorten (Jahresdurchschnitt wurde auf 1500€ berechnet), meine Frau hat nur Elterngeld von 150€. Sie hat 2Söhne mitgebracht, einer davon erhält Waisenrente, bei dem anderen hat sie immer UVG erhalten, weil der Vater nicht mehr eingetragen werden konnte (tot) und das UVG ist durch unsere Heirat weggefallen. Zusammen haben wir nun ein Baby, also 558€ Kindergeld für alle.
Wie gesagt, meinte halt die ARGE, dass es egal sei ob meine Frau kein Einkommen hat, es zähle nur wenn Sie Einkommen hat. Aber muss ich nicht auch für sie aufkommen? Sie bekommt ja keinerlei Sozialleistungen, weil ich sie ja selbstverständlich ernähren muss - ist ja meine Frau?!
Nun möchte ich gern wissen, was da die ARRGE berechnet hat, oder, ob sie nicht einfach die 180€ belassen hat, weil ich sie ja eh schon gezahlt habe seit ein paar Monaten.
Ist das mein Recht diese Berechnung einzufordern? Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass meine Frau nicht berücksichtigt wird ?