Zugewinnausgleich

  • Hallo ich habe folgende Fragen:
    wir sind seit 1995 verheiratet, mein Mann hat sich während der Ehe selbständig gemacht und eine Praxis gekauft. Dafür hat er von seinem Vater 100.000 Euro als vorweggenommenes Erbe übertragen beommen. Für die anderen 100.000 Euro wurde ein Darlehen aufgenommen ,das durch Einnahmen aus der Praxis abbezahlt wurde.
    Das ist bereits abbezahlt. Zwischenzeitlich haben wir auch ein Grundstück gekauft und Haus gebaut das etwa 400.000 Euro Wert ist. Bis zur Geburt unserer Tocheter hatte
    war ich vollzeitig im Beschäftigungsverhältnis beschäftigt, seit der Geburt unserer Tochter nur noch geringfügig. - Inzwischen hat mein Mann die Praxis in eine Praxisgemeinschaft
    eingebracht (der Wert der Praxis war zu dem Zeitpunkt etwa 300.0000 Euro). - Weiter hat er von seinem Vater Firmenbeteiligungen im Wert von etwa 350.0000 Euro
    übertragen bekommen. Vor etwa 5 Jahren hat dann mein Mann den Vorschlag gemacht das Haus auf mich zu übertragen, dass im Falle einer Praxispleite das Haus dann
    auf meinem Namen wäre - und somit auf der sicheren Seite. Eine Stunde vor dem Notariatstermin hat mir dann mein Mann mitgeteilt, dass für eine steuerfreie Übertragung
    es wichtig ist, dass wir den Ehestand der Gütertrennung vereinbaren müssten. Daduch könnte dann im Rahmen des Zugewinnausgleich mir das Haus übertragen werden.
    Ich war damit einverstanden mit der Absprache, dass wir nach einem Jahr wieder die Zugewinngemeinschaft vereinbaren würden. Das haben wir dann auch gemacht (notariell).
    Vor dem Notariat mussten wir dann (für mich überraschenderweise) das Anfangsvermögen betiteln das war dann bei mir etwas Barvermögen unnd das Haus. Bei meinem
    Mann wurde dann als Anfangsvermögen Firmenbeteiligungen in Höhe von etwa 720.000 Euro (geerbte und die eingebrachte Praxis) und etwas Barvermögen festgeschrieben. -
    - Wir wäre das nun jetzt im Falle einer Scheidung?
    Erst jetzt ist mir bewusst geworden, dass die während der Ehe ja teils gekaufte Praxis auch in die Zugewinngemeinschaft gehört hätten? Und die Einnahmen daraus?
    Habe ich einen Fehler gemacht? Irgendewie bin ich jetzt etwas mistrauisch geworden?
    Was ist mit den Einnahmen aus den Beteiligungen? Würden die der Zugewinngemeinschaft eingerechnet oder bleiben die Aussenvor da sie im Anfangsvermögen meines
    Mannes stehen?
    Eine Bekannte behauptet er hätte durch den vorzeitigen Zugewinnausgleich mir das Haus überlassen und sich dafür die Praxis zugeschustert, die ja über die Jahre
    gesehen mehr Geld abwirft und mehr Wert wird wie das Haus. Das verunsichert mich nun, obwohl ich eigentlich nicht glaube dass mein Man mich übers Ohr hauen will...


    Vorab schon mal ein recht herzliches Dankeschön.

  • Also... durch die notariellen Verträge habt ihr erstmal Fakten geschaffen. Ab der erneuten Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft wird auch neu gerechnet. Es wird daher zu ermitteln sein, ob seitdem bei Dir oder Deinem Mann Zugewinn eingetreten ist, der dann ausgeglichen werden muss. Diese Ermittlung ist kompliziert, da insbesondere der Praxiswert und auch die Firmenbeteiligungen zu bewerten sind (Vergleich: Wert dieser Positionen zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft/Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages). Solche Bewertungen können vom Laien nicht zuverlässig vorgenommen werden. Das bedeutet, dass kostenintensiv Wirtschaftsprüfer oder zumindest Steuerberater damit beauftragt werden müssen. Wenn ihr erst vor ca. 4 Jahren wieder zum Zugewinn zurückgekehrt seid, ist fraglich, ob sich ein solcher Aufwand lohnt oder ob man mit der Bewertung u. U. nicht nur Geld verbrennt... Du wirst selbst abwägen müssen, was "Sichheit" Dir wert ist.


    Die Regelungen, die ihr damals getroffen habt, sind durchaus nicht unüblich. Oft bestehen auch die Teilhaber von Praxen auf entsprechende Eheverträge, bevor ein neuer Partner aufgenommen wird. Zu den Werten ansich wird man aber hier nichts sagen können. Ich gebe aber zu bedenken: Hätte Dich Dein Mann übers Ohr hauen wollen, hätte man ihm vor 4 Jahren empfehlen müssen, die erneute Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft NICHT notariell fest zu zurren... Auch wenn er es Dir versprochen hatte... ein solcher Anspruch wäre nicht durchsetzbar gewesen!
    Und natürlich hätte man die in der Ehe aufgebaute Praxis vor dem ersten Vertrag berücksichtigen müssen. Aber natürlich auch das Haus, die vorweggenommenen Zuwendungen durch seinen Vater etc. Aber: Du hast ja ein - hoffentlich schuldenfreies - Haus im Wert von 400.000 € bekommen. Da sehe ich - auf den ersten Blick - keine Übervorteilung...


    Die Einnahmen aus der Praxis und/oder den Beteiligungen unterfallen sowieso nicht dem Zugewinn, sondern sind als Einkommen bei der Berechnung des Kindes,- Trennungs. und nachehelichen Ehegattenunterhaltes zu berücksichtigen.


    Vielleicht hilft das ja erst mal...