Hallo,
mein Freund hat 2 Kinder (7 + 11) aus erster Ehe und mit mir einen 16 Monate alten Sohn (wir sind nicht verheiratet und ich arbeite seit kurzem wieder in Teilzeit). Er hat ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 2.070 Euro (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld alles eingerechnet).
Was darf man davon alles abziehen? 5% Pauschalaufwendungen? 55 Euro Berufsunfähigkeitsrente, die er jeden Monat zahlt? 60 Euro Riester Rente, die er jeden Monat zahlt?
Dann zahlt er 300 Euro jeden Monat für unseren Sohn an Krippenkosten. Zusätzlich musste er letztes Jahr ein Darlehn über 9000 Euro aufnehmen für neue Zähne. Dieses zahlt er mit 100 Euro im Monat ab.
Wieviel Unterhalt müsste er an seine beiden Kinder aus 1. Ehe zahlen? Durch das 3. Kind mit mir darf er doch 1 Stufe runtergehen oder? Zur Zeit zahlt er freiwillig 582 Euro, hat das aber noch nie berechnen lassen.
Gruß
Kira
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Hallo Kira,
abzugsfähig sind 5% berufsbedingte Aufwendungen pauschal, oder die nachgewiesenen Kosten. Damit ist der Hin- und Rückweg zur Arbeit gemeint. Dann kann sekundäre Altersvorsorge, hier die Riester, bereinigend angesetzt werden. Allerdings nur in Höhe von max. 4% von Brutto-EK. Nachlesen kannst Du das in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
Krippenkosten sind nicht abzugsfähig. Warum sind die so hoch? Ich verdiene etwas das Doppelte und wird zahlen ca. die Hälfte.
Auf das Darlehn für die neuen zähne kann nicht berücksichtigt werden. Allein schon deswegen, weil es nach Eintritt der Unterhaltspflicht entstanden ist.
So, was wäre an die Kinder aus der ersten Ehe zu zahlen.... abzugsfähig sind dann ca. 100€ berufsbedingte Aufwendungen und 60€ Riester Verbleiben 1.910€ ich schöne das jetzt mal, vielleicht sind ja tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen etwas höher, und gehe von einem unterhaltsrelevantem Netto-EK von 1.900€ aus.
Das wäre EK-Stufe 2. Wegen drei Unterhaltsberechtigten geht es eine Stufe runter in Stufe 1.
Demnach wären für das 7-jährige Kind 272€ fällig, auf das 11-jährige entfallen ebenfalls 272€, wenn es 12 Jahre alt wird steigt der Betrag auf 334€. Zusammen also 544 bzw. dann später 606€.
Im Moment zahlt er nach EK-Stufe 2 je Kind 291. Aber zu Zeiten der Berechnung gab es vermutlich euer gemeinsames Kind noch nicht.
LG chico
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Hallo Chico,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich habe auf diversen Seiten im I-net gelesen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abzugsfähig ist. Meinst du, das stimmt nicht? Da zahlt er monatlich auch nochmal 55 Euro.
Die Krippenkosten sind hier wirklich sehr hoch. Nachher im KIndergarten wird es zum Glück billiger. Aber auch da habe ich irgendwann mal gehört, dass von den Krippenkosten ein Teil von angerechnet werden kann, weil unser kleiner Mann ja in die Krippe geht, damit wir arbeiten gehen können. Kindergarten soll man nicht anrechnen können. Hm weißt du da Näheres?
LG Kira