Hallo ich bin neu hier in den Forum und vielleicht kann mir ja einer hier einen Rat geben.
Ich bin seit 10 Jahren das zweite mal Verheiratet , aus der Ersten Ehe habe ich ein Sohn der jetzt 17 Jahr alt ist und in ein Heim untergebracht ist .
Mit meiner jetzigen Frau habe ich zwei Kinder 11 /7 Jahren.
Ich habe einen Durchschnitts Einkommen von 2269,30 Netto , wie jedes Jahr muss ich jetzt alles wieder auflegen was ich verdiene .
Ich bezahle 340 Euro Unterhalt jetzt habe ich einfach angst das ich noch mehr bezahlen soll .
2269.30 Euro das hört sich viel an wenn dann aber mal alles abgebucht ist sieht es nicht mehr so toll aus dann kann ich Glück haben wenn 400Euro zum leben bleiben.
Selbst mein Bank Berater sagt ich bezahle zu viel für mein Einkommen .
Nach meiner ersten Trennung habe ich es aber auch immer knüppel dick bekommen Ehegattenunterhalt , Kindesunterhalt ich war mehr beim Anwalt wie zu hause.
Ein Anwalt sagte mal zu mir wer einmal geschieden ist und Unterhalt bezahlen muss ,der wird es schwer haben sich je noch mal was neues aufzubauen .
Ich will einfach nicht das meine Neue Familie durch meine Vergangenheit drunter leitet .
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Hallo Michael,
ZitatIch bezahle 340 Euro Unterhalt jetzt habe ich einfach angst das ich noch mehr bezahlen soll .
Ich vermute mal, Du zahlst 334€? Das wäre, unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes, der Mindestunterhalt für ein Kind in der dritten Altersstufe ( 12-17).
ZitatIch habe einen Durchschnitts Einkommen von 2269,30 Netto
Wenn dieses Einkommen bereinigt wird, verbleibt vermutlich ein unterhaltsrelevantes Einkommen von ca.1.900€, oder weniger. Damit bist Du in der EK-Stufe 2 der DT. Da die DT von 2 unterhaltsberechtigten Personen ausgeht, es bei Dir aber 3 Personen sind, wirst Du eine Stufe runter gestuft. Dann EK-Stufe 1. Und damit wärst Du im Bereich des Mindestunterhalts, 334€.
Zitatjetzt habe ich einfach angst das ich noch mehr bezahlen soll .
Das wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht kommen. Zu mehr bist Du einfach nicht verpflichtet.
Wenn das Kind in einem Heim untergebracht ist, müsste eigentlich auch die Mutter an den Kosten der Unterbringung beteiligt werden. Ist dem so?
ZitatSelbst mein Bank Berater sagt ich bezahle zu viel für mein Einkommen .
Bankberater haben in den seltensten Fälle eine ausgeprägte Expertise im Bereich Familienrecht. Daher würde ich dieser Aussage wenig Glauben schenken.
LG chico
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Danke für die Schnelle Antwort und das Sie mir etwas Hoffnung geben .
Meine Ex Frau war nach unser Trennung auch wieder verheiratet bis dahin habe ich auch für Sie unterhalt bezahlt.
Die Ehe hielt nur 2 Jahre seitdem geht Sie nicht mehr Arbeiten und ist mit der ganzen Lage überfordertet gewesen.
Darum ist mein Sohn vor 2 Jahren ins Heim gekommen.
Viele würden jetzt sagen ich hätte Ihn einfach zu mir nehmen sollen bevor er ins Heim kommt , es hört sich zwar egoistisch an wenn ich sage ich habe mir ein neues Leben aufgebaut
und es ist einfach so das ich keinen Bezug zu meinen ersten Sohn mehr habe. -
Hallo Michael,
Zitat, es hört sich zwar egoistisch an wenn ich sage ich habe mir ein neues Leben aufgebaut
und es ist einfach so das ich keinen Bezug zu meinen ersten Sohn mehr habe.Das hört sich nicht egoistisch an. Ist in meinem Fall nicht viel anders. Zu meinem Kind habe ich seit 8 Jahren keinen Kontakt mehr. Die KM hat das toll hinbekommen. Wenn ich ihn heute aufnehmen sollte, wüsste ich auch nicht, ob das funktionieren könnte.
LG chico
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Hallo,
vielleicht mal ein Hinweis: so ein Heimplatz kostet monatlich etwa 3000 bis 4000 €. Da überprüft das Jugendamt schon sehr genau, ob die Heimunterbringung erforderlich ist. Und es ist auch gehalten, so viel wie möglich wieder rein zu holen, denn der Rest, der wird von uns allen, also vom Steuerzahler getragen. Angesichts dieser Kosten ist es für den Vater ziemlich einerlei, ob die Mutter auch beiträgt oder nicht. Da wir uns hier auch im öffentlichen Recht bewegen, können Zahlungen der Mutter nicht zu einer Reduzierung des Unterhalts des Vaters führen.
Herzlichst
TK
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Das Problem, dass Unterhaltsverpflichtungen aus der vorherigen Ehe und für Kinder aus früheren Verbindungen die neue Familie belasten, ist leider sehr häufig anzutreffen. Beispiel: Der Lebensgefährte einer Freundin von mir hat zwei nichteheliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Jetzt hat meine Freundin ebenfalls ein Kind mit ihm. Sie kann sich nicht einmal leisten, ein Jahr zu Hause zu bleiben, sondern musste gleich weiterarbeiten. Sie kann nur halbtags arbeiten, das Kind wird zum Glück von der Oma betreut. Der kleinen Familie bleibt kaum mehr als der Sozialhilfesatz zum leben.