Ein paar Fragen zum Unterhalt

  • Ich habe drei Kinder, zwei aus einer früheren Beziehung und eins mit meiner jetzigen Frau.


    Mein 16 jähriger Sohn wird bald eine Ausbildung beginnen oder weiter die Schule besuchen, ein Gespräch steht noch aus mit ihm, da das mit der Schule sehr plötzlich kam. Mein anderer Sohn ist 12 und meine Tochter 6 Jahre alt.


    Ich bin vor ca. einem Jahr arbeitslos geworden, hatte von einem Früheren Arbeitgeber eine Abfindung erhalten da das Zweigwerk geschlossen wurde in dem ich arbeitete. Damit habe ich drei Kredite getilgt, einer war noch aus erster Beziehung, ein weiterer war für mein Auto und der dritte waren Schulden die aufgelaufen sind als meine Frau in Elternzeit war. Das kam weil ich weiter voll Unterhalt gezahlt habe, wir umgezogen sind, das übliche Drama.
    Zu der Zeit als ich die Kredite abgezahlt hatte, war ich bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis und der Rest der Abfindung sollte eigentlich noch mindestens bis 2015 reichen. Leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen den neuen Job wieder aufgeben, dadurch hat sich alles dramatisch verkürzt und die Abfindung ist in Kürze aufgebraucht. Ich gehe jetzt davon aus, dass mir ein fiktives Einkommen angerechnet wird, sich dadurch wieder Schulden aufbauen werden für Unterhalt, den ich nicht aufbringen kann von 1130€. Ein Termin beim Anwalt habe ich demnächst.
    Um neue Arbeit bemühe ich mich, lebe in einer Region wo die Lage momentan nicht so rosig aussieht, hoffe aber bald was zu finden.


    Nun einige Fragen


    - Kann man das mit dem Unterhalt außergerichtlich klären, z.B. mit Hilfe des Jugendamtes/Anwälten?
    - Kann mein Selbstbehalt noch weiter gekürzt werden als 800€ ? Dann müsste ich mein Auto verkaufen.
    - Wie sieht es mit den Schulden aus die auflaufen werden, haben meine Kinder ab 18 Jahren anrecht das Geld zu erhalten oder bekommt das weiter die Mutter?
    - Wenn mein älterster Sohn 18 Jahre wird ist die Mutter im Normalfall auch barunterhaltspflichtig, oder entfällt diese Pflicht auf Grund des zweiten noch minderjährigen Kindes?
    Sie lebte bis zur Trennung von meinem Geld, dann Stütze und Unterhalt und jetzt vom Unterhalt, einem drei Stunden Job und ihrem neuen Freund.
    - Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Unterhaltsurkunden anfechten? Diese wurden nach meinem damaligen Verdienst ausgerechnet, die Chancen auf einen Job wo ich wieder ~2000€ Netto verdiene sind leider mehr als gering. Hier vermute ich, dass das davon abhängig ist wie lange das Geld der Abfindung gereicht hätte wenn ich die Kredite nicht getilgt hätte!?



    Mich belastet das alles sehr, ich hoffe ich konnte es trotzdem halbwegs sachlich und verständlich darstellen.

  • Hallo strawhead,


    Zitat

    Kann man das mit dem Unterhalt außergerichtlich klären, z.B. mit Hilfe des Jugendamtes/Anwälten?


    Man kann, nur die Gegenseite/Gegenseiten muss mitspielen.(bei ALGII-Bezug der Mutter, wird das JC auf eine offizielle Berechnung


    bestehen)


    SB wird auf 800€ bleiben (m.E.)




    Du solltest dich sofort um eine Abänderung des Titels/Jugendamtsurkunde bemühen.


    Wenn Sohn 18, sind beide für seinen Unterhalt barunterhaltspflichtig.


    lg
    edy

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  • Du kannst theorethisch zu jedem Zeitpunkt den Versuch unternahmen, Unterhaltstitel abzuändern. Du solltest das aber vorbereiten.


    In jedem Fall solltest Du Deine Erwerbsbemühungen sehr, sehr sorgfältig dokumentieren. Die Bewerbungen sollten umfangreich und aussagekräftig sein. Zwar verabschiedet sich die Rechtsprechung so langsam von den üblichen 20 Bewerbungen /Monat, weil sie erkannt hat, dass das solche Bemühungen Monat für Monat nicht zielführend sind... Man weiss aber eben nicht, an welches Gericht man gerät. Wenn Du also nicht Gefahr laufen willst, dass man Dir Dein früheres Einkommen fiktiv zurechnet, arbeite hier sehr sorgfältig. Der Bezug von ALG I reicht Gerichten in den allermeisten Fällen für eine Abänderung nicht aus. Wenn Du eine neue Vollzeitstelle gefunden hast - ev. mit weniger Einkommen - und durch Bewerbungen nachweisen kannst, dass nichts besseres zu finden war, gehts leichter.
    Soweit Du Deine Abfindung verbrauchst hast in einer Zeit, in der Du eine neue Arbeitsstelle hattest und Unterhalt zahlen konntest, ist das wohl nicht zu beanstanden.


    Zu den Zahlungen:
    Dein demnächst volljähriger Sohn ist Unterhaltsgläubiger. Er entscheidet, wohin mit schuldbefreiender Wirkung gezahlt werden soll.


    Es ist richtig, dass ab Volljährigkeit der Kinder beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind. Sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob und in welchem Umfang die Mutter arbeiten könnte, führen aber in eine Sackgasse. Es wird nicht möglich sein im Verfahren Kind-Vater der Mutter fiktive Einkünfte zuzurechnen, um so den Unterhalt des Kindes zu drücken.

  • Zunächst erstmal vielen Dank für die Antworten!


    Zitat

    ?Es wird nicht möglich sein im Verfahren Kind-Vater der Mutter fiktive Einkünfte zuzurechnen, um so den Unterhalt des Kindes zu drücken.


    Es ist ja auch noch eine Weile hin, da kann noch einiges passieren, aber man macht sich halt immer irgend wie Gedanken darüber.


    Stimmt es jedoch, dass minderjährige Kinder bevorzugt Unterhaltsberechtigt sind? Da habe ich inzwischen unterschiedliche Aussagen gehört.

  • Hallo,


    Zitat

    Stimmt es jedoch, dass minderjährige Kinder bevorzugt Unterhaltsberechtigt sind? Da habe ich inzwischen unterschiedliche Aussagen gehört.?


    Jein.


    Volljährige Kinder die eine allgemeinbildende Schule besuchen + bei einem Elternteil wohnen+ noch keine 21 sind, werden


    minderjährigen gleichgestellt.


    lg
    edy

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  • Hallo!


    Ich war jetzt beim Anwalt, die Gegenseite ebenfalls. Es wird angezweifelt, dass ich momentan aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachgehen kann. Ich habe einen Bandscheibenvorfall, der einen Tag bevor ich eine neue Arbeit anfangen hätte können auftrat. MRT etc. wurde gemacht und ist daher aus der Luft gegriffen die Anschuldigung.
    Nun wird gefordert, dass ich weiterhin 100% des Unterhalts zahlen soll, bin jedoch finanziell nicht in der Lage dazu. Es würde nämlich bedeuten, dass ich von 1140€ rund 950€ Unterhalt für drei Kinder aufbringen müsste, 650€ für meine ersten beiden Kinder und den Rest für mein drittes Kind.
    Da ich mit meiner Frau noch ein Gemeinschaftskonto führe, ist die Überlegung, das Konto komplett auf sie umzustellen und für mich ein P-Konto zu eröffnen um nicht komplett mittellos zu sein.
    Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass laut OLG Celle der Selbstbehalt um 13,5 % reduziert werden kann da ich mit meiner Frau zusammen lebe ....


    Nun die Fragen:
    Wäre ein P-Konto nötig?
    Was passiert wenn ich am 1.5 nicht den vollen Unterhalt zahle, wie schnell ist mit einer Reaktion zu rechnen?
    Wie ist das mit den 13,5 % zu sehen, werden die 800€ Selbstbehalt noch mal um ca. 100€ reduziert?


    Besten Dank im Voraus!

  • Hallo strawhead,


    Was hast du denn in Sachen Titel- Abänderung unternommen?


    lg
    edy

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  • Hallo edy,
    kurz nach meinem ersten Post hier war ich bei einer Anwältin. Diese hat Ende März die Gegenpartei in Kenntnis gesetzt, dass die Abfindung aufgebraucht ist. Das hat sich so lange verzögert weil ich bereits neue Arbeit hatte und dort am 6.3 anfangen hätte können, am 5.3.kam der Bandscheibenvorfall. Somit sollte die Berechnung mit dem Lohn stattfinden und nicht mit dem ALG.
    Aktuell beziehe ich Krankengeld, und werde vermutlich noch 6-8 Wochen oder länger keine neue Arbeit antreten können.