Bitte Hilfe! Student Unterhalt bei zweitem Wohnsitz

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen da ich leider trotz langem googelns nicht gefunden habe ...


    Mein Problem:


    Ich bin Student und habe bis vor ein paar Monaten bei meiner allein erziehenden mutter gelebt.


    Hier habe ich den höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle erhalten da mein Vater mehr als gut statuiert ist,


    allerdings weigert er sich gegen jegliche Kontaktversuche meinerseits.


    Aufgrund des Studiums habe ich nun ein Zweitwohnsitz, somit Wohne ich nicht wirklich in der WG aber auch nicht zuhause.


    Ich habe nun heute einen Brief von einem Anwalt erhalten. Dieser handelt im Auftrag meines Vaters und möchte von mir,


    dass die Unterhaltszahlung auf den Bedarf eines Studenten bei auswärtiger Unterbringung gekürzt wird.


    Falls ich diesem nicht innerhalb von zwei Wochen zustimmen würde und den bis dato ,, zu viel " bezahlten Betrag zurück überweise


    würden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.



    Meine Frage: Ist dies gerechtfertigt, da ich ja einen Zweitwohnsitz habe.


    Zudem handelt es sich bei einer WG wie vom Anwalt behauptet um einen eigenen Haushalt ?




    Viel dank für jede Hilfe !!!

  • Hallo K.Hammer,


    google mal nach unterhaltsleitlinien OLG Frankfurt (anstelle Frankfurt dein OLG einsetzen)


    hier ein Auszug:


    13.1.2
    Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der
    Regel monatlich 670 € (darin sind enthalten Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 €),
    ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ohne Studiengebühren. Von
    diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern
    abgewichen werden


    Unter eigenem Hausstand ist zu verstehen: er wohnt nicht mehr bei einem Elternteil.


    lg
    edy

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  • Hallo,


    um das von edy geschriebene kurz zusammen zu fassen...


    Der Anwalt hat recht.


    Eigentlich stehen Dir jetzt nur noch 486€ Unterhalt zzgl. 184€ Kindergeld zu.


    LG chico

  • Moin,


    schon einmal danke !


    Gilt das obwohl ich ca 8 Monate im Jahr zuhause lebe ?


    Und gibt es eine Art Faustformel zur Abweichung beim Lebenstandard der Eltern ?


    Mein Vater Verdient in einem guten sechsstelligen Bereich und gibt sonst gerne Geld für seine Mercedes Oldtimersammlung aus.


    Gruß

  • Hallo K.Hammer,



    Zitat

    Falls ich diesem nicht innerhalb von zwei Wochen zustimmen würde und den bis dato ,, zu viel " bezahlten Betrag zurück überweise würden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.


    Zu viel gezahlter Unterhalt kann nicht zurückgefordert werden.


    lg
    edy

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  • Hallo,K-Hammer,



    google doch mal nach zuviel gezahlter unterhalt


    wenn du diesen Unterhalt schon ausgegeben hast, dann gilt er als verbraucht,und kann i.d.R. nicht zurückgefordert werden.




    lg
    edy

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  • Hallo,


    siehe dazu § 818 Abs.3 BGB. Stichwort Entreicherung.


    K.Hammer, Du hast nun als Student mit eigener Wohnung einen eigene Lebensstellung erreicht und partizipiert damit nicht mehr am Lebensstil der Eltern. Daher sehen die Leitlinien den pauschalen Unterhaltsbedarf, in Höhe von 670€ vor.


    Wenn Papa aber tatsächlich im 6stelligen Bereich verdient, wäre er ein ganz schöner Knauser, wenn er jetzt kürzen will.


    LG nero