Kindesunterhalt bei Neu-Heirat

  • Hallo
    Ich habe eine Frage. Ich bin Vater von zwei Kindern und seit 2011 geschieden. Ich habe immer den Unterhalt für meine Kinder gezahlt. Letztes Jahr habe ich neu geheiratet und dieses Jahr möchte nun meine Ex-Gattin meinen Unterhalt neu berechnen lassen und bittet mich durch ihren Anwalt das ich all meine Verdienste darlege.
    Wird das Gehalt meiner jetztigen Frau dabei mit eingerechnet? Meine jetztige Frau hat drei Kinder mit in die Ehe gebracht für die wir bzw ich natürlich auch aufkommen muss. Kann mir da vielleicht jemand helfen. Danke

  • Das Gehalt Deiner jetzigen Ehefrau wird nicht mitgerechnet. Wenn Du allerdings nach der Eheschließung in Steuerklasse 3 gewechselt hast, fließen auch die Steuervorteile in die Unterhaltsberechnung ein. Sollte Deine jetzige Ehefrau über eigene Einkünfte in ausreichender Höhe verfügen, kommt auch in Betracht, Deinen Selbstbehalt um 10 % zu reduzieren. Dass Deine Frau selber Kinder in die Ehe eingebracht hat und diese bei Euch leben, spielt für die Unterhaltsberechnung Deiner Kinder keine Rolle.

  • Miete spielt keine Rolle, da im Selbstbehalt enthalten. Kredite in der Regel auch nicht, zumindest nicht, wenn nicht wenigstens der Mindestkindesunterhalt gezahlt wird. Wenn man Glück hat, akzeptiert das Gericht Zinsleistungen - nicht Tilgungen - wenn die Kreditaufnahme notwendig war und ein Insolvenzverfahren nicht zugemutet werden kann. Das ist aber die große Ausnahme.