Frage zum Erstausbildungsunterhalt

  • Hallo,



    mein Sohn ist 27 Jahre, hat seine eigene Wohnung und studiert. Er bekommt rund 250-300 Euro aus einem Nebenjob und 300 Euro Bafög. 350 Euro wurden mir als Unterhaltsleistung angerechnet, obwohl ich diese nicht leisten kann. Ich habe Anfang 2012 eine Eigentumswohnung gekauft und zahle die monatlich mit 600 Euro ab. Das Bafög-Amt sagt ganz frech "Ja dann müssen Sie die Wohnung halt verkaufen. Sie hätten doch wissen oder abwägen können, dass ihr Sohn noch ein Studium aufnehmen wird." Und genau das ist der Punkt, es ist nicht absehbar gewesen, was ich anhand des Lebenslaufes meines Sohnes verdeutlichen kann.


    Mein Sohn hat damals ein Gymnasium besucht und musste 2005 mit einem erweiterten Realschulabschluss die Schule verlassen, weil er die 11. Klasse zwei mal nicht geschafft hat und seine 12-jährige Schulpflicht vorbei war. Er hat dann noch 1-1.5 Jahre bei mir gewohnt bis wir irgendwann nicht mehr miteinander auskamen. Durch die Jugendgerichtshilfe haben wir ihm dann eine eigene Wohnung besorgt. Er hat sich im Anschluß auch nicht um eine Ausbildung bemüht und hat wenn überhaupt nur eine handvoll Bewerbungen geschrieben, aber im Prinzip nur damit ich zufrieden bin.


    Er hat bis Ende 2008 Hartz 4 bezogen (zwischenzeitlich 2007 ein halbes Jahr Wehrersatzdienst, wo er im Nachhinein ausgemustert wurde) und hatte dann sein erstes Langzeitpraktikum von 9 Monaten (Einstiegsqualifizierung). Mein Sohn wurde nicht übernommen, da ein Führerschein der Klasse B Voraussetzung gewesen ist. Die Arge hatte das sogar abgesegnet dies zu bezahlen, aber er hat den Führerschein nicht bis zum Ende durchgezogen. Bis Anfang 2011 hat er weiter Hartz IV bezogen. Anfang 2011 hat er eine kooperative Berufsausbildung angefangen und konnte aufgrund seines Lebensalters und seines Praktikums auf 1.5 Jahre verkürzen. Er hat eine Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht. Im Anschluss wollte er sein Fachabitur im Bereich Wirtschaft nachholen, was er auch geschafft hat. Jetzt anschließend hat er sich für ein Studium entschieden, Wirtschaftsinformatik, doch er möchte jetzt nach dem 1. Semester nach Wirtschafts-wissenschaften wechseln.


    Meine Frage: Zählt das Ganze immer noch zu einer sogenannten Erstausbildung? Oder ist das ab einem gewissen Rahmen für Eltern auch nicht mehr "zumutbar". Ich meine, hätte ich das gewusst, hätte ich die Wohnung Anfang 2012 nicht gekauft und ich könnte den Unterhalt einfach leisten. Ein Finanzierungsexperte meinte, der Bildungsweg war nicht klar ersichtlich und ich könne den Unterhalt verweigern und das Bafög müsste es dann übernehmen. Wie sieht das rechtlich aus?


    Danke im Voraus


    Edit: (Beim Bafög-Antrag zählen ja nur die Einnahmen und nicht die Kosten, die ich monatlich trage. Wenn mein Sohn jetzt einen Antrag auf Vorausleistung stellen würde, würde doch das Unterhaltsrecht greifen und dann würden meine Kosten eine Rolle spielen, bin ich da richtig informiert?)

  • Hallo,


    bei der geschilderten Vita würde ich keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern erkennen. Die bisherigen Ausbildungsschritte wurden in keiner Weise mit Fleiß und Zielstrebigkeit betrieben.


    Nur weil das "Kind" bereits eine Ausbildung zum Bürokaufmann absolviert hat, ist ein Wirtschaftsstudium noch lange keine aufbauende Ausbildung.


    Ich würde zunächst jedliche Forderung von mir weisen.


    LG chico