Brauche dringend mal Hilfe wegen Kindesunterhalt

  • Hallo,ich bin neu hier und starte gleich mal mit meinen Fragen.


    Ich bin alleinerziehend,meine ältere Tochter ( 22 Jahre alt ) ist derzeit noch in schulischer Berufsausbildung und hat einen eigenen Haushalt.


    Meine jüngere Tochter ( 16 Jahre alt )beendet im Sommer dieses Jahr die 10.Klasse und geht dann in Berufsausbildung.


    Der Vater von meinen Kindern hatte lange Zeit regelmäßig den berechneten Unterhalt gezahlt. Auf Grund eigenem Verschuldens hat er seinen langjährigen und gutbezahlten Job verloren und hat aber bei dem Rausschmiss bei seiner Firma einen Aufhebungsvertrag unterschrieben,wo er auf Abfindung etc. verzichtet.
    Auch hat er bei seinem Freund, der sich in der Zwischenzeit selbstständig gemacht hat,eine neue Anstellung gefunden.
    Natürlich verdient er nun viel weniger.




    Wir haben auch schon mit den Unterhaltstiteln Lohnpfändungen durchgeführt,aber da er weitere 2 minderjährige Kinder hat,liegt er unter der Pfändungsgrenze.


    Er hat aber Vermögen,was er bei seiner Anwältin und dem Gericht verschweigt bzw. im Gegenzug zu unseren Aussagen behauptet, kein Vermögen zu besitzen.Ich kann aber alles schriftlich belegen.( Grundbuchauszug etc.) Zu seinen immer wiederkehrenden Lügen müssen wir nun schon die 4.Stellungnahme an das Gericht schreiben.


    Nun hat seine Anwältin geschrieben,das eine mögliche Abfindung durch die lange Betriebsangehörigkeit,( über 30 Jahre) die er bei ordentlicher Kündigung erhalten hätte,den Unterhaltsanspruch nicht tangiert.
    Stimmt das? Ich denke auch eine Abfindung und Weihnachtsgelder/ Urlaubsgelder gehören zum Einkommen beim Kindsvater und muß bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Gibt es dazu § ?
    Außerdem wird uns vorgeworfen,das wir ihn nicht hätten anzeigen müssen weil das noch bei Verurteilung sein Einkommen schmälert.
    Er ist aber bereits vorbestraft. Ich habe dem Kindsvater Wege abgenommen und bin zum Jugendamt gegangen. Die Unterlagen zum Ausfüllen hat er per Post nicht angenommen,der Brief ( Einschreiben/Rückschein) kam zurück.Er hätte ja da schon Ende 2012 reagieren und sein neues Einkommen offen legen können,da hätte der Unterhalt schon neu berechnet werden können. Aber nein er ist stur,verweigert jeglichen Kontakt zu den Kindern und zu mir. Da er nicht reagiert hatte, deswegen haben wir ihn auch angezeigt ( Unterhaltspflichtverletzung). Er ist nunmal der Vater und kommt nicht an den Unterhaltszahlungen vorbei. Die Kinder können ja nichts dafür,das er Mist baut und deswegen seinen guten Job verliert. :evil:


    Danke für eure Hilfe!


    Viele Grüße Phoebe

  • Hallo Phoebe,


    Das er auf Abfindung verzichtet hat kann er nachweisen? (Verzichtserklärung).


    Vermögen spielt keine Rolle, nur evtl.Gewinn daraus ( Zinsen,Dividende usw.) sind zu berücksichtigen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    hier sollte man erst einmal auseinander dividieren. Minderjährige Kinder gehen vor. Die 22-jährige nicht mehr priviligierte wird also das Nachsehen haben. Bleiben also die minderjährige Tochter mit Phoebe und mögliche andere minderjährige Kinder. Auf die ist das, was nach bereinigtem Netto-Einkommen übrig bleibt zu verteilen, wobei der Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.


    Alles andere sind unerhebliche Nebenkriegsschauplätze. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das muss man einfach wissen. Und es gibt zwar eine Verpflichtung, alles zu tun, um einen Job zu bekommen/erhalten zwecks Absicherung der priviligierten Kinder, es gibt aber keine Verpflichtung, einen höchstbezahlten Job anzustreben und zu behalten. Abgesehen davon ist für die 22-jährige die Mutter gleichermaßen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.


    Lebensplanung läuft nicht immer so, wie man es sich erhofft hat. Schade.


    Herzlichst


    TK

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten. Auf dem Aufhebungsvertrag steht,das mit sofortiger Wirkung die gesamten Rechtsbeziehungen erlöschen, keinerlei Ansprüche mehr bestehen und keinerlei Ansprüche wechselseitig mehr geltend gemacht werden können, egal wann diese entstanden sind und egal aus welchem Rechtsgrund , ob bekannt oder unbekannt diese entstanden sind.
    Die Betriebsvereinbarung über den Sozialplan vom Dezember 2004 findet keine Anwendung.



    Phoebe

  • Hallo Phoebe,


    Dann ist er dadurch wahrscheinlich einer fristlosen Kündigung entgangen?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hallo,


    zunächst mal besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung. wurde schon geschrieben) Lediglich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage könnte dem AN eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes je Betriebszugehörigkeitsjahr zugesprochen werden, wenn ein Weiterbeschäftigung unzumutbar wäre.


    Wenn eine Abfindung gezahlt wird kann diese, über mehrere Monate verteilt, als Einkommen angerechnet werden, um den Mindestunterhalt zu sichern. Gilt hier für das 16jährige Kind. Das 22jährige Kind ist da außen vor, weil nicht mehr privilegiert.


    Eine Anzeige wegen § 170 StGB bringt auch kein Geld in die Tasche des Unterhaltsberechtigten. Wird aber gerne mal gemacht, um Dampf ab zu lassen.


    Hat der Unterhaltspflichtige hier Vermögen, so müsste er dieses auch im Rahme des § 1603 (2) BGB angreifen, um den Mindestunterhalt zu sichern. Hier wären dann nicht nur die Zinseinkünfte aus dem Vermögen unterhaltsrelevant.


    LG chico

  • Hi,


    ich glaube, man sollte hier nicht aus den Augen verlieren, dass wir nicht den klassischen Fall des Unterhaltsverweigerers haben. Er hat viele Jahre gezahlt, wie wir lesen können. Dann haben sich die Verhältnisse geändert. Woher genau Phoebe bei null Kontakt die genauen Gründe für den Aufhebungsvertrag kennen will, das erschließt sich mir nicht. Und die Gerüchteküche, na ja. Jedenfalls gibt es eine Reihe von Gründen, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen. Nicht nur "Mist gebaut." Und er arbeitet doch. Muss für 3 minderjährige Kinder sorgen. Da bleibt für das einzelne Kind nicht so furchtbar viel übrig. Die 22-jährige bleibt eh außen vor. Und - für die ist ja Phoebe gleichermaßen finanziell verantwortlich.


    Und nochmals - es steht nirgendwo, dass jemand immer verpflichtet ist, sich um den höchstbezahlten Job zu bemühen. Ich denke, hier ist zunächst einmal Umdenken gefragt. Weg von der Vorstellung, dass der bisher ja sehr zuverlässige Zahler für alles aufkommen muss, allein die finanzielle Verantwortung trägt. Wenn es nicht mehr funktioniert, dann ist auch der erziehende Elternteil finanziell gefragt, und bei der Großen ist Phoebe sowieso mit im Boot, sofern überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht.


    Verletzung der Unterhaltspflicht - das sind andere Fälle. Nicht die, in denen jemand immer gezahlt hat und jetzt einfach nicht mehr kann.


    Herzlichst


    TK