Hallo,ich bin neu hier und starte gleich mal mit meinen Fragen.
Ich bin alleinerziehend,meine ältere Tochter ( 22 Jahre alt ) ist derzeit noch in schulischer Berufsausbildung und hat einen eigenen Haushalt.
Meine jüngere Tochter ( 16 Jahre alt )beendet im Sommer dieses Jahr die 10.Klasse und geht dann in Berufsausbildung.
Der Vater von meinen Kindern hatte lange Zeit regelmäßig den berechneten Unterhalt gezahlt. Auf Grund eigenem Verschuldens hat er seinen langjährigen und gutbezahlten Job verloren und hat aber bei dem Rausschmiss bei seiner Firma einen Aufhebungsvertrag unterschrieben,wo er auf Abfindung etc. verzichtet.
Auch hat er bei seinem Freund, der sich in der Zwischenzeit selbstständig gemacht hat,eine neue Anstellung gefunden.
Natürlich verdient er nun viel weniger.
Wir haben auch schon mit den Unterhaltstiteln Lohnpfändungen durchgeführt,aber da er weitere 2 minderjährige Kinder hat,liegt er unter der Pfändungsgrenze.
Er hat aber Vermögen,was er bei seiner Anwältin und dem Gericht verschweigt bzw. im Gegenzug zu unseren Aussagen behauptet, kein Vermögen zu besitzen.Ich kann aber alles schriftlich belegen.( Grundbuchauszug etc.) Zu seinen immer wiederkehrenden Lügen müssen wir nun schon die 4.Stellungnahme an das Gericht schreiben.
Nun hat seine Anwältin geschrieben,das eine mögliche Abfindung durch die lange Betriebsangehörigkeit,( über 30 Jahre) die er bei ordentlicher Kündigung erhalten hätte,den Unterhaltsanspruch nicht tangiert.
Stimmt das? Ich denke auch eine Abfindung und Weihnachtsgelder/ Urlaubsgelder gehören zum Einkommen beim Kindsvater und muß bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Gibt es dazu § ?
Außerdem wird uns vorgeworfen,das wir ihn nicht hätten anzeigen müssen weil das noch bei Verurteilung sein Einkommen schmälert.
Er ist aber bereits vorbestraft. Ich habe dem Kindsvater Wege abgenommen und bin zum Jugendamt gegangen. Die Unterlagen zum Ausfüllen hat er per Post nicht angenommen,der Brief ( Einschreiben/Rückschein) kam zurück.Er hätte ja da schon Ende 2012 reagieren und sein neues Einkommen offen legen können,da hätte der Unterhalt schon neu berechnet werden können. Aber nein er ist stur,verweigert jeglichen Kontakt zu den Kindern und zu mir. Da er nicht reagiert hatte, deswegen haben wir ihn auch angezeigt ( Unterhaltspflichtverletzung). Er ist nunmal der Vater und kommt nicht an den Unterhaltszahlungen vorbei. Die Kinder können ja nichts dafür,das er Mist baut und deswegen seinen guten Job verliert.
Danke für eure Hilfe!
Viele Grüße Phoebe