KU - Bedarf gedeckt?

  • Hallo,


    bin neu hier und nachdem ich mich ein wenig beschäftigt habe ...folgendes Anliegen
    Ein Sohn wird im Sep. 18 (mit Abitur) macht eine Ausbildung und bekommt Netto ca 500€. Er lebt bei der Mutter. Ist sein Bedarf gedeckt?...wie errechnet sich sein Bedarf?
    Danke für eure Hilfe

  • Hallo,


    der Bedarf errechnet sich nach dem addieren Einkommen beider Elterteile. Zudem wären diese Einkommen zunächst noch zu bereinigt. Heißt, Abzug von berufsbedingten Aufendungen und sekundärer Altersvorsorge, wenn tatsächlich betrieben.


    Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, wird die Ausbildungsvergütung noch um ausbildungsbedingte Aufwendungen, meist pauschal 90€, bereinigt und dann voll auf den Bedarf angerechnet. Auch das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.


    Rechnet man rückwärts, so stehen dem Kind 594€ zur Verfügung. Demnach müsste das bereinigte und addierte Einkommen beider Elternteile größer als 3.100€ sein.


    Wenn dem so ist, ergibt sich eine Differenz zum Bedarf, welcher von beiden Elternteilen, je nach Leistungsfähigkeit, zu decken wäre.


    LG chico

  • Hallo es gibt einen unbefristeten Titel über Stufe 6 ( mein Einkommen ca stufe 4 sollte dann noch 2 stufen hoch ergibt stufe 6 )
    nun würde sich für mich ergeben stufe 4 und seine Mutter stufe1 ..max. Stufe 8 = Bedarf 703€
    rechnung 703-184 -(500-90)410 = 109€ die beide Eltern aufbringen müssten? Ist die Rechnung in etwa richtig ?
    ...in wie weit wird dann noch eigenes Vermögen des Sohnes herangezogen? In etwa 16000€
    die Frage ziehlt darauf hin, das seit kurzem der Kontakt auf das nötigste beschränkt wird.möchte hier darüber keine Diskussion lostreten. Sohnemann behauptet mir gegenüber , das er nur das möchte was ihm zusteht ....mmmhhh ...mit fester und energischer Stimme . Ein Schelm der hier was böses denkt

  • Hallo,


    nicht die Stufen addieren, sondern die Gehälter. Was verdienst Du, was verdient die Mutter?


    Auf den unbefristeten Titel würde ich mit erreichen der Volljährigkeit zunächst mal eine Verzichtserklärung verlangen.


    Eigenes Vermögen müsste das volljährige Kind zunächst, unterberücksichtigung eines Schonvermögens, für seien Lebensunterhalt aufbrauchen.


    LG chico

  • mein monatliches Netto z.Z ca 2200 plus Mieteinnahmen ca 150 monatlich (Eigenheim wird teilvermietet) ob sich aus dem Rest ein wohnwerter Vorteil ergibt weiss ich nicht da ich vor kurzem zu meiner Partnerin gezogen bin . Halte mir aber meine Immobilie als Rückzugsmöglichkeit offen. Ex Frau hat ein Netto von ca 1400 plus belastete ETW , lebt mit ihrem Partner zusammen dort - der keine Miete zahlt und dafür den Kühlschrank vollmacht plus ein Taschengeld....