Nachträgliches Einfordern von Kindesunterhalt

  • Hallo


    Ich bin jetzt drei Jahre geschieden und zahle immer pünktlich und in der vom Gericht festgelegten höhe meinen Unterhalt für meine beiden Kinder.
    Letztes Jahr habe ich im Februar neu geheiratet und jetzt habe ich vom Anwalt meiner Ex-Frau ein Schreiben bekommen, dass ich meine Einkünfte offenlegen muss.
    Wenn ich nun mehr Unterhalt zahlen muss ist es legitim von meiner Ex-Frau den rückwirkend bis Februar zu verlangen. Soll heißen das ich die Differenz von Februar 2013 bis einschließlich jetzt Februar 2014 zahlen muss oder ist das nicht möglich?

  • Hallo,


    nein das ist nicht möglich. Sollte sich bei der Überprüfung ein höherer Kindesunterhalt ergeben, kann dieser nur ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzungen gefordert werden. Also ab dem Zeitpunkt an dem die Auskunft gefordert wurde.


    LG chico

  • Danke.
    Dies gilt also auch wenn die beiden Unterhaltsansprüche tituliert sind?
    dann bin ich ja dahingehend ein wenig beruhigt. Wäre ja ne Menge Geld die dann fällig gewesen wäre.


    Danke dir