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Hi,
kurz und knapp: nein, du hast keinen Anspruch. Eltern müssen Erstausbildungen finanzieren, nicht aber Wartezeiten. Zurückzahlen musst du aber auch nichts, weil Unterhalt als verbraucht gilt. Wenn du allerdings deinen Vater nicht informiert hast, dann kann es etwas anders aussehen.
Herzlichst
TK
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Guten Abend!
ZitatIch bin 19 Jahre alt und wohne bei meiner alleinerziehenden Mutter
Vorausgesetzt, dass es keine weiteren minderjährigen Kinder mehr gibt, ist das natürlich nicht zutreffend. Shaqo, Du bist volljährig. Damit hat sich der Erziehungsauftrag Deiner Eltern erledigt. Deine Mutter ist nicht mehr alleinerziehend, sie ist gar nicht mehr erziehend.
Zitatseit ich mich erinnern kann hat mein Vater monatlich 330 € überwiesen,
Waren das vielleicht 334€?
Zitatmeine Mutter kann finanziell kaum für mich aufkommen, da sie im Monat nicht mal 1000 € netto verdient.
Hmm, könnte Mutti nicht ein wenig mehr arbeiten und ihr Kind ebenfalls finanziell unterstützen zu können? Vom Papa wird´s doch auch erwartet.
Das rechtliche hat timekeeper schon geschrieben.
LG chico