Hallo leute, kurz zu meiner situation.
ich habe im july 2012 geheiratet , schon im oktober 2012 ist meine herzallerliebste gattin ausgezogen. nun ist es so das sie endlich die scheidung eingereicht hat. zwischen uns ist alles geklärt es gibt nichts mehr zu teilen. weshalb ich auch auf einen anwalt verzichten möchte. gestern lag nun ein schreiben vom familiengericht im briefkasten. das meine ehegattin VKH beantragt hat und ich hätte 2 wochen zeit stellung zu nehmen.aus dem anwaltsschreiben entnehme ich einen fehler , nämlich das wir beide nicht deutscher staatsangehörigkeit sind. muss ich dazu stellung nehmen? muss ich das gericht in kentniss setzen das ich keinen anwalt möchte? muss ich am scheidungstag anwesend sein?(würde mich wieder tief in depressionen stürzen, hatte mich gerade ein wenig erholt), muss ich anwaltskosten übernehmen? wie soll ich mich verhalten?????
vielen dank im vorraus