Zahnspange und Nachhilfe

  • Hallo zusammen,


    ihm Moment werde ich mit Forderungen der Kindsmutter überfordert.


    Das Kind ist mittlerweile 14 Jahre alt. Es gab beim bezahlen nie
    Schwierigkeiten, aber derzeit sind zwei Themen aktuell, wo ich an der
    Grundlage zweifle. Ich bin ja wirklich willig zu zahlen, nur habe ich
    das Gefühl das manches vermeidbar ist.


    Meine Frage an Euch - lohnt es sich in dem folgenden Fall sich mit Hilfe
    eines Anwalts zur Wehr zu setzen oder ist es im Grunde aussichtslos und
    ich kann mir das Geld für einen Rechtsbeistand sparen?




    Forderung - Zahnspange


    Das Kind benötigt eine Zahnspange. Dieser Umstand ist seit gut drei
    Jahren bekannt. Es wurde auch bereits eine Behandlung mit einer losen
    Zahnspange angefangen.


    Anfang letzten Jahres kam die Forderung nach einer festen Zahnspange.
    Ich bin Beamter und mein Kind hat deshalb Anspruch auf 80% aller Kosten,
    welche nicht von der AOK (wo das Kind versichert ist )getragen werden.
    Die Behandlung wurde angefangen, ich habe die Rechnungen der
    Privatvereinbarung erhalten, meinem Dienstherrn weitergeleitet und das
    Geld 1:1 an die Kindsmutter weitergeleitet.


    Im Laufe des Jahres war die Kindsmutter mit dem behandelten Arzt nicht
    mehr einverstanden, weshalb sie die Behandlung abgebrochen hat. Aus den
    anfänglichen Bekundungen einen alternativen Arzt aufzusuchen, wurde
    Nichts.


    Nun habe ich das Problem: Das Beihilferecht wurde geändert. Ich bekomme
    die 80% nur noch bezahlt, wenn die Behandlung vor 2014 begonnen wurde.
    Zudem darf keine selbst verschuldete Unterbrechung vorliegen.


    D.h. wenn meine Exfrau nach ein bis zwei Jahren sich einen neuen
    Kieferorthopäden raussucht und die Behandlung neu beginnt, bekomme ich
    von meinem Dienstherren nicht mehr das Geld, wie es zuletzt war.


    In meinen Augen hat sie die Unterbrechung und den Verzug zu
    verantworten. Mir entstehen dadurch große finanzielle Nachteile. Wäre
    das Kind regelmäßig zum Kifi gegangen, hätte sie die komplette
    Behandlung von der AOK und meinem Arbeitgeber bezahlt bekommen.


    Frage: Muss ich im Falle der
    Wiederaufnahme der Behandlung für die nun nicht mehr von der
    Krankenkasse/Beihilfe getragenen Kosten aufkommen?





    Nachhilfe


    Meine Tochter besucht die 7. Klasse einer Förderschule. Es handelt sich
    dabei um die siebte Schule die sie besucht. Es war bisher ein Auf und
    Ab. Nach der 5. Schule hat das Jugendamt sich eingeschaltet. Hilfe zur
    Erziehung wurde gewährt und ist mit in die Schule gekommen. Es wurde
    Medikinet angesetzt und der Besuch einer Förderschule dringend geraten,
    da das Kind sonst an der Belastung zerbricht.


    Gestern habe ich einen Anruf von der Kindsmutter bekommen. Das Kind
    fühlt sich unterfordert und nicht wohl an der Schule. Aus diesem Grund
    hat sie das Kind wieder einmal von der Schule abgemeldet und dieses Mal
    auf eine Hauptschule angemeldet.


    Um den Anschluss an den Unterrichtsstoff zu bekommen, wurde auch gleich
    ein Vertrag mit einer Nachhilfeschule für drei Nachmittage in der Woche
    abgeschlossen. Das Geld für die Nachhilfe, will die Kindsmutter nun von
    mir.


    Ehrlich, dass will ich nicht einsehen. Die Frau fährt das Kind so gegen
    die Wand. Nimmt es entgegen aller Empfehlungen von Lehrern und dem
    Jugendamt von der Förderschule auf die Hauptschule. Meldet es dann für
    teuer Geld in der Nachhilfe an um dem Kind den Versuch zu ermöglichen
    und ich soll dafür aufkommen?


    Frage: Muss ich das wirklich so 1:1 hinnehmen? Wir haben die gemeinsame Sorge und ich wurde noch nicht einmal gefragt.





    Ich weiss, viel Text. Ist aber von dem was mir im Kopf rumschwirrt auch nur ein Bruchteil


    Danke für Eure Meinungen.

  • Meine erste Antwort wäre spontan gewesen: Nein! Und zwar zu beiden Fragen. Deine Vorbehalte kann ich gut verstehen und auch, dass Du keine Lust verspürst, bei einem solchen Vorgehen der Kindesmutter auch noch mit Kosten belastet zuwerden, die unnötig bzw. vermeidbar sind. Das unter gemeinsamer elterlicher Sorge sicher auch etwas anderes zu verstehen ist, liegt auf der Hand.


    Aber... spielen wir das mal durch...


    Du zahlst nicht und die Kindesmutter nimmt Dich auf Sonder- bzw. Mehrbedarf in Anspruch. Wie wird das Gericht entscheiden? Vermutlich garnicht sondern einem von euch beiden, wenn nicht sogar beiden den Kopf waschen, dass man sich hier gehörig auf Kosten der Kinder streitet. Es wird der Kindesmutter erzählen, dass Alleingänge nicht sinnvoll sind, von Mehrkosten mal ganz abgesehen. Die Kindesmutter wird für jeden Blödsinn, den sie verzapft hat, eine mehr oder weniger sinnhafte Erklärung parat haben... Dir wird das Gericht erzählen, dass Du nicht zurück blicken sollst, denn schliesslich ist ja rückwirkend auch nichts mehr zu ändern. Dann wird es Dir vermutlich etwas vom Kindeswohl erzählen, dass die Kinder nichts dafür können und Du Dir die Mehrkosten wohl auch leisten kannst. Dann werdet ihr vom Gericht und den Anwälten so lange rund gequatscht, bis ihr euch auf irgendwas einigt... Zum Schluss würde es mich nicht wundern, wenn die Kindesmutter für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe bekommt und Du Deinen Anwalt selber bezahlen darfst.


    Und nun?

  • Hallo,


    danke bleu_de_coup für Deine Meinung.
    Leider, deckt sie sich mit meiner 100% Einschätzung mit der gegebenen Realität wieder.


    Es gab in den 14 Jahren unzählige Termine mit Jugendämtern, Lehrern und Integrationshelfern. Immer gab es Schwierigkeiten und immer war die Ursache und die Lösung der Angelegenheit mehr als eindeutig. Doch immer lief es auch wie Du beschrieben hast: Situation erfasst - als vergangen abgetan und ein Kompromis gesucht der von der Kindsmutter gerade noch so getragen wurde. Zumindest zeitweise.


    Ich habe mich auch schon mehr oder weniger mit diesem Verlauf abgefunden, nur muss es doch irgendwann eine Grenze, ein Ende von dem hier geben? Das Kind ist nun in der achten Schule und besucht die siebte Klasse. Es verlässt die Sicherheit die ihr die Förderschule gibt (individuelle Betreuung, Aufbau und Lob statt Leistungsdruck, eine Zusage auf einen Ausbildungsplatz und wenn notwenig Unterstützung im Umfeld) und lässt sich auf etwas ein, was dem Kind wenn es (so wollen wir hoffen nicht) schief geht, wieder ein Tief, verbunden mit Zurückstufung oder Schulwechsel bedeutet. Von dem was danach kommt ganz zu Schweigen.



    Aber ich komme ab. Wie kann ich mich im konkreten Fall verhalten?

  • Hi,


    erste Frage: wie konnte das Kind ohne deine Unterschrift umgeschult werden?


    zweite Frage: weiß die Mutter, dass eine Wiederaufnahme des Themas Zahnersatz für sie teuer werden kann? Ist sie schriftlich darauf hingewiesen worden? Mit Zustellungsnachweis?


    dritte Frage: Wie viel Unterhalt zahlst Du für das Kind?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo timekeeper,


    was die Schule angeht - ich weiss es auch nicht.
    Ich vermute mal die greift einfach zum Telefon, spricht das mit der zuständigen Schule durch und lässt die Tatsache mit dem gemeinsamen Sorgerecht und den Umständen unter den Tisch fallen. Denke auch mal, dass die Schule i.d.R. auch davon ausgeht, dass soweit alles passt.
    Ich habe mir auch schon überlegt, dieses eine Mal in der neuen Schule anzurufen und zu erklären das ich von dem Wechsel seit zwei Tagen weiß und das ich damit nicht einverstanden bin. Aber auch wenn ich absolut gegen diesen Wechsel bin, denke ich ist es doch der falsche Weg, so vorzugehen. Das macht man so nicht. Zumal, was verspreche ich mir davon? Wie erwarte ich für eine Reaktion von der Schule?



    Zum Zahnersatz - ich gehe davon aus das sie es weiß. Sie wurde ja auch von Ihrer AOK angeschrieben, wo ihr das mit den 20% Eigenanteil an der Grundzahnspange erklärt wurde, welchen sie nach erfolgreicher Mitarbeit und Behandlungsabschluss erstattet bekommt. Von mir hat sie bisher auch nie solche Hinweise, bzw. Briefe erhalten. Bisher versuche ich mit leisen Tatzen durch die 18 Jahre hindurchzukommen. Habe bisher immer versucht so strickte "Brieffreundschaften" zu vermeiden und eher das miteinander zu suchen. Wobei in diesem Fall es vielleicht auch mal anders laufen muss.



    Ich bezahle nach DD-Tabelle 377 Euro Unterhalt. Das Kindergeld erhält sie komplett.
    Du bist schon der Zweite der mich das fragt (in meiner Not habe ich Rat in mehr als nur einem Forum gesucht). Ist die Höhe des Unterhaltes in irgendeiner Form von Bedeutung?




    bdw...
    Das Jugendamt hat erst in 8 Wochen einen Termin zu
    einem Vermittlungsgespräch frei. Und das natürlich nur, wenn die
    Kindsmutter das audrücklich möchte.
    Und das war schon der "es liegt ein aktueller Ereignis vor"-Termin


    Puhhhh. Und nun?

  • Ja! Die Frage nach der Höhe des Unterhaltes stellt timekeeper zu recht. Es entspricht gängiger Rechtssprechung, dass je mehr Unterhalt gezahlt wird, für besondere, aber absehbare Ereignisse Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gebildet werden müssen. Du zahlst mehr als den Mindestkindesunterhalt, so dass das auch hier erwartet werden kann. Es wird wohl auch auf die Höhe der zu erwartenden Kosten ankommen und ich bin wirklich im Zweifel, was ich Dir raten soll.


    Es wäre interessant Dir zu raten, es mal darauf ankommen zu lassen. Aber der Ausgang ist ungewiss und der von mir o. g. Verfahrensablauf ist die Summe meiner Erfahrungen. Zudem: Es ist ja nicht mein Geld, was es Dich kostet, ES mal entscheiden zu lassen. Frag Dich selbst, was es Dir wert ist.


    Sorgerecht ist - und hier wiederhole ich mich - eines der meistüberschätzten Rechtsgebiete überhaupt. Aber es gibt Dir natürlich Rechte. Schulen sind verpflichtet, die Schulanmeldung von BEIDEN Elterteilen entgegenzunehmen, wenn das gemeinsame SorgeR besteht. Ein Schulwechsel ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens und setzt Einigkeit und Zustimmung beider Elternteile voraus. Sowohl die Kindesmutter, als auch die Schule haben sich fehl verhalten! Rechtlich dürfte der Schulwechsel wohl auch schwebend unwirksam sein...


    Aber: Sorgerecht setzt Initiative beider Elternteile voraus und ist nicht nur die reine Informationsverpflichtung des einen Elternteils gegenüber dem anderen. Es stellt sich also die Frage: Warum hattest Du keinen Kontakt zur letzten Schule? Warum hat Dich keiner von der Schulleitung bei Eingang der Abmeldung informiert? Warum erfährst Du vieles nur "by the way"? Auch als nicht betreuender Elternteil kannst Du Kontakt zur Schule pflegen. Elternsprechtage wahrnehmen, initiativ auch selber aktiv werden. Es empfiehlt sich immer, sich kurz bei einer neuen Schule persönlich vorzustellen, ggf. auf schlechte Kommunikation mit dem anderen Elternteil hinzuweisen und darum zu bitten, im Zweifels- oder Bedarfsfall Kontakt aufzunehmen. Viele Schulen informieren gern und kurzfristig über mail. Aber da muss man sich auch kümmern!


    Wenn ein solcher Austausch aber erst mal funktioniert, dann kann man auch effektiv vom gemeinsamen Sorgerecht Gebrauch machen. Zum einen muss man sich vom anderen Elternteil nicht - ev. zu recht - entgegenhalten lassen, dass man eh keine Ahnung hat. Zum anderen kann man schnell handeln, wenn sich Übles anbahnt, so z. B. durch einen Antrag ans Familiengericht nach § 1628 BGB (Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheit der Eltern) oder durch Entzug von Teilbereichen des Sorgerechts oder auch durch kompletten Sorgerechtsentzug, wenns einfach insgesamt zu viel wird.


    Geh mal in Dich und überleg, ob das nicht vielleicht ein Ansatz ist. Ich werde mich hüten, Dir ein positives Ergebnis im gerichtlichen Verfahren zu prognostizieren - egal ob Mehr- und/oder Sonderbedarf oder SorgeRverfahren - aber ich glaube, dass mit der Frage, ob Du die Extrakosten für Zahnspange zahlst oder Dich am Nachhilfeunterricht beteiligst, die Probleme Deiner Kinder nicht gelöst werden.

  • Ich hoffe, dass ich immer genügend Initiative gezeigt habe. Es wurde fast kein Elternabend versäumt, jedes Schulfest, jede Aufführung wahrgenommen. Ich habe mich immer in jeder neuen Schule vorgestellt. Bin immer mit meiner Exfrau zusammen hin um auch nach außen zu zeigen, dass wir für das Kind gemeinsam aggieren.
    Das letzte Schulhalbjahr hat sie einen neuen Lehrer bekommen. Den einzigen Elternabend, konnte ich tatsächlich nicht wahrnehmen. So fehlt zumindest hier der persönliche Kontakt zum letzten Lehrer.


    Ich denke ich habe aus Deinem Ratschlag und den von anderen Ratgebern, die Lösung für mich erarbeitet:
    Zur alten Schule gehen, dass Gespräch mit dem letzten Lehrer und der Rektorin suchen und einfach mal nach ihrer Einschätzung zu der Situation fragen, bzw. wie sie das Kind einschätzen. Je nach dem weiß ich, ob es sich lohnt dafür einzusetzten, dass das Kind nicht auf eine Hauptschule kommt oder eben nicht (wobei es trotzdem sehr traurig ist, dass sie wieder von vorne anfangen muss).



    Das finanzielle ist eine Randerscheinung und sollte nicht das Hauptthema sein, spielt aber sicherlich auch eine zumindest untergeordnete Rolle. Ich bin verheiratet, habe drei Kinder. Um das Haus und alles bezahlen zu können, arbeite ich an den Wochenenden Nachts als Wachmann hinzu. Ich würde träumen, wenn ich für jedes Kind so viel Geld hätte, wie es dem Kind was nicht bei mir lebt zur Verfügung steht. Meine Kinder im Haushalt treten oft zurück. Gerade deshalb, zeigt sich meine Ehefrau auch nicht soo verständnisvoll, wenn z.B. eine Top Zahnspange bezahlt wird, man aber nicht zum Kiefi geht. Wenn die Förderschule wo das Kind top aufgehoben ist, kostenlose Förderungen anbietet und diese ausgeschlagen wird, um in eine teure Nachhilfeschule zugehen. Mit Verlaub, so etwas belastet meine Beziehung. Wenn etwas Sinn macht, ist es allerdings gar keine Frage - da helfen wir gerne.

  • Hi,


    bei mir schrillen schon alle Alarmglocken, wenn ich höre, dass ein Kind an drei Nachmittagen zur Nachhilfe soll. Hinzu kommt noch, dass man ja auch auf einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf den Hauptschulabschluss machen kann. Der sieht dann in der Regel besser aus, als auf einer regulären Hauptschule, wo eben die Klassen größer sind, nicht 2 Lehrer vorne stehen, Einzelstützmaßnahmen durchgeführt werden können.


    Bei der Schulkarriere frage ich mich, ob das Kind denn mal von einem Fachmann durchgetestet worden ist? Was da wirklich los ist? Entwicklungsstörung wie etwa Dyspraxie, ADS oder was auch immer? Das wäre für mich der erste Schritt neben dem Gespräch mit den Verantwortlichen der letzten Schule. Denn es kann ja durchaus sein, dass das Kind keine Nachhilfe braucht, sondern anderweitige Unterstützung. Das wäre für mich so ein Ansatzpunkt.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, traurig... Die Gabe des umstrittenen Medikaments Medikinet sagt leider schon eine ganze Menge. Ob die Medikation sinnvoll ist oder nicht... diese Diskussion möchte ich gar nicht aufmachen, da sicher viele Meinungen vertretbar sind und wohl auch immer im jeweiligen Einzelfall entschieden werden muss. Eine Förderschule kann den Ansprüchen des Kindes sicher besser gerecht werden, als eine Regelschule mit überspannter Nachhilfe. Leider lehnen viele Eltern Förderschulen - als die früheren Sonderschulen - aus falscher Eitelkeit oder auch mangelnder Einsicht ab. Schade!


    "Mein Kind hat das nicht" oder "mein Kind ist völlig normal" oder "die Lehrer geben sich mit meinem Kind keine Mühe" etc. verstellt häufig den Blick auf die Bedürfnisse von Kindern mit speziellem Förderungsbedarf. Ziehen die Eltern nach der Trennung nicht an einem Strang, ist das häufig fatal. Inkonsequente Behandlung, Abbruch der Medikation, häufiger Schulwechsel...


    Da kann es wirklich Sinn machen, mal über das Sorgerecht nachzudenken. Das sollte bei einem 12-jährigen Kind aber auch nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.


    Wenn Du schon viele fruchtlose Gespräche beim JA hinter Dir hast, verschwendest Du mit weiteren Wartezeiten von 8 Wochen Zeit. Rücksprache und Information der bisherigen Schule sollte umgehend eingeholt werden. Schriftliche Stellungnahmen sollten eingeholt werden, insbesondere müssen die behandlenden Kinderärzte, Kinderpsychologen etc konsultiert werden, da Du sonst Gefahr läufst, lediglich als maulender Kindesvater da zu stehen. Such einen Fachmann auf, da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschliessen. Wenn Du etwas erreichen willst, musst Du Dich gut vorbereiten!


    Zu guter letzt:
    Dass Deine jetzige Ehefrau sich mit der Situation schwer tut, ist verständlich. Aber sie hat einen Mann mit "Altlasten" geheiratet. Und in ein paar Jahren ist der Drops gelutscht... so oder so.

  • Leider 14 Jahre mittlerweile. Eigentlich ist es schon zu spät.
    Zumal - sie liebt ihre Mutter und das ist ja auch gut so. Ich versuche für meine Tochter nur einen Weg zu finden, der ihr einen schönen, sorgenfreien Weg bereitet. Einen Weg, wo sie in ihrer Zukunft für sich selbst sorgen kann. Vielleicht sogar ohne Medikamente und Ärzte.


    Sie hat ADS. Deshalb auch die Medikamente. Die Konzentration lässt schnell nach. Zumindest war es bisher so. Das hat ihr vor dem Medikament den Spass an der Schule genommen. Nun findet sie alles gut, einfach - es gelingt ihr. So soll es ja sein.



    Nun meine Angst, dass es ein Fehler ist das Kind wieder so unter Druck zu setzen. Das kann die tolle Arbeit von Integrationshilfe, Förderschule und liebevoller Pflege kaputt machen.

  • Abend miteinander,



    @timekeeper
    Das Jugendamt hat das Kind zuletzt vor vier Jahren (nach Schulproblemen / Schwänzen / Hinweisen der Lehrer) untersucht und ADS festgestellt. Das Kind braucht auf jeden Fall Unterstützung. Für die Mutter ist es aber ein Problem zu erkennen, dass "ihr Kind ein Problem hat". Sie schiebt es auf den Geburtsvorgang, das Umfeld, böse Lehrer und eine zu strenge Sicht der Gesellschaft. Die Tabletten Medikinet möchte sie am liebsten auch nicht, allerdings ist es das kleinere Übel als die anderen Dinge anzugehen. Bei fast jeden der Schulwechsel hat der Lehrer das Potenzial nicht gesehen... ;-(


    Das ist auch genau das was bleu_de_coup anspricht. Der Blick ist so einseitig und festgefahren, dass andere Lösungsansätze nicht mal in Betracht kommen.




    Interessant:
    Ich habe mir heute frei genommen und mit der alten Schulleitung und mit dem letzten Lehrer gesprochen. Beide bereuen wie es gekommen ist. Sie sprechen davon, dass es gut ist Chancen zu nutzen, allerdings nicht unbedingt bei meiner Tochter. Laut der Aussagen sucht sie Nähe und Bestätigung, bricht schnell ein wenn sie das nicht bekommt. Von den schulischen Leistungen her kämpft sie an allen Fronten. Und ein Grund für den Wechsel bestand nicht. Zitat Lehrer: "Es wäre mir lieber wenn das Kind gestärkt aus dieser Sache gegangen wäre als wieder einmal die Schule zu wechseln. Wir sind immer für sie da und falls es Probleme geben sollte, wäre es schon wenn ihre Tochter wieder zu uns kommt".


    Brutal echt.
    Ich werde nächste Woche mit meiner Exfrau zusammen mit dem neuen Lehrer sprechen. Mal sehen wie er die Sache nach der ersten Woche sieht. Ich denke ja fast, er möchte erst einmal drei Monate zuwarten...

  • Hi,


    das Jugendamt untersucht in der Regel nicht. Ist denn überhaupt eine belastbare Diagnose da? Bei uns wird so eine in einem speziellen Zentrum für Entwicklungsstörungen erstellt, weil auch Kinderärzte in der Regel überfordert sind. Bei meinem einen Kind war Voraussetzung für eine gesicherte Diagnose eine Testreihe von einer Woche. Es war laut Grundschule Kandidat für die Sonderschule, heute arbeitet er als Wissenschaftler in der Medikamentenforschung. Das mal zum Mut machen.


    Hast du jemals mit dem schulpsychologischen Dienst beim Schulamt gesprochen? Wieso kann die Mutter nach eigenem Gusto die Schule aussuchen, und das immer wieder? Es gibt doch Schulgesetze, in denen sehr genau bestimmt ist, welche Schule "zuständig" ist.


    Abgesehen von diesen Bedenken glaube ich, dass du jetzt auf dem richtigen Weg bist. Mach der Schule klar, dass nichts, aber gar nichts ohne dich geht. Die rechtliche Lage wird in Schulen oft verkannt. Ich würde weiter drauf bestehen, dass das Kind wissensmäßig durchgetestet wird. Und dass realistisch festgestellt wird, ob und mit welchem Aufwand die Lücken zu füllen sind (wahrscheinlich gar nicht). Das wäre für mich der Einstieg, um jetzt endgültig die Weichen für die schulische Entwicklung des Kindes zu stellen. Und die Kindsmutter ist wohl noch nicht in der Realität angekommen. In einer Schule mit besonderem Förderungsbedarf wird kein Kind unterfordert. Da ist wegen der guten Ausgangslage doch eine ganz andere Unterstützung als in einer Hauptschule möglich. Gegen die Unterforderung spricht ja auch der enorme Nachhilfebedarf. Vielleicht wollte die bisherige Schule dem Kind auch erstmals ein Erfolgserlebnis verschaffen, welches es wohl bis jetzt nicht hatte. Und gerade das ist doch bei so Kindern überlebenswichtig.


    Meines ist seinerzeit aus der Sonderschule (so hießen die Schulen damals noch) in die Realschule gekommen und dann von dort ins Gymnasium. Ich hab diesen Weg nie bereut. Aber ohne die eine Woche in dem Behindertenzentrum nur mit der "Diagnose" von Schule und Kinderarzt hätten wir das nie geschafft.


    Setz dich im Interesse des Kindes durch!


    Herzlichst


    TK