Unterzeichnete Trennungsvereinbarung übers Trennungsjahr im gemeinsamen Haus

  • Nabend,


    beide haben eine Trennungsvereinbarung mit folgendem Wortlaut unterschrieben. Wird das vor Gericht für eine Scheidung akzeptiert werden?


    Text:


    Vereinbarung über das Trennungsjahr in dem gemeinsamen Haus.


    Die Eheleute X und Y verienbaren hiermit, ab dem 01.01.2014 in dem Haus Z getrennt voneinander zu leben.


    Eine Trennung von Tisch und Bett wird hiermit bestätigt.


    Ein gemeinsames Haushalten findet nicht statt. Jeder hat sein eigenes Konto, gemeinsame Kosten werden geteilt.
    Datum und Unterschriften



    Reicht das?


    Danke für Tipps
    Oliver

  • Grundsätzlich kennen wir das im deutschen Recht überhaupt nicht... so eine schriftliche Erklärung zum Getrenntleben... Aber egal... schadet auch nicht! Ein Notar ist daher für solche Erklärungen auch nicht erforderlich. Wenn aber andere Dinge geregelt werden sollen, wie z. B. Unterhaltsfragen, vermögensrechtliche Auseinandersetzung, Eigentumsveränderungen bzgl. der gemeinsamen Immobilie etc. sollte und ggf. muss das als sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden. Aber Vorsicht: Der Notar beurkundet weitestgehend ohne inhaltliche Überprüfung des Vertrages! Er ist kein Interessenvertreter und berät nicht im Hinblick auf die unterschiedlichen Interessenlagen bei Trennung und Scheidung.

  • Hallo Bleu...


    aber einer Scheidung muß doch das Trennungsjahr vorausgehen und wenn sich bei der Scheidung einer querstellt, wird`s für den anderen schwierig, das Trennungsjahr (Beginndatum) zu beweisen. Gerade dann, wenn das Jahr im gemeinsamen Haus vollzogen werden soll. Dann beginnt im schlechtesten Fall, wenn der Richter zweifel an der Einhaltung des Trennungsjahres hat, der ganze Zeitraum von vorne. Deshalb diese von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung.


    Oder sehe ich das irgendwie falsch?


    Gruß
    Oliver

  • Sich querstellen geht ja immer irgendwie... Wo ein Wille, da ein Streit. Versöhnungsversuche können das Trennungsjahr knicken. Wenn einer der Ehagatten einen solchen behauptet... wer will das widerlegen? Nochmal... wir kennen eine "Getrenntlebenderklärung" nicht im deutschen Recht. Sie ist aber nicht auch nicht schädlich.