Hallo,
ich bin noch ganz durcheinander von den Vorfällen der letzten Tage. Mein Ehemann, vh. seit 26.03.2010, ist am 25.03.2014 offenbar ausgezogen. Festgestellt habe ich das, als ich von der VHS nach Hause kam und all seine persönlichen Sachen verschwunden waren, nebst all meiner Unterlagen, Kontoauszüge, Akten, Urkunden.
Einschub zum besseren Verständnis: 2012 erlebte ich den gleichen Vorfall, als ich in der Klinik zu einer Krebs-OP war. Ich nahm ihn leider nach 2 Monaten wieder zurück damals, weil ich keinen Anwalt fand, der richtig hinter mir stand. Oder auch aus den Schock heraus "Es ist nicht, was nicht sein darf." 2013 im Februar wiederholte sich der Vorfall, während ich auch außer Haus war für 3 Stunden. (Ich arbeitete damals ehrenamtlich im päd. Bereich als "Hausaufgabenbetreuerin") Er wohnte sich wohl einige Wochen in diversen Hotels durch, fand zum Mai eine eigene Wohnung und landete im Juni in der geschlossenen Akutpsychiatrie. (Wg. einer "schweren depressiven Episode mit erweiterter Suizidabsicht") Nach langem Flehen und Therapieversprechen nahm ich ihn auch in 2013 leider wieder zurück.
Febraur 2014 s.o. . Er ist dipl. Ing. und verdient netto bei Lst-Kl III monatlich netto € 2.550,-- . Ich bin durch die Krebserkrankung erwerbsunfähig mit 50 % GdB und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von € 349,-- . Er überwies mir zum 01.03.14 einen Betrag in Höhe von € 550,-- und schrieb mir per SMS, dass ich damit klarkommen solle. Seine Anschrift gibt er nicht bekannt. Ich ging zu einer, mir kompetent erscheinenden, Rechtsanwältin und habe jetzt Unterhalt eingefordert, zunächst Ehegattentrennungsunterhalt. Die Post wird ihm über seinen Arbeitgeber zugestellt, da er seine Adresse nicht bekannt gibt.
1. Frage: Bleibt das tatsächlich ohne Folgen, dass er nicht bereit ist, seine klagefähige Anschrift anzugeben?
2. Frage: Ich verlange von ihm nach folgender Berechnung: € 2.550,-- minus € 5% beruflicher Aufwendungen minus 1/10 Arbeitnehmervorteil. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente bringe ich nicht in Abrechnung, da es kein "Einkommen" ist. Das ergibt bei mir einen Betrag von +/- € 1.150,-- . Habe ich richtig gerechnet?
3. Frage: Meine Anwältin riet mir, "Hartz IV" zu beantragen. Das wiederum verstehe ich nicht, da ich € 349,-- EU-Rente habe + € 550,-- im Monat März, die er gezahlt hat. Die Bemessungsgrundlage für SGB II Transferleistungen, also "Hartz IV" beläuft sich auf € 391,-- plus die volle Miete (Whg. läuft seit des Krebserkrankungsvorfalls auf meinen alleinigen Namen, ist eine 2-Zi-Whg von 45 qm und kostet € 470,--) Das bleibt sich doch gleich, da steht mir doch gar nichts mehr zu! Die ARGE kann doch nicht den mir zustehenden Unterhalt "vorstrecken", sondern nur das, was mir nach dem Regelsatz zusteht, nicht wahr?
Ich danke schon mal vorab für baldige Antworten.