Unterhaltspflichtiger Ehemann zieht am 25.02.14 heimlich aus, taucht unter, zahlt nur Teilunterhalt

  • Hallo,


    ich bin noch ganz durcheinander von den Vorfällen der letzten Tage. Mein Ehemann, vh. seit 26.03.2010, ist am 25.03.2014 offenbar ausgezogen. Festgestellt habe ich das, als ich von der VHS nach Hause kam und all seine persönlichen Sachen verschwunden waren, nebst all meiner Unterlagen, Kontoauszüge, Akten, Urkunden.



    Einschub zum besseren Verständnis: 2012 erlebte ich den gleichen Vorfall, als ich in der Klinik zu einer Krebs-OP war. Ich nahm ihn leider nach 2 Monaten wieder zurück damals, weil ich keinen Anwalt fand, der richtig hinter mir stand. Oder auch aus den Schock heraus "Es ist nicht, was nicht sein darf." 2013 im Februar wiederholte sich der Vorfall, während ich auch außer Haus war für 3 Stunden. (Ich arbeitete damals ehrenamtlich im päd. Bereich als "Hausaufgabenbetreuerin") Er wohnte sich wohl einige Wochen in diversen Hotels durch, fand zum Mai eine eigene Wohnung und landete im Juni in der geschlossenen Akutpsychiatrie. (Wg. einer "schweren depressiven Episode mit erweiterter Suizidabsicht") Nach langem Flehen und Therapieversprechen nahm ich ihn auch in 2013 leider wieder zurück.


    Febraur 2014 s.o. . Er ist dipl. Ing. und verdient netto bei Lst-Kl III monatlich netto € 2.550,-- . Ich bin durch die Krebserkrankung erwerbsunfähig mit 50 % GdB und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von € 349,-- . Er überwies mir zum 01.03.14 einen Betrag in Höhe von € 550,-- und schrieb mir per SMS, dass ich damit klarkommen solle. Seine Anschrift gibt er nicht bekannt. Ich ging zu einer, mir kompetent erscheinenden, Rechtsanwältin und habe jetzt Unterhalt eingefordert, zunächst Ehegattentrennungsunterhalt. Die Post wird ihm über seinen Arbeitgeber zugestellt, da er seine Adresse nicht bekannt gibt.


    1. Frage: Bleibt das tatsächlich ohne Folgen, dass er nicht bereit ist, seine klagefähige Anschrift anzugeben?


    2. Frage: Ich verlange von ihm nach folgender Berechnung: € 2.550,-- minus € 5% beruflicher Aufwendungen minus 1/10 Arbeitnehmervorteil. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente bringe ich nicht in Abrechnung, da es kein "Einkommen" ist. Das ergibt bei mir einen Betrag von +/- € 1.150,-- . Habe ich richtig gerechnet?


    3. Frage: Meine Anwältin riet mir, "Hartz IV" zu beantragen. Das wiederum verstehe ich nicht, da ich € 349,-- EU-Rente habe + € 550,-- im Monat März, die er gezahlt hat. Die Bemessungsgrundlage für SGB II Transferleistungen, also "Hartz IV" beläuft sich auf € 391,-- plus die volle Miete (Whg. läuft seit des Krebserkrankungsvorfalls auf meinen alleinigen Namen, ist eine 2-Zi-Whg von 45 qm und kostet € 470,--) Das bleibt sich doch gleich, da steht mir doch gar nichts mehr zu! Die ARGE kann doch nicht den mir zustehenden Unterhalt "vorstrecken", sondern nur das, was mir nach dem Regelsatz zusteht, nicht wahr?


    Ich danke schon mal vorab für baldige Antworten.

  • Hmmmm... den 25.03.2014 haben wir noch nicht... wann ist er also raus?


    Sich nicht umzumelden ist nach den Meldegesetzen Bußgeld bewährt. Ev. solltest Du Dein Einwohnermeldeamt informieren...


    Zustellungen sind so in der Tat schwierig. Bei einfacher Zustellung über den Arbeitgeber ist nicht sichergestellt, dass Dein Mann die Schriftstücke auch erhält. Ich würde wahrscheinlich Zustellung über Gerichtsvollzieher beantragen...


    Warum sollte Deine EU Rente kein Einkommen sein? Das kann sein... muss aber nicht! Wenn sie Einkommensfunktion hat, wird sie angerechnet. Wenn sie - wie z.B. bei Blindengeld - erlittene Unfallfolgen kompensieren soll, nicht. Das solltest Du prüfen. Ich komme so auf einen Unterhaltsanspruch in Höhe von rund 915€. Daran könnte sich aber etwas ändern, wenn noch Verbindlichkeiten oder/und eine private Altersvorsorge zu berücksichtigen sind.


    Der Rat Deiner Anwältin ist darauf angelegt, Dir Sicherheit zu verschaffen. Anscheinend ist ja fraglich, ob Du auch in Zukunft mit den 550€ Deines Mannes rechnen kannst oder wie lange es dauert, Deinen Anspruch erfolgreich durchzusetzen. Ev. steht Dir auch ein Mehrbedarf aufgrund Deiner Erkrankung zu, wenn die Folgen so gravierend sind, dass sie eine Behinderung darstellen. Ansonsten kümmert sich die ARGE natürlich nur um die Beträge, die sie auch selbst zahlt... nur insoweit wird ja auch übergeleitet.

  • 1. Klar, den 25.03. 2014 haben wir noch nicht! Er ist am 25.02.2014 raus. Ich schrieb ja, dass ich noch "ein wenig durcheinander" bin.


    2. Einen Eintrag beim Einwohnermeldeamt habe ich bereits veranlasst. Die ist aber nur ein Teil einer "Ummeldung". Er muss sich ja - binnen 2 Monaten - auch noch irgendwo anmelden. Meine Frage zielt hier eher darauf ab: Darf eine unterhaltspflichtige Person "untertauchen" und sagen "Dann sucht mich doch halt". Gelten auch in diesem Fall die Ummeldefristen von 2 Monaten, oder gibt es früher ein Bußgeld?


    3. EU-Rente stellt kein Einkommen dar. Das ist im Thema "Berechnung des Trennungsunterhaltes" nachzulesen. So auch von meiner Anwältin dargelgt.


    4. "Sicherheit schaffen", klar, aber ich kann nicht präventiv zur ARGE gehen mit den Worten "Ich befürchte, der zahlt nicht." Ich kann ja erst dann hingehen, wenn er bis zum 3. eines Kalendermonats nicht gezahlt hat. (Fakten) Die Sachbearbeitung geht dann recht schnell, habe ich schon mal durchgezogen, beim letzten Mal.

  • Hallo Laurencia,



    Bitte in die Leitlinien des OLG schauen:(hier Frankfurt)
    2.6 Unfall- und Versorgungsrenten
    Unfall- und Versorgungsrenten, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz, sind nach Abzug
    des Betrages für tatsächliche Mehraufwendungen zu berücksichtigen (§§ 1610a, 1578a BGB).


    lg
    edy

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  • Hallo edy,


    danke für die Antwort. Hier stoße ich jedoch leider an meine Verständnisgrenzen juristischer Texte. Ich habe die beiden Paragrafen beim OLG Stuttgart, da ich in Karlsruhe wohne, nachgelesen. Leider verstehe ich aber nicht:


    1. Darf mein Mann meine EU-Rente in Höhe von € 349,-- von dem mir zustehenden Trennungsunterhalt abrechnen, oder
    2. Wird der Betrag meiner EU-Rente in Höhe von € 349,-- nicht in Anrechnung gebracht und mir steht der Trennungsunterhalt additiv zu?


    Gruß,
    Laurencia

  • Hallo Laurencia,


    hier schreibt das OLG Stuttgart:


    2.7 Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld, Versorgungsrenten, Schwerbeschädigten- und
    Pflegezulagen nach Abzug eines Betrags für tatsächliche Mehraufwendungen; §§ 1610a, 1578a BGB sind
    zu beachten


    d.h.:
    Wenn du bedingt durch deine Krankheit Aufwendungen hast, dann kommen diese nicht zur Anrechnung.
    Nur ein evtl. Überschuss.


    Hättest du 300€ Aufwendungen ( krankheitsbedingt) , kämen 49€ zur Anrechnung.


    lg
    edy

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