Aktuell:
Ex-Ehemann verlangt durch Anwalt eine Überprüfung nach zehn Jahren, um zu prüfen ob noch Unterhalt zu zahlen ist.
Ex-Ehefrau ist allein, hat knapp 970 Euro an EU- und Unfallrente und ist 62 Jahre alt. Sie hat keinen neuen Partner.
Beide wurden nach 30 Ehejahren geschieden. Das Scheidungsurteil lautet: bis 65 Jahre ist zu zahlen.
Ex-Ehemann zahlt Trennungs- und Vorsorgeunterhalt, hat jedoch noch 11.000 Euro Schulden an Unterhalt zu begleichen, da er gar nicht oder nur unregelmäßig gezahlt hat.
Problem:
Ehefrau hat den Vorsorgeunterhalt zur Hälfte nicht zusammengespart. Dies ist geschuldet durch Umzug, Neueinrichtung (Ex hat alles mitgenommen), Wasserschaden, Unterstützung der Tochter im Studium (kein Unterhalt vom Vater, kein Anspruch) und natürlich durch Hartz 4 vor der EU-Rente (da kommt man ja auf keinen grünen Zweig).
Frage1 :
Kann der gesamte Unterhalt nun zurückgefordert werden? Oder nur der Vorsorgeunterhalt?
Frage 2:
Können Härtegründe zugrunde gelegt werden, damit der Vorsorgeunterhalt und die fehlende Summe (2000 Euro nur) und damit die Nichtanlegung auf ein Konto auch
begründet werden können?
Danke
MfG