Hallo,
ich habe meine Situation ja bereits in einem anderen Thread gepostet. Nun habe ich erneut eine konkrete Frage, die meine Rechtsanwältin leider nicht ad hoc beantworten konnte, weswegen ich hier nochmal nachfrage:
Mit welcher Wertstellung muss der Trennungsunterhalt denn gezahlt werden?
Die Situation ist so, dass mein Ehemann - hingegen seiner Aussage,er habe sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet - sich noch immer versteckt hält. Seine Begründung, die mich per SMS erreichte: Er habe Angst, ich könne aus Liebe vor seinem privaten Aufenthaltsort "eine Szene" machen. Fadenscheinige Ausrede, um den Ablauf hinauszuzögern! (Warum mache ich denn keine "Szene" vor seinem Arbeitsplatz ? Warum treffe ich ihn ständig hier in meiner Umgebung? ) Außerdem habe ich den Arztbrief aus dem Jahr 2013, wo er aufgrund einer "schweren depressiven Episode mit erweiterter Suizidabsicht" in der Akutpsychiatrie war, ebenfalls während seines "Untertauchens" nach gleichem Muster im vergangenen Jahr. (Hätte ihn nicht wieder zurücknehmen sollen, weiß ich heutzutage auch! Er hatte so sehr versprochen, sich behandeln zu lassen und tat es nicht. Dieses Jahr MUSS es einfach durchgezogen werden.)
Meine Anwältin fand leider in den vergangenen beiden Wochen noch keine Zeit, meinen Mann aufgrund seiner Unterhaltsverpflichtung anzuschreiben und diese über seinen Arbeitgeber zustellen zu lassen.
Der Wohngeldantrag wurde abgelehnt heute, da mir bei 44,7 qm nur € 358,-- anerkannt werden und nicht die tatsächliche Miete in Höhe von € 470,--.
Nun ist meine Idee, morgen bei der ARGE Zahlungen im Rahmen einer Zession, also Unterhaltsvorschuss zu gut Deutsch, zu stellen. Begründung: zwar hatte ich im aktuellen Monat € 349,45 EU-Rente + € 550,-- Unterhaltszahlung (kleiner Teil von dem , was mir zustehen wird) und falle somit aus dem ALG-II Berechtigungsbezug heraus. ABER die Zahlungen sind nicht gesichert, da mein Mann sich wie oben beschrieben "versteckt" hält.
Und das an meinem 50-ten GEurtstag!!!
Gruß,
Laurencia