Anrechnung beim Kindesunterhalt wenn nicht leibliches Kind im Haushalt wohnt?

  • Hallo,
    ich habe da , mal eine Frage....ich habe 2 leibliche Kinder, die bei der Mutter wohnen (leider sehr weit entfernt...900 km). Ich zahle Unterhalt für beide. Nun habe ich eine neue Lebensgefährtin mit einem nicht leiblichen Kind von mir. Wir werden auch bald heiraten. Da dieses nicht leibliche Kind (was für mich wie mein eigenes ist) bei mir/uns im Haushalt lebt, komme ich ja indirekt, da gemeinsame Hauhaltskasse, auch für diese Kind auf. Gibt es eine Möglichkeit, dass dieses nicht leibliche Kind bei dem Kindesunterhalt für meine leiblichen Kinder mit angerechnet werden?


    Des weiteren würde mich interessieren warum der Unterhalt so hoch ist. Meine Kids sind 11 und 13. Und warum wird bis die Kinder 18 sind nicht auch das Einkommen der EX-Frau berücksichtigt? Sie ist Grossverdiener und ich muss kurz vor dem Existenzminimum leben, was im Raum Stuttgart sehr schwierig ist, im Gegensatz zu der Region an der Ostsee, wo man für das Geld was ich hier an Miete für ne kleine Wohnung zahle dort ein ganzes Haus bekommt.


    Kann mir hier vielleicht jemand helfen und mir plausieble Antworten geben?


    Vielen Dank schonmal im Voraus.

  • Hi,


    mal ganz platt geantwortet: jeder ist für seine Kinder verantwortlich, nur er hat die Kinder in die Welt gesetzt. Für das Stiefkind sind dessen Eltern verantwortlich, Für deine Kinder sind Kindsvater und Mutter verantwortlich. Dass du in einer teuren Gegend wohnst, das ist dein Problem.


    Und Unterhalt "so hoch", das ist ja relativ. Es gibt eine Untersuchung aus dem Bundesfamilienministerium etwa aus dem Jahr 2008. Daraus ergab sich, dass Kinder etwa 400-500 € im Monat kosten, je nach Alter, wenn man Miete, Strom, Klamotten, Schulreisen, Heizung u.s.w. so mit einberechnet. Das zeigt schon, dass die Kinder in der Masse der Fälle auch von der Mutter mit finanziert werden, auch wenn sie es eigentlich gar nicht müsste. Auch die ALG II Empfänger bekommen ja entsprechend Unterstützung.


    Wie viel zahlst du eigentlich pro Kind?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Ilja,


    Deine Lebensgefährtin bekommt doch bestimmt Unterhalt vom leiblichen Vater?
    Ihr bekommt Kindergeld?
    Ihr könnt Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen ( bis zum Alter von 12 Jahren).


    Deine Lebensgefährtin kann arbeiten?


    Und wie du schon schreibst, kostet ein Kind ja gar nicht so viel.


    lg
    edy

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