Hallo,
hatte ja bereits in anderen Themen von meiner Situation berichtet. Da mein Noch-Ehemann sich auch nach 4 Wochen des "Entziehens der Ehe" versteckt hält, schrieb meine Anwältin eine Zahlungsaufforderung an die Anschrift des Arbeitgebers und setzte ihn in Verzug. Wir rechnen jedoch nicht damit, dass er zahlen wird. Einerseits hält er sich versteckt, da er - so zumindest offiziell - "Angst hat, ich würde ihn am neuen Wohnort aufsuchen , um ihm meine verletzte Liebe zu zeigen". Na ja Gleichzeitig jedoch, verfolgt er mich in der Stadt, fotografiert mich in Straßenbahnen und kontrolliert regelmäßig, ob ich zuhause bin. Ist ja ein Widerspruch. Er hält sich also versteckt, da er offenbar glaubt, dadurch der Unterhaltsverpflichtung entkommen zu können. (Er glaubt das wirklich, weil er ja immer im Februar eines Jahres seine "schwere depressive Episode" durchlebt. Mal mit stationärem Aufenthalt, mal ohne.) Wenn er bis 01.04.2014 den Betrag nicht zahlt, will die mich vertretende Anwältin eine Einstweilige Anordnung erwirken. Zur Vorsicht, da ich sein Verhalten ja aus der Vergangenheit kenne, trete ich derzeit gerade meine Unterhaltsforderungen an die ARGE ab. Dies natürlich mit "Gläubigerrückübertragungsklausel", weil ich sonst keine Gläubigerin mehr wäre und nicht mehr klagen könnte.
Wie lange dauert es denn, bis ich so eine Einstweilige Anordnung erwirkt haben werde? Ich wohne ja inmitten einer Großstadt.
Danke schon mal vorab, für Eure Antworten.
Gruß,
Laurencia