Höhe des Kinderunterhaltes, wenn Unterhatspflichtiger Hausmann wird?

  • Hallo,


    ich finde zu meiner Situation trotz langer Suche leider keine Antwort:



    Seit gut 3 Jahren wohne ich mit meinem Lebenspartner zusammen, der ein 5-jähriges Kind hat. (wohnt bei der Mutter). Nun wollen wir unsere eigene Familie gründen und ich würde gerne wissen, was auf mich zukommt. Mein Traum seit meiner Kindheit ist ein Haus mit Garten und gaaaanz viel Platz. Theoretischkönnen wir uns das auch irgendwie leisten, da wir beide Ing sind.
    Da ich allerdings besser verdiene verdiene, macht es bei einem Kredit natürlich mehr Sinn, wenn der besserverdienende Arbeiten geht, um den Kredit zu tilgen. Mein Partner ist dem Thema nicht abgeneigt, da seine Ex mitsamt Sohn schon kurz nach der Geurt ausgezogen ist. Somit erhofft er die Zeit mit dem kleinen zukünfigen Stöpsel geniessen zu können.
    Wie verhält sich das dann mit dem Kindesunterhalt? Momentan zahlt er Stufe 5 - wird dann von ihm erwartet, dass er auch weiterhin Stufe 5 zahlen muss oder ist es "erlaubt", dass er weniger verdient und nur den Mindestsatz bezahlt? Ich hätte auch kein Problem damit, wenn ich zum Teil für den Mindestunterhalt aufkommen müsste. Aber ich möchte freiwillig nicht mehr zahlen als notwendig.Die Ex hilft leider nicht gerade mit, dass wir alle ein gutes Verhältnis zueinander haben und wirft uns (und auch dem Kleinen) immer weider Steine in den Weg.
    Ich gönne seinem Sohn das Geld, welches ihm zusteht aber auf der anderen Seite möchte ich auch ein schönes Familieleben haben - mit meinem jetzigen Freund.


    Ach ja, seit kurzem haben beide das gemeinsame Sorgerecht - dank neuem Gesetz.


    Ich freue mich über jede Antwort und auch Tips.

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es so, das der Unterhaltspflichtige, sollt er sich selbstverschuldet finanziell schlechter stellen, den bisherigen Unterhalt weiter schuldet.


    Ich sehe daher keine Möglichkeit den Unterhalt für das 5-jährig Kind zu reduzieren, sollte Dein LG zu Gunsten eures Kindes seine Arbeit "an den Nagel zu hängen".


    Ggf. käme aber ein Herabstufung in Betracht, weil es dann eine weiter unterhaltsberechtige Person gibt. Dazu müsste man aber die Berechnung des bisherigen Betrages kennen. Wurde da nach oben gestuft, wegen nur einer unterhaltsberechtigten Person?


    LG chico

  • Hi Chico,


    so viel zum Thema: Vor dem Gesetz sind alle gleich - da fühl ich mich als Frau benachteiligt, wenn mein Mann nicht in Elternzeit gehen kann, weil er bereits ein Kind hat. Und das würde somit auch bedeuten, ich könnte meine Karriere an den Nagel hängen, weil ich daheim bleiben muss, da mein Mann ein anderes Kind bzw. dessen Mutter geldmäßig überdurchschnittlich bei Laune halten muss? Is ja der Wahnsinn.


    Der Papa muss nur seinen Sohn zahlen. Er war nicht verheiratet und musste somit nur die ersten 3 Jahre einen Unterhalt an die Mutter zahlen.
    Ich habe nicht vor dauerhaft daheim zu bleiben, sondern möchte schon ganz gerne wieder nach spätestens einem Jahr wenigstens ab und zu wieder Arbeiten gehen. - Wobei das jetzt leicht gesagt ist, die Hormone könnene anscheinend auch große Pläne durcheinanderbringen.