Grundsicherungsangelegenheit der Kinder

  • Hallo bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und finde sie schon sehr interessant.
    Nur leider weiß ich nicht ob ich hier richtig bin, wäre toll wenn mir jemand helfen kann.


    Also kurze infos.
    Ich lebe mit meinem Freund wie es so schön heißt in einem eheähnlichen Verhältnis.
    Mein Freund hatte sich im April 2010 von seiner damaligen Frau getrennt. Zahlt seitdem auch Unterhalt für seine beiden Kinder ( Scheidung erfolgte im Mai 2013 )
    Seine Exfrau hat dann ab Oktober 2010 Hartz IV für sich und die Kinder beantragt und erhält es auch seitdem durchgehend.
    Nun ist es so das wir in den letzten Tagen Post von der Stadt erhalten haben, mein Freund soll nun seine kompletten Finanzen offen legen damit geprüft werden kann ob der Harzt IV Anteil für die Kinder noch vom Amt weiter gezahlt werden soll oder ob er sich da jetzt noch zusätzlich zum Unterhalt dran beteidigen kann ( soll ) wie auch immer.


    Nun wollen die vom Amt auch wissen ob es Personen im Haushalt gibt die wegen geringen oder fehlenden Einkommen von ihm unterstützt werden. ( das wären dann meine Tochter und ich. Meine Tochter 13 Jahre und ich seit 3 Monaten arbeitslos. ) Nun beziehe ich Alg 1, Unterhalt für meine Tochter und Kindergeld.
    Nun zu meiner Frage, ist es sinnvoll meine Finanzen auch mit offen zu legen obwohl wir nicht verheiratet sind ? Er unterstützt uns ja jetzt schon mit seinem Gehalt.
    Wäre es für uns zum Vorteil wenn meine Finanzen mit offen gelegt werden oder eher nicht?? Bin mir da sehr unsicher, wir haben zwar keine Ersparnisse, aber ich weiß halt leider nicht ob seine Unterstützung uns gegenüber überhaupt mit als höhere Ausgaben einberechnet werden.


    Ich hoffe ich habe mich da irgendwie verständlich ausgedrückt und mir kann da jemand Tipps oder Infos geben, wäre echt super
    Sage schonmal vielen Dank im voraus....

  • Hallo,


    Deine Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Fakt ist, dass dein Freund wohl nicht ausreichend Unterhalt für die Kids bezahlt, so dass wir es mit einem Mangelfall zu tun haben. Er zahlt für seine Kinder also weniger, als es der niedrigste Satz bei ALG II oder auch im Familienrecht ist. Andernfalls würde ja das Job-Center nicht einspringen. Bei dieser Mangelsituation ist es familienrechtlich möglich, den Selbstbehalt herab zu setzen. Man zahlt ja nur einmal Miete, einmal GEZ u.s.w. Es muss also neu gerechnet werden. Und da die Ansprüche der Kids auf die Sozialbehörde übergehen, muss diese bei der neuen Situation auch neu rechnen. Ob die familienrechtlich so fit ist, dass sie das wirklich kann, da erlaube ich mir, Zweifel anzumelden. Ich habe in dieser Hinsicht schon zu viel Blödsinn gesehen.


    Wieviel zahlt der Vater denn unter dem Mindestbedarf?


    Herzlichst


    TK

  • HAllo


    Danke für deine Antwort, mein Freund zahlt für seinen Sohn 6 und seine Tochter 9 einen Gesamtbetrag von 566,00€ ( wurde von einem Anwalt nach der Trennung auch ausgerechnet ) im Monat was meiner Meinung nach schon viel Geld ist und auch nicht unter dem Mindestbedarf liegt, er hat ca 1700-1800,00€ Netto...
    Dann ist es ja schon so das wenn die Mutter Harzt IV bekommt auch ein Prozentsatz für die Kinder mitberechnet wird.
    Jetzt weiß ich leider immernoch nicht was für mich sinnvoller ist, soll ich meine finanzen mit offen legen, da ich seit 3 Monaten je selber ALG 1 erhalte und er uns auch finanziell unterstütz, wir aber nur zusammen leben und nicht verheiratet sind???



    LG

  • Der Mindestkindesunterhalt wird gezahlt. Soweit für die Kinder seitens des Amtes Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, muss keine Auskunft erteilt werden; auch nicht vom Kindesvater.