Weiß nicht was ich machen soll

  • Hallo


    Ich habe mich im Frühjahr letzten Jahres von meinen Ehegatten
    getrennt. Sofort am nächsten Tag ging mein Partner zu einem Rechtsanwalt
    um die Scheidung einzureichen. Einige Tage später erhielt ich dann Post
    von seinem Anwalt mit der Bitte um Stellungsnahme. In diesem Schreiben
    wurde ich gefragt ob ich an einer einvernehmlichen Ehescheidung
    mitwirken würde. Da mein NochMann und ich uns da einig sind und wir die
    Scheidung wollen, rief ich also bei seinem Anwalt an und stimmte zu.
    Seitdem Tag habe ich nun nichts weiter mehr von seinem Anwalt oder dem
    zuständigen Gericht etwas gehört. Vor einem Monat dann rief mich mein
    NochMann an und bat mich um einen Treffen zwecks
    Lohnsteuerjahresausgleich, dem ich auch zu stimmte. Im Anschluß an
    diesem Treffen fragte mich nun mein NochMann ob ich nun in die Scheidung
    einwilligen würde. Ich vermute das bei seinem Anwalt mein Anruf in
    vergessen geraten ist.


    Soll ich nun weiter abwarten ? Muss ich mir überhaupt einen Anwalt nehmen bzw ist es ratsam einen Anwalt zu nehmen ?
    Habe bisher noch keinen eigenen Anwalt da ich die Kosten scheue


    Wobei es bei uns nichts zu Regeln gibt. Er bekommt nichts von mir und ich nicht´s von ihm… gemeinsame Kinder gibt es nicht.
    Vielen Dank schon mal im vorraus

  • Hallo Schnuffi,


    Nach ca. 1 Jahr nach der Trennung kann die Scheidung beim Familiengericht eingereicht


    werden.


    Habt ihr gleich hohes Einkommen? ( du und dein Mann).


    bekommst du Unterhalt von ihm?


    lg
    edy

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  • Hallo edy


    Sein Anwalt hat das so gedreht, das wir schon im August letzten Jahres, unser Trennungsjahr durch hatten.


    Nein, wir haben unterschiedliche Einkommen. Wir verzichten aber auf gegenseitige unterstützung.


    Wir wollen beide einfach nur geschieden werden und das am besten gestern.


    Mir ging es ja auch nur darum ob ich überhaupt einen Anwalt nehmen MUSS ?


    Obwohl, mir fällt gerade ein, der Gerichtstermin kostet ja bestimmt auch Geld, also bräuchte ich den Anwalt um diese Kostenbefreiung zu bekommen, Oder ?


    lg
    Schnuffi

  • Hallo Schnuffi,


    Wenn ihr euch einig seid, brauchst du keinen Anwalt.


    Die Gerichtskosten sind i.d.R. nicht so hoch.


    Diese sollte der Partner mit dem besseren Einkommen übernehmen ( da ja sowieso auf Trennungsunterhalt verzichtet wurde),


    es wurde also viel gespart.


    Ein zusätzlicher Anwalt würde mehr Kosten als die Hälfte der Gerichtskosten.


    Achtung:


    Im Folgejahr der Trennung, muss die Steuerklasse geändert werden also 1.1.2014 ( da es sonst zu hohen Rückzahlungen ans Finanzamt kommen kann).


    lg
    edy

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    Einmal editiert, zuletzt von edy ()

  • Hallo edy


    das mit der Steuerkarte wußte ich schon.
    Der Steuerberater stufte uns schon beide auf 4. Ein paar Tage später bekam ich einen Brief vom Finanzamt mit der bitte das genaue Trennungsdatum durch zugeben.
    Nach meinem Anruf bei meiner Sachbearbeiterin vom Finanzamt bekam ich einige Tage später den Bescheid, das ich nun rückwirkend ab 1.1.14 Lohnklasse 1 sei


    lg
    Schnuffi