Volljährige Kinder leben beim Vater

  • Hallo zusammen,


    nach 2jähriger Trennungszeit steht nun bald unsere Scheidung an.


    Die gemeinsamen Kinder, fast 20 (in Ausbildung) und fast 22 (Schule abgebrochen, derzeit FSJ), leben beim Vater.
    Während der Trennungszeit haben wir uns geeinigt, dass ich mich NICHT am Unterhalt der Kinder beteilige, da das Einkommen des Vaters meins um ein dreifaches übersteigt.


    Wie sieht es mit meiner Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern aus, wenn wir geschieden sind?
    Greift da die Düsseldorfer Tabelle auf jeden Fall oder wird dann auch das Einkommen des Elternteils bei dem die Kinder leben, mitgerechnet?

  • Hallo Lillyfee,


    bei volljährigen Kindern errechnet sich der Bedarf des Kindes nach den addierten Einkommen beider Elternteile. Dann aus DT ablesen. Auf den Bedarf wird das volle KiGe angerechnet und dann, je nach Leistungsfähigkeit gequotelt.


    Bei dem Kind in Ausbildung wird zudem noch die bereinigte (um 90 € pauschal) Ausbildungsvergütung auf den Bedarf angerechnet.


    Bei dem 22. jährigen Kind sehe ich zur Zeit keinen Anspruch auf Unterhalt, da es sich nicht in einer Ausbildung befindet. Solltet ihr im Bereich des OLG Celle leben, würde ich das anders beurteilen, da das OLG Celle bereits einen Anspruch auf Unterhalt, auch im FSJ ausgeurteilt hat. Ist aber bisher das einzige OLG.


    Wenn Du Dich in das Thema mal einlesen möchtest, empfehle ich Dir die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLG.


    LG chico