Hallo,
meine Situation habe ich ja bereits in früheren Threads beschrieben. Mittlerweile sieht es so aus, dass die Unterhaltsklage läuft. Leider konnte nicht per Eilantrag geklagt werden, da er € 550,-- zahlt. Ich lebe derzeit also von € 550,-- Unterhalt + € 349,-- EU-Rente + € 8,50 ALG-II . Ich kann nicht mehr ausreichend für mich sorgen, da ich für meine 44,7 qm große Wohnung € 470,-- Miete zahle, € 60,-- Telefon, € 60,-- STrom/Gas , € 40,-- Rücklagen für Jahreskosten. Dann bleiben mir noch € 277,50 für Lebensmittel und Medikamente. Dies reicht mir nicht, um monatlich über die Runden zu kommen. Darum habe ich mir heute einen Ausweis für die Tafel besorgt, den ich problemlos bekam.
Mein Noch-Ehemann ruft mich fast täglich an und erzählt mir von "seiner tiefen Liebe" zu mir, möchte mit mir noch immer zu einer Ehetherapie gehen - angeblich - und sagte mir am Sonntag, er habe den Unterhalt in voller Höhe € 737,-- gezahlt. Natürlich belehrt mich mein Bankkonto eines Besseren!
Nun kam ich auf die Idee, betteln zu gehen, bis ich den pfändbaren Titel in der Hand habe. Wie ich in Wikipedia las, ist :
1. Betteln ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, doch Vortäuschung
falscher Verhältnisse (zum Beispiel „bin obdachlos“, „Geldbörse
gestohlen“) kann einen Bettelbetrug darstellen und aufdringliches Betteln kann in Deutschland als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
2. Betteln ist in Deutschland grundsätzlich steuerfrei, das heißt Einkünfte hieraus unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Ich habe wirklich keine andere Ideen mehr, da ich gerade mal noch € 150,-- besitze.
Darf ich mich vor die Firma setzen, bzw in das Industriegebiet, in welchem mein Noch-Ehemann als dipl. Ing. Softwareentwickler tätig ist und mich mit einem schön gestalteten Schild hinsetzen und betteln? Das ist jetzt leider kein Witz, ich habe keine andere Idee mehr!
Laurencia