Prozesskostenhilfe

  • Mein Rechtsanwalt hat den Scheidungsantrag und Prozesskostenhilfe eingereicht. Nachdem dies passiert ist mir eingefallen dass ich noch ein Sparbuch mit 1700€ in einer anderen Stadt habe wo ich früher mal lebte.
    Da ich noch Privat Schulden bei jemand hatte entschied ich mich diese mit dem Sparbuch zu begleichen und das Sparbuch aufzulösen.
    Da ich ja nicht wie schon geschrieben keine Angaben über dieses Sparbuch bei PKH Antrag gemacht habe, bekomme ich bedenken ob man mich belangen könnte wegen Sozialbetrug.

    Frage: Kann vom Gericht festgestellt werden dass ich im Besitz dieses Sparbuches war, obwohl dieses nicht auf meine derzeitige Adresse läuft?
    Wird mir das Gericht meine Version abnehmen, die ja stimmt!!!
    Was soll ich nun tun?
    Wie überprüft das Gericht mich?? Über Schufa oder reichen meine eigene Angaben?
    Danke für Eure Antworten

  • Es dürfte unschädlich sein, hierzu noch Angaben zu machen. Du kannst ein sog. Schonvermögen haben, dass bei 2600 € liegt. Das VKH Formular ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass die bewilligte VKH insgesamt aufgehoben wird. Strafbar ist es ohnehin. Ob es rauskommen kann? K. A. Wer will denn dafür in diesem Forum die Verantwortung dafür übernehmen??

  • Hallo herbert2014,


    Ich würde dir deine Version nicht abnehmen.


    lg
    edy

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