Scheidung und Fragen dazu

  • Hallo,


    ich hab mich nach 19 Jahren und 6 Kindern von meinem Mann getrennt.
    Unsere Kinder sind 18,14,12,10 und 2x4 Jahre.
    Wir haben uns 2002 ein Haus gekauft.
    Soweit war bei uns die klassische Rollenverteilung,er ging arbeiten und ich kümmert mich um den ganzen Rest.
    4 Kinder bleiben bei ihm im Haus und die Zwillinge und ich sind in eine Wohnung gezogen.
    Wir haben wie ich feststellen musste 174.000 Euro Schulden.
    Da soll ich aber rauskommen dafür muss er alleine aufkommen und das Haus+Auto bleibt ihm samt der 4 Kinder .
    Also könnt ihr euch vorstellen das er keinen Unterhalt zahlen muss.
    Hat er clever geplant,aber es ist halt so.
    Da will ich gar nicht dran rütteln,ich bin nur froh ihn los zu sein.
    Nun zu meiner Frage,ich genauso wie er sind in neuen Beziehungen.
    Und eigentlich würde ich gerne im September zusammen ziehen da ich aber nur mit gut Glück meine Scheidung im Oktober,denke ehr Dezember(da bin ich in meine Wohnung gezogen) einreichen kann,und bis dahin nichts verdiene,muss er dann meine Scheidungskosten tragen?
    Ich will erstmal meine Ausbildung machen und hätte bis zum Anerkennungsjahr keinen Verdienst wird er dann mit Veranschlagt bei der Prozesskostenhilfe?
    Oder bei dem Beratungsschein?
    Weil das wäre ja schon echt der Hammer wenn der Neue die Scheidung bezahlen muss.
    Und wenn er dabei gerechnet wird,ist das umgekehrt bei meinem Ex auch so?
    Ich glaub aber ehr das sie schön weiter bei ihren Eltern gemeldet bleibt.
    Ach ja ich bin nun 35 Jahre jung oder alt.
    Er ist 40.
    Da den einen oder Anderen nun wundert wieso bei ihren Eltern sie soll 28 Jahre sein,ist seine Arbeitskollegin;-)
    Wie gesagt ich will nur geschieden sein.Mir reicht es das wir ein Leben lang durch unsere Kinder verbunden bleiben.Und ich will meinen Mädchename wieder annehmen und wenn er so gnädig ist die Beiden auch meinen Namen.
    Das Sprichwort stimmt man lernt den Menschen bei einer Trennung erst richtig kennen.
    Aber der Kinder wegen bin ich nett und freundlich,reduziere den Kontakt auf ein Minimum. Dazu fiel zu viel in der Trennung vor.Und passiert leider immer noch,mit Sätzen von den Kindern wenn sie mich besuchen gerade gegenüber von meinem Freund,wie du liebst Papa immer noch hat er gesagt und solche Sachen.
    Ist doch länger geworden wie ich wollte.
    Wenn ihr noch was wissen möchtet dann raus damit.
    Ich hoffe so sehr das ihr mir helfen könnt!


    Liebe Grüße


    Herakles

  • Da Dich nur die Scheidung interessiert, beschränke ich mich auch nur darauf... Bei einer Scheidung zahlt jeder die Hälfte der Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwaltes. Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, MUSS anwaltlich vertreten sein. Der andere Ehegatte kann sich anwaltlich vertreten lassen, muss es aber nicht. Es genügt grundsätzlich, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmt. Ob ein eigener Anwalt sinnvoll ist, sollte im Einzelfall entschieden werden. Das hängt natürlich davon ab, ob noch andere Fragen zu klären sind, als nur Scheidung und Versorgungsausgleich oder nicht. Aber auch der Versorgungsausgleich kann manchmal etwas komplizierter sein, wenn private Rentenversicherungen o. ä. bestehen. Verzichtest Du auf einen Anwalt, kann das nachteilig sein, muss aber nicht.


    Wenn Du Dich gegen einen eigenen Anwalt entscheidest, trägst Du "nur" die Hälfte der Gerichtskosten. Diese Kosten sind in aller Regel nicht so hoch, wobei das "hoch" letztlich auch immer eine Frage dessen ist, was man sich leisten kann... Für die Gerichtskosten kannst du aber einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bei Gericht stellen. Dies sollte immer VOR Beginn der mündlichen Verhandlung geschehen. Antragsformulare erhälst Du bei deinem Gericht oder auch übers internet (VKH-Formular/Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse). Je nach Deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen erhälst Du ratenfreie VKH oder auch mit Ratenzahlungsanordnung. Deine wirtschaftlichen Verhältnisse werden dann noch 4 Jahre lang überprüft. Verbessern sie sich, musst Du die gewährte VKH zurückzahlen.


    Dein Lebensgefährte wird nicht angerechnet, da er Dir gegenüber auch nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Angerechnet wird höchstens, dass er diverse Ausgaben trägt, so z. B. Miete etc.


    Entscheidest Du Dich für einen Anwalt, gilt im Prinzip nichts anderes. Bei Verbesserung Deiner wirtschaftlichen Verhältnisse müsstest Du aber eben auch mehr zurückzahlen.

  • Hallo,


    dir ist schon klar, dass im Rahmen eines Scheidungsverfahrens auch über Kindesunterhalt, Verteilung der Schulden u.s.w. entschieden werden kann? Dass in so einem Fall wie hier eine "nackte Scheidung" so häufig ist wie der Sechser im Lotto?


    Herzlichst


    TK

  • @TK


    was bedeutete denn eine nackte Scheidung für dich?
    Du meinst damit vielleicht das ich aus den Schulden komme?
    Oder was genau?



    LG Herakles

  • Hi,


    nee, das meine ich nicht. Wie solltest Du aus den Schulden gegenüber der Bank rauskommen? Ich sehe nur, dass die Scheidung allein (also nur Feststellung des Scheiterns der Ehe plus Scheidung) in so einem Fall illusorisch ist. Da sind die Unterhaltsansprüche für die Kinder, da ist die ungeklärte Situation mit dem Haus, die Aufteilung des Hausrates, der Versorgungsausgleich u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Laut Bank soll ich da wohl rauskommen.
    Mein Nochmann arbeitet da ja.
    Unterhalt für die Kinder muss er nicht zahlen weil er ja schlau 4 bei sich hat.
    Da ich schon ausgezogen bin hab ich Sachen mit genommen.
    Einiges hab ich neu selber angeschafft weil er sich quer gestellt hat.
    Was mit dem Haus wird,er wird es weiter behalten.
    Nur rechtlich hab ich da null Plan und so gut beraten fühl ich mich bei dem Anwalt nicht...
    Kann man den Versorgungsausgleich eigentlich erst stellen wenn man das Trennungsjahr durch hat.
    Das soll laut Anwalt 6-9 Monate dauern und damit rückt die Scheidung ja noch weiter weg.

  • Hallo,


    Unterhalt für die Kinder muss er nicht zahlen weil er ja schlau 4 bei sich hat.


    Wenn du meinst dass dies schlau ist?


    Er kann ja Unterhalt für die 2 Kinder zahlen, im Gegenzug zahlst du für die 4 Kinder ?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    da er ja für die 4 aufkommen muss und die Schulden abbezahlt muss er keinen Unterhalt für die 2 zahlen.Er hat den Kindern auch immer wieder gesagt das wenn einer von ihnen zu mir will,er das Haus verkaufen muss weil er es dann nicht mehr bezahlen kann.
    Und selbst wenn ich die Ausbildung fertig hab wird dieser Verdienst für Unterhalt für die 4 niemals reichen.
    Daher gibt es keine Unterhaltsstreit.
    Mir ist das Wichtigeste das es den Kids dort gut geht und alles läuft.
    Und das ist zugleich meine größte Sorgen nachdem ich dort einmal seit dem letzten Weihnachten war.