Unterhalt an Kind und nichteheliche Mutter

  • Bei einem One-Night Stand wird die Frau schwanger. Frau (21) und Mann (30) kennen sich schon mehr oder weniger ein paar Jahre. Frau ist arbeitslos, hat keine Lehre, keinen Schulabschluss. Eine Beziehung kommt nicht in Frage.
    Das Kind wird geboren. Vater zahlt natürlich Unterhalt für das Kind. Die Mutter bezieht Geld vom Staat, da sie ja keinen Job hat. Jetzt meldet sich das Amt beim Vater und fordert Unterhalt für die nichteheliche Mutter i.H.v. 1100€ (der Vater verdient ca. 2200€ netto). Der Vater wohnt in einem Haus, welches er noch abbezahlt. Den Kredit für das Haus hat er vor 5 Jahren aufgenommen.
    1100€ werden ihm zum Selbsterhalt gelassen.
    Nun zur Fragestellung:
    1. kann das Amt einfach so diese Pauschale verlangen, ohne dass sie über die Ausgaben etc. des Vaters Bescheid wissen? Da der Kredit schon lange vorher aufgenommen wurde, müsste er doch in die Berechnung miteinbezogen werden oder nicht? Und wieso muss der Vater überhaupt Unterhalt an die Mutter zahlen? Diese hat doch nur Anspruch darauf, wenn sie aufgrund der Betreuung des Kindes nicht arbeiten gehen kann oder? - in diesem Fall geht sie nicht arbeiten, weil sie keine Lust und keine Qualifikation hat.
    Es kann doch nicht sein, dass der Vater jetzt einfach so die Hälfte seines Nettoeinkommens zahlen muss und ggf. das Haus verkaufen muss. Das ist doch nicht gerecht. Wie sieht die Gesetzeslage dazu aus?

  • Hallo!


    Meiner Ansicht nach fordert das Amt zu viel. In dieser Höhe kann es gar nicht fordern. Oder doch, kann es schon, es wird nur nicht durchdringen.


    Das Einkommen des KV wäre zunächst noch zu bereinigen. Wie das geht und um was das Einkommen bereinigt wird, steht in den Leitlinien des zuständigen OLG. Dann bleiben schon mal kein 2.200€ mehr übrig als unterhaltsrelevantes Einkommen.


    Dann wäre zunächst der KU noch vom Einkommen anzuziehen. Das wären m.M.n. 257€.


    Der Rest, der dann noch bis 1.100€ verbleibt, wäre zunächst mal bis zum 3. Lebensjahr des Kindes als Betreuungsunterhalt zu leisten.


    Die Darlehnsrate habe ich jetzt mal außen vor gelassen, weil dem KV durch das Wohnen im Eigenheim noch ein wohnwerter Vorteil zum Einkommen hinzu zu rechnen wäre. Das hebt sich oftmals gegeneinander auf.


    Viel mehr als 1.100€ wird dem KV aber in den nächsten Jahren nicht verbleiben.


    LG chico