Unterhalt für Kind in Ausbildung

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Sohn 20 lebt bei mir und befindet sich in der ersten Ausbildung und erhält 300,- Unterhalt von seinem Vater obwohl dieser vom
    Einkommen her den Höchstbetrag zahlen müsste.Zusätzlich erhält mein Sohn seine Ausbildungsvergütung und Kindergeld.


    Meine Tochter ist freiberuflich tätig und verdient ca. 1000,-€ Brutto monatlich Ihr zahlt er freiwillig 300,- € Unterhalt obwohl er hier so wie ich weiß nicht dazu verpflichtet ist.


    Mein Frage ist nun: Kann mein Sohn einen höheren Unterhalt verlangen ?


    Ich selbst beziehe seit 6 Monaten Krankengeld und bin nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen.

  • Hallo!
    Ohne konkrete Summen kann man das nicht beantworten.
    Das Kindergeld so wie die Ausbildungsvergütung zählen als Einkommen und sind vom Unterhalt abzuziehen. Von der Ausbildungsvergütung sind 90€ anrechnungsfrei, müsste man also abziehen vor dem Berechnen. Erhöhter finanzieller Bedarf wäre nachzuweisen um ihn geltend zu machen.


    Krankengeld entbindet nicht von der Unterhaltspflicht, natürlich vorausgesetzt, es ist hoch genug.


    Beste Grüße


    strawhead

  • Hallo,


    Zitat

    und befindet sich in der ersten Ausbildung und erhält 300,- Unterhalt von seinem Vater obwohl dieser vom
    Einkommen her den Höchstbetrag zahlen müsste.


    Wenn dem Sohn der Höchstsatz zustehen würde, müsste der KV über ein bereinigtes Netto-Einkommen von mindestens 4.700€ verfügen. Ist dem so?


    Mit den genannten 300€ würde der Sohn annähernd den Mindestunterhalt erhalten.


    LG chico

  • Hallo,


    danke für die Beantwortung.Ja das Einkommen vom KV liegt weit über 4700,-€
    Die Ausbildungsvergütung meines Sohnes beträgt 470€


    Gruß
    Unternehmerfrau

  • Hallo!


    Meines Erachtens würde die Berechnung wie folgt aussehen wenn die Ausbildungsvergütung in Netto angegeben ist:


    Höchstsatz Düsseldorfer Tabelle 781€-184€ Kindergeld-(470€ Ausbildungsvergütung - 90€ Pauschale für Ausbildungsbedingte Aufwendungen)
    In zahlen 781€-184€-380€=217€ wäre der zu zahlende Unterhalt Seitens des Vaters.


    Sollte der Vater über 5101€ verdienen, würde nach Umständen des Falls entschieden und der Unterhalt könnte höher ausfallen.