Reduzierung Selbstbeteilgung bei neuem Partner

  • Hallo Ihr, ich bin neu hier im Forum und erhoffe mir zu dem o.g. Thema Hilfe und Erfahrungen.
    Ich selbst lebe mit einem Mann zusammen, der zwei Kinder hat. Seine Tochter ist 9, sein Sohn ist 13.


    Wir möchten gern auch Kinder bekommen- nur stellt sich mir immer mehr die Frage, ob wir uns das leisten können.


    Da wir zusammen leben, könnte wohl seine SB reduziert werden- auch wenn wir nicht verheiratet sind? Aktuell hat er einen Sb von 1200, zahlt 560 € an KU- müsste jetzt inzwinschen aber einen höheren Betrag zahlen.


    Er hat noch kein Schreiben erhalten- von wem würde er dieses bekommen? Muss ich dann tatsächlich mein Gehalt offen legen?


    Ich frage mich auch, ob es sinnvoll ist (aus Liebe sowieso) zu heiraten- wieviel kann mir 'weggenommen' werden (indirekt zahle ich dann ja auch entsprechend für seine Kinder)?


    Sollten wir ein Kind bekommen, wäre er drei Kindern KU-pflichtig und er müsste meines Erachtens eine Einkommensstufe tiefer zahlen- auch wenn ich wieder Vollzeit arbeiten gehe??? Oder ist dann wieder der KU zu zahlen aus der höheren Klasse, da ich mich ausreichend finanziell um unser gemeinsames Kind kümmern kann??


    Zusätzlich noch die Frage: Mein Freund hat seine Steuererklärung für die letzten 3 Jahre gemacht und soll für jedes Jahr ca. 700 € nachzahlen- hat das etwas mit dem Unterhalt/ Kindergeld zu tun?


    Ich danke Euch für Eure Antworten!

  • Kurze Anmerkung noch: Mein Freund besitzt Eigentum, für welches er monatlich natürlich an die Bank zahlt. Fällt dadurch eine Herabsenkung der SB weg, da ich nicht gezwungen werden kann, mich an seinem Eigentum zu beteiligen?

  • Hallo Alex,


    Zitat

    Aktuell hat er einen Sb von 1200


    Nein, sein SB ggü. seinen minderjährigen Kindern beträgt 1.000€.


    Solange Dein LG den Mindestunterhalt für dein Kinder leistet, kommen Dein Gedanken nicht zum Tragen. Für das 9 jährige Kind wären das 272€, für das 13 jährige Kind 334€.


    Eine Reduzierung des SB kommt nur dann in Frage, wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet wird und wenn Du leistungsfähig wärst.


    Wie hoch ist denn das Einkommen Deines LG, wie hoch ist Dein Einkommen?


    Zitat

    zahlt 560 € an KU- müsste jetzt inzwinschen aber einen höheren Betrag zahlen


    Das ist richtig. Mindestunterhalt wäre 606€ für beide Kinder zusammen. Da sollte er nachbessern.


    LG chico

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Seine SB liegt wohl etwas höher, da er auch Eigentum besitzt/ abzahlt und demnach wohl irgendwie einen höheren Selbstbehalt haben durfte- ich glaube das nennt sich erhöhter Mietaufwand o.ä.


    Er ist jetzt an seiner Sb- Grenze und zahlt demnach nicht mehr- allerdings ist es ja so, dass ich jetzt wohl 'mit ran' muss als LG?


    Sein Einkommen liegt bei ca. 1750 € netto. Mein Einkommen liegt bei ca. 1800 netto.


    Vielen Dank!

  • Hallo,


    wer hat denn den höheren SB festgelegt? In der Regel wird da nicht gemacht, wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet wird. SB ggü. minderjährigen Kindern beträgt 1.000€.


    Zitat

    dass ich jetzt wohl 'mit ran' muss als LG?


    Nein, Dein LG soll einfach nur den Mindestunterhalt leisten und gut is es. Wie schon geschrieben, das wäre 606€ für beide Kinder zusammen.


    Wenn der LG selbst genutztes Wohneigentum bewohnt, könnte ihm zudem ein wohnwerter Vorteil zum Einkommen hinzu gerechnet werden.


    Ich würde beim zuständigen Jugendamt für jedes Kind den Mindestunterhalt titulieren lassen mit einer Befristung bis zur Volljährigkeit der Kinder.


    100% = derzeit 272€ für das 9jährige Kind und 100% = derzeit 334€ für das 13jährige Kind.


    Dann sollte nichts passieren können.


    LG chico