Folgender Fall
Bislang wurde regelmäßig Kindesuterhalt von 115% geleistet.
Seit 01.06.14 besteht der einizige Geldzugang aus 892,78 Euro ALG II.
Auf den Antrag beim Jugendamt den Unterhalt wegen Nichtleistungsfähigkeit auszusetzen, teil das Jugendamt mit:
Der Selbstbehalt für nicht erwerbstätige beträgt 800 Euro und 92,78 sollten bitte an Unterhalt gezahlt werden.
Kann das rechtens sein. Der ALG II Betrag setzt sich nur zusammen aus Miete+Heizkostenzuschuss+ Bedarf zum Leben 391 Euro.
Ist diese Entscheidung des Jugendamts rechtens?
Und woher soll man das Geld nehmen. ALG II ist schließlich das absolute Existenzminimum?