Unterhaltsforderung nach 15 Jahren

  • Hallo liebe Gemeinde,


    möchte mich kurz vorstellen.


    Heiße Ingo bin 45 Jahre alt und bin selbstständig und verheiratet.


    Nun zu meinen Anliegen.


    Bin seit 11 Jahren geschieden und habe die gemeinsamen Kinder ohne jegliche Unterstüzung der Kindsmutter alleine großgezogen.


    Im Jahr 2008 habe ich neu geheiratet und nun bekomme ich nach 11 Jahren einen Brief vom Sozialamt das ich für meine EX-Frau Unterhalt


    zahlen soll , weil sie Erwebsmidung hat. X(


    Meine Frage an Euch: wie und was dürfen wir von unserem Netto Eikommen abziehen bzw.behalten.


    Der Verdienst ist ca 3300 €. Gibt es da ein Rechenbeispiel.


    Vielen Dank und liebe Grüße Ingo

  • Ich sehe hier dann nach 11 Jahren grundsätzlich auch keinen Anspruch mehr der Ehefrau, da die sog. Einsatzkette abgebrochen sein dürfte. Ich würde auch empfehlen, keine Auskunft zu erteilen und sich mit Hilfe eines Anwaltes gegen die Ansprüche zur Wehr zu setzen. Der Streitwert einer Unterhaltsklage dürfte derzeit noch gering sein, da zunächst die Verpflichtung zur Auskunft geklärt werden muss. Der Streitwert beträgt dann regelmässig 1000€. Behörden "ziehen" sich zwar häufig auch Datensätze bei Finanzamt etc., so dass auch die latente Gefahr besteht, dass gleich ein bezifferter Antrag gestellt wird und der Streitwert höher ausfällt. Das muss aber nicht erfolgen.
    Trotzdem: keine Auskunft erteilen und ab zum Anwalt.

  • Hi,


    mein Vorschreiber hat recht. So Schreiben gehen von den Ämtern routinemäßig raus, da Ansprüche gegen die Staatskasse subsidiär sind. Freundlich zurückschreiben, dass familienrechtlich kein Anspruch besteht, so dass sich eine Auskunft über Einkommen erübrigt. Es besteht doch wohl kein Titel über Unterhalt? Wenn nein, dann ist im Augenblick er Anwalt entbehrlich, erst, wenn das Amt weiterhin auf Auskunft besteht, einen Anwalt einschalten. Anders ist es, wenn ein Titel in der Welt ist. Dann sofort zum Anwalt.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für euere Antworten.


    Mein Anwalt hat nach dem ersten Schreiben reagiert und alles von uns gewieseen.


    Jetzt ,also gestern kam der zweite Brief,da drinn stand das meine EX nie arbeitsfähig war und ich deshalb wegen Gebrechen zahlen soll.


    Entspricht nicht der Wahrheit, da sie gearbeitet hat und das beweisbar ist (Lohnsterkarte)


    Wollen mal sehen was die vom Amt als nächstes Verlangen.


    Ist von meiner jetzigen Frau und mir eigenttlich was zu holen ,bei 3200 Netto.


    Das Haus haben wir auch noch abzubezahlen.


    Wie wird das alles bloß gerechnet?


    PS ein Titel besteht von Ihrer Seite nicht,ganz im Gegenteil ich bekomme noch Unterhaltsgeld für die Kinder ,


    da ich das alleinige Sorgrecht hatte(8 Jahre) und sie nie bezahlt hat.

  • Hi,


    Du verzettelst dich auf Schauplätzen, die keine sind. Wenn unter keinen denkbaren Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch besteht, dann muss auch keine Auskunft erteilt werden. Teil das (hatte ich bereits geschrieben) klar mit und warte ab, was passiert. Ob sie arbeitete oder nicht, ist einerlei. Gar nicht auf so was eingehen.


    Herzlichst


    TK