Nachehelicher Unterhalt wegen psychischer Erkrankung?

  • Hallo liebes Forum,


    ich hoffe, dass mir hier jemand ein wenig Mut zusprechen und/oder mir wervolle Tipps geben kann... Ich bin gerade doch ziemlich verzweifelt...


    Mein Nochehemann hat mich letztes Jahr Ende Juni verlassen, da er sich in eine andere Faru verliebt hatte und mit ihr zusammen sein wollte. Er zog sofort nach der Trennung zu seiner neuen Freundin und ich bin nach ein paar Monaten aus der natürlich viel zu großen und zu teuren ehelichen Wohnung in eine kleinere umgezogen.


    Wir haben im Oktober 2010 geheiratet. Das Trennungsjahr ist nun um und die Scheidung kann eingereicht werden. Die ersten Monate zahlte er die Warmmiete der ehelichen Wohnung, seitdem ich umgezogen bin, bekomme ich 700 Euro Trennungsunterhalt von ihm. Auf diesen Betrag konnten wir uns ohne Anwalt einigen. Ich hatte mich zuvor von der öffentlichen Rechtsauskunft bezüglich der Höhe des Trennungsunterhalts beraten lassen. Bislang lief alles relativ problemlos, sieht man von der Kränkung aufgrund der Trennung einmal ab.


    Nun möchte er natürlich am liebsten nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr zahlen. Ich bin darauf allerdings mehr als angewiesen, da ich auf Grund einer psychischen Erkrankung voll erwerbsgemindert bin. Zu dem Unterhalt beziehe ich noch 750 Euro Erwerbsminderungsrente.


    2008 kamen wir zusammen, 2009 erkrankte ich psychisch, verlor meinen Job. 2010 heirateten wir. Er versprach mir damals immer für mich dazu sein und mich zu unterstützen. Ich bin 30 Jahre alt.


    Ich bin in Therapie und möchte auch gerne irgendwann wieder arbeiten gehen und mich selbst finanzieren. Von jemand anderen abhängig zu sein, ist kein wirklich schönes Gefühl. Allerdings werde ich das nicht mal so eben schaffen, die Erwerbsminderungsrente beziehe ich ja nicht ohne Grund.


    Nun bin ich mir unsicher ob mein Mann dazu verpflichtet ist, mir auch nach der Scheidung Unterhalt zu zahlen? Oh e diesen Unterhalt wäre ich gezwugen wieder umzuziehen. Den nur von meiner Rente kann ich mir meine jetzige Wohnung nicht mehr leisten. Auch die von uns angeschafften Katzen, welche bei mir geblieben sind, müsste ich dann abgeben. Den wie soll man die in einem kleinen Appartment halten?


    Ich habe solche Angst, jetzt schon wieder von vorne anfangen zu müssen und komplett zum Sozialfall zu werden und meine geliebten Tiere nicht mehr bei mir behalten zu können. Ich bin froh, dass ich es geschafft habe mich nach der Trennung wieder einigermaßen aufzurappeln und nicht wieder komplett abzustürzen.


    Kann ich von ihm Unterhalt aufgrund meiner Erkrankung fordern? Würde sich die Summe sehr stark nach unten ändern?
    Er erzählte mir, ein befreundeter Familienrichter hätte ihm gesagt, er sei nach der Scheidung nicht mehr unterhaltspflichtig. Mein Mann, als auch seine Freundin sind Volljuristen welche im öffentlichen Dienst arbeiten. Zusammen haben sie eine nette Summe im Monat übrig, trotz des Unterhalts den mir mein Mann zahlt. Zudem ist das Leben zu zweit ja doch um einiges günstiger als wenn man Single ist.


    Ich will mich nicht beschweren, so wie es jetzt ist komme ich ganz gut zurecht, große Sprünge kann ich aber nicht machen. Außerdem bemühe ich mich sehr wieder gesund zu werden. Ende nächsten Monats habe ich einen Beratungstermin für eine Arbeitstherapie. Ich würde gerne wieder arbeiten gehen. Aber soetwas funktioniert nunmal nicht von heute auf morgen. Ein bisschen Zeit brauche ich noch um wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.


    Mein Mann war also vor ein paar Tagen hier. Wir wollen beide keinen Rosenkrieg. Ist es sinnvoll, wenn wir gemeinsam zu einem Anwalt gehen?
    Er sähe es ja gerne, dass ich die Scheidung einreiche, weil ich ja Prozesskostenbeihie bekommen würde. Die Anwältin von der Öra meinte damals allerdings, dass ich das auf keinen Fall machen soll. Sehe ich eigentlic auch nicht ein. Er ist ja derjenige der die Scheidung wollte, warum soll ich sie dann einreichen?


    Tut mir leid, dass der Text so lang geworden ist... aber ich muss mir das mal alles von der Seele schreiben. Diese Ungewissheit wie es weitergehen soll ist kaum auszuhalten. Existenzängste....


    Allen die dies hier durchlesen, und vielleicht sogar anworten erstmal ein liebes Dankeschön.


    Jazzy

  • Ich würde mir nicht viel Hoffnung auf nachehelichen Ehegattenunterhalt machen. Die Ehezeit ist kurz und die Erkrankung nicht ehebedingt.

  • Hallo Blue de Coup,


    vielen Dank für deine Antwort. Meinst du wirklich es sieht so schlecht aus für mich?
    Es gibt doch aber den Krankeitsunterhalt? Was ist mit der ehelichen Solidarität?
    Macht es den keinen Unterschied, dass er mich krank geheiratet hat? Das er wusste wie es um ich steht? Das er damit Einverstanden war der Verdiener zu sein und ich den Haushalt geführt habe?
    Gilt eine Ehe unter drei Jahren nicht als kurz? Wir sind jetzt ja schon fast 4 Jahre verheiratete, bis es zur Scheidung kommt dann wohl schon eher fünf Jahre... Klar, is nicht super lang...
    Ich will ja auch nicht ewig Unterhalt vom ihm, aber 1 - 2 Jahre brauche ich noch... So eine berufliche Reha dauert ihre Zeit... Ich bin auf einem gutem Weg, gebe mir wirklich viel Mühe. Zählt das gar nicht?


    Kann es denn sein, dass sich der eine einfach aus dem Staub macht und der andere dadurch seine komplette Existenz verliert?


    Was soll ich denn jetzt machen?


    Liebe Grüße.

  • Nun ja... genau das wird der Grund sein, weshalb es mit dem Unterhalt schlecht aussehen dürfte. Du verlierst Deine Existenz ja gerade nicht dadurch, dass sich Dein Mann aus dem Staub macht, Deine Lage ist quasi verschuldensunabhängig bescheiden.
    Sicher gibt es den Unterhaltsanspruch aufgrund Krankheit. Deine Krankheit ist aber eben nicht erst in der Ehe aufgetreten, sondern existierte schon vorher. Und nein, es macht Deine Lage nicht besser, dass er Dich in Kenntnis Deiner Krankheit geheiratet hat... ganz im Gegenteil. Die Rollenverteilung in der Ehe spielt eine Rolle, aufgrund der Tatsache, dass Du vorher aber bereits nicht erwerbstätig warst und die Ehe kurz war, aber eben nur eine untergeordnete.


    Man muss sich wohl die Frage stellen: Wie wäre Deine Lage heute, wenn man sich die Ehe mal wegdenkt. Hast Du wegen der Ehe auf Karriere oder berufliches Fortkommen verzichtet? Eher nicht. Unterhalt ist eben nicht dazu da, Dich besser zu stellen...


    Mach ihm ein Angebot. Vielleicht will er sich ja nicht streiten.

  • Hey,


    das hört sich ja alles nicht so rosig an für mich...
    Eigentlich war ja mal geplant, eine Familie zu gründen usw... Nun isser weg, mein Mann. Es tut immer noch weh...


    Ein Jahr vor der Trennung sind wir zusammen aus der Stadt aufs Land gezogen, damit es mir besser geht (hab die Stadthektik nicht mehr vertragen). Und siehe da, es wurde auch immer besser. So gut, das ich mir wieder einen kleinen Job suchen wollte. 2 Std. am Tag darf ich ja auf geringfügiger Basis arbeiten. Dann verließ er mich und mit mir ging's erstmal wieder steil bergab. Ausgetauscht zu werden wie eine Unterhose muss man erst einmal verknusen können... Schon für einen gesunden Menschen nicht einfach so was.


    Ich behaupte einfach mal, ich wäre heute schon weiter in meiner Genesung, wenn ich nicht so einen auf den Deckel bekommen hätte...


    Hinterher ist man immer schlauer. Förderlich für meine psychische Stabilität ist diese ganze Situation nicht...


    Streiten will ich mich nicht, dafür habe ich keine Kraft. Werde diese Woche nochmal zur Öra gehen und mich beraten lassen.


    Vielen Dank für deine Antworten.


    Liebe Grüße.

  • Hier ich nochmal,


    ich habe mich heute von einer Anwältin der Öffentlichen Rechtsauskunft bezüglich meiner hier gestellten Fragen beraten lassen.


    Die Antwort: Mir steht auf jeden Fall nachehelicher Unterhalt wegen Krankheit zu. Nicht für ewig, aber er steht mir zu.


    Sie schaute in einen dicken Wälzer und meinte in den Kommentaren zum §1572 stünde, dass es irrelevant sei, ob meine Erkrankung vor oder während der Ehe entstand. Krankheiten wären im Allgemeinen nicht ehebedingt, weshalb dies hier keine Rolle spielen würde.


    Auch würde eine Ehe, welche länger als drei Jahre besteht, nicht mehr als kurz gelten.


    Wollt nur mal Feedback geben.


    Liebe Grüße.

  • Hallo Jazzy,


    Hast du einen RA/RAin für Familienrecht?


    Trennungsunterhalt steht dir bis zur rechtskräftigen Scheidung zu. Warum also so eilig mit


    der Scheidung?


    Wie hoch ist denn das Einkommen deines Bald-EX ?


    Evtl. steht dir ja ein viel höherer TU zu ?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo Edy,


    ich habe bis jetzt keinen Anwalt, da es keinen Grund für mich gab zu einem zu gehen.
    Ich war nur einmal nach der Trennung bei der Öra um mir ausrechnen zu lassen, was mir an Trennungsnterhalt zusteht. Mein Bald-Ex und ich konnten uns bislang auch ohne Anwälte einigen.


    Ich bin sehr viel früher als ich eigentlich gemusst hätte aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, wodurch mein Mann ca. 500 Euro im Monat gespart hat, den laut Aussage der Öra hätte ich bis zum Abschluss des Trennungsjahres dort wohnen bleiben können und er hätte weiterhin die Miete und Umkosten zahlen müssen, also ca. 1200 Euro im Monat. Dafür hat er mir die Kaution nd Provisin für meine jetztige Bleibe bezahlt und mir noch ein bisschen Geld als Polster gegeben (Auto war mit Tüv dran usw.).


    Von unserem gemeinsamen Hausrat wollte er überhaupt nichts behalten, dass fiel also auch alles an mich. Soweit alles fair gelaufen.


    Generell hab ich es nicht eilig mit der Scheidung, aber um endlich mal zu einem Abschluss zu kommen, wäre es doch bessser, wenn es sich nicht so ewig hinzieht. Und wie schon erwähnt, einen Rosenkrieg will ich nicht.
    Habe ganz andere Baustellen um die ich mich viel lieber kümmern würde.


    Mein Mann verdient ca. 2200 Euro netto monaltich. Eine aktuelle Gehaltsabrechnung habe ich nicht.
    Er wohnt mit seiner Freundin zusammen, was seinen Selbsterhalt nach unten drückt.


    Ich werde erst zum Anwalt gehen, wenn mein Mann wirklich der Meinung sein sollte, keinen nachehelichen Unterhalt zahlen zu wollen. Kann ja nicht sein, dass für mich dann der Staat aufkommen soll, nur weil er der Meinung ist mal seinen Launen nachgeben zu müssen. Sieht der Gestzgeber wohl auch so. Unterhalt vor Staatsleistungen.


    Ich denke die treibende Kraft für die Einstellung der Unterhaltszahlungen ist seine Freundin, welche natürlich keine große Lust hat ihn mit zu verköstigen. Hätte sie sich vielleicht überlegen sollen, bevor sie sich an einen verheirateten Mann ranmacht und ihn bei sich einziehen lässt... Nicht mein Problem.


    Liebe Grüße

  • Hallo Jazzy,


    Schön das ihr noch miteinander reden könnt.


    Aber du schriebst doch auch, das du, wenn auch nicht für immer, nachehelichen Unterhalt möchtest.


    Mit einer verzögerten Scheidung könntest du dir den Unterhalt aber auch sichern (auch wenn es sich TU nennt).


    der nacheheliche Unterhalt steht erst ab Zeitpunkt der rechtskräftigen Scheidung an.


    Ich denke aber auch das dir bei Krankheit Unterhalt zusteht.


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,


    glücklicherweise können wir noch miteinander reden, ja. Deshalb will ich ja auch erstmal keinen Anwalt. Ich hoffe, mich so mit ihm einigen zu können. Eigentlich kann er sich ja jetzt aussuchen was er lieber möchte. Mir freiwillig weiterhin Unterhalt zahlen oder sich mit Anwälten vor Gericht darum streiten.


    Ersteres wäre mir wesentlich lieber.


    Wenn wir uns einig werden, sehe ich keinen Grund warum ich etwas hinauszögern sollte.
    Ich gehe davon aus, dass er demnächst zu einem Anwalt geht um die Scheidung einzureichen. Bis wir dann tatsächlich geschieden sind, werden ja auch noch einige Monate ins land ziehen. Gerichte können ja durchaus viel zu tun haben... Solange sich von sei er Seite nichts tut, halte ich die Füsse still.


    Trotzdem ist es ein sehr komischen Gefühl, wenn der Mensch mit dem man verheiratet ist, mit jemand Anderen zusammen lebt... Irgendwie, wäre ich gerne frei, verstehst du was ich meine? Ich habe das Gefühl zwischen den Stühlen zu sitzen und weiß nicht in welche Richtung es nun weitergeht...


    Ihm und vorallem seiner Next ist ja daran gelegen, dass die Scheidung möglichst schnell ausgesprochen wird. Verzögern könnte ich dies ja nur, indem ich selbst zu einem Anwalt gehe und immer wieder blödsinnige Forderungen stelle. Genau soetwas möchte ich vermeiden. Meine Kräfte will ich für sowas nicht hergeben.
    Sein Vermögen oder irgendwelche Ausgleiche sind mir egal. Ich möchte nur die nötige Zeit haben wieder ins Beruflsleben finden zu können, damit ich auf seinen Unterhalt gar nicht mehr angwiesen bin und das am besten ohne das ich in die Grundsicherung rutsche.


    Jetzt muss ich nur noch herausfinden, wie lange und in welcher Höhe mir das Gericht wohl Unterhalt zusprechen würde...


    Liebe Grüße


    Jazzy

  • Hallo,


    Sein Vermögen oder irgendwelche Ausgleiche sind mir egal. Ich möchte nur die nötige Zeit haben wieder ins Beruflsleben finden zu können, damit ich auf seinen Unterhalt gar nicht mehr angwiesen bin und das am besten ohne das ich in die Grundsicherung rutsche.


    Fordere was dir zusteht!!!


    Die Gesetze laufen anders.


    Du kannst gern auf was verzichten, ob du aber dafür an andere Stelle was bekommst ist fraglich?


    Wenn meine EX mit dem was ich freiwillig gezahlt hätte einverstanden gewesen wäre,


    hätten wir auch keinen Anwalt benötigt.


    lg
    edy


    lg
    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    woher sollen wir wissen, was dir für die Trennungszeit zusteht? Da ist das Jahresgehalt zu nehmen, zu bereinigen, dann durch 12 zu dividieren. Dann kommt man auf das monatliche Einkommen. Dazu hat dann der Mann einen Selbstbehalt, der zu berücksichtigen ist, und der unterschritten ist, wenn man die Auskunft der Beratungsstelle anschaut. Da hast du irgend was gründlich missverstanden. 1100 € müssen dem Mann auf jeden Fall bleiben, und weitergehende Ansprüche vermag ich einfach nicht zu erkennen. Hinzu kommt noch, dass natürlich der Steuerklassenwechsel mit einzuberechnen ist.


    Und ob du bei der kurzen Zeit der Ehe bei nicht ehebdingten Nachteilen nach der Scheidung noch irgendwas bekommst, das wage ich zu bezweifeln. Wie wärs mit einem Fachanwalt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ich war doch längst bei einer Anwältin der Öra. Diese sagte klipp und klar, mir würde nach der Scheidung Krankheitsunterhalt zustehen. Bis wir rechtskräftig geschieden sind, werden wir wohl ungefähr 5 Jahre verheiratet sein, was lazt Aussage der Anwältin nicht mehr als kurze Ehedauer angesehen werden kann.


    Wieviel Trennungsunterhalt mir zusteht weiß ich ja, ich bekomme ihn schon ne Weile jeden Monat aufs Konto überwiesen. Dies ist auch keine selbstbestimmte Summe, sondern das was mir damals aufgrund von Gehaltsbescheinigungen berechnet wurde.


    Im Übrigen mindert sich der Selbstbehalt um bis zu 200 Euro, wenn der Unterhaltpflichtige mit einem neuen Partner zusammen lebt, da sich die Kosten für das Leben dadurch ja auch verringern (geteilte Miete, geringere Lebenshaltungskosten usw.).


    Mein Mann hat nach Abzug der Unterhaltszahlung noch immer ca. 1.500 Euro netto zur Verfügung. Liegt also noch ne ganze Ecke über dem Selbsterhalt.


    Ich glaube auch das Edys Kommentar, ich solle Fordern was mir zusteht, eher auf irgendwelche Ausgleiche bezogen war. Und genau das wollte ich wissen. Wie sieht es mit soetwas aus?


    Rente regelt ja wohl das Gericht. Was ist mit Zugewinn? Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.
    Ich möchte das ja nur wissen, um besser mit ihm über den nachehelichen Unterhalt verhandeln zu können. Kann er sich ja aussuchen, entweder oder.


    Einen Fachanwalt will ich erst konsultieren, sollte mein Mann sich quer stellen. Wie gesagt, ich hab kein Bock auf Krieg.


    Dafür gibt es doch Foren wie diese, damit man sich erstmal informieren und austauschen kann oder nicht?
    Bin halt kein Profi in Sachen Scheidung. Ist meine Erste und hoffentlich auch Letzte.


    LG,


    Jazzy

  • Hi,


    du hast da was missverstanden. Die Krankheit ist nicht ehebedingt. Nur dann wird es nach der Scheidung was geben. Zumindest in meinem OLG-Sprengel eindeutige Rechtsprechung. Und - soweit ich das überblicke, gibt es da auch keine Ausnahmen. Also, darauf würde ich mich so ganz und gar nicht verlassen, dass es nach der Scheidung mit dem Unterhalt einfach weiter geht. Der Selbstbehalt mindert sich auch nicht für Ex-Partner beim Zusammenleben mit einem neuen Partner, sondern nur unter ganz engen Voraussetzungen bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber privilegierten Kindern.


    Tja, was ist denn an Zugewinn da? Bei dem Gehalt, was ja nicht so wahnsinnig sexy ist, was ist denn da erwirtschaftet worden? Müsstest du doch wissen. Und- ist bei der Unterhaltsberechnung schon die schlechtere Steuerklasse berücksichtigt worden, in der er nach einem Jahr der Trennung ist? Und ist dir klar, dass du ab Scheidung für die Krankenkasse (derzeit im Minimum: 170 € im Monat) allein aufkommen musst? Das Ende der Ehe wird übrigens vom Gericht festgelegt, ist normalerweise ab Rechtshängigkeit der Scheidung, nicht die Rechtskraft der Scheidung. Lediglich die Unterhaltszahlungen (Trennungsunterhalt), dafür ist die Rechtskraft der Scheidung festgelegt.


    Ganz ehrlich, du bist doch gar nicht in der Lage, die rechtliche Situation auch nur im Ansatz richtig einzuschätzen. Ab zum Fachanwalt. Und Du begibst dich auf jeden Fall auf ganz dünnes Eis, wenn du die Scheidung forcierst. Du bist noch teilweise abgesichert während der Trennunsphase, also es wäre blödsinnig, wenn du den Scheidungsantrag stellen würdest.


    Und noch etwas: das mit der Bereinigung des Einkommens hast du wohl auch nicht verstanden. Die musst du nämlich auch berücksichtigen und von den 1500, die ihm angeblich bleiben, in Abzug bringen. Und nach der Scheidung - selbst wenn er ganz eng befristet für dich aufkommen müsste, hättest du dann auf jeden Fall noch 170 € weniger auf dem Konto, nämlich die Krankenkassenbeiträge.


    Eine äusserst schwache Position, die du da hast. Da ist doch nicht viel Verhandlungsspielraum.


    Herzliche Grüße


    TK

  • Hallo TK,


    also missverstanden hab ich bei der Öra bestimmt nichts. Sie hat ganz eindeutig gesagt, dass es bei Krankheit vollkommen egal ist ob ehebedingt oder nicht, er muss zahlen. Und ich war auch nicht alleine da, sondern hatte Unterstützung dabei.


    Die Anwältin hatte dort einen wirklich dicken Gesetzeswälzer und laut ihrer Aussage steht dort als Kommentar zum § 1572, dass im Falle von Krankheit und zwar ganz egal zu welchem Zeitpunkt diese Eingetreten ist, Krankheizsunterhalt zu zahlen ist. Krankheiten seien in der Regel ja eh nicht ehebedingt. Hab ich mir alles notiert. Hab sie auch gefragt, warum ich diesen Kommentar nicht im Internet gefunden habe, dazu meinte sie, dies würde nur in diesem Buch stehen, könnte man in die Staatsbibliothek gehen und sich ansehen.


    Krankenversichert bin ich übrigens durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente. 750 Euro sind meine Nettorente, Brutto sind es ca. 100 mehr. Ich war zu keiner Zeit über meinen Mann krankenversichert. Ich zahle also von meiner Rente Sozialversicherungsbeiträge und muss sie am Ende des Jahres auch versteuern.


    Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts ist alles mögliche Berücksichtigt worden. So z.B. auch Werbungskosten, Pauschalen für Altervorsorge etc.


    Sicher hast du Recht im Bezug aud die Steuerklasse, dass haben mein Mann und ich aber selbstständig geregelt. Während er noch Steuerklasse 3 hatte, hätten mir eigentlich ca. 800 Euro Trennungsunterhalt zugestanden, mit der schlechteren Klasse 4 ca. 650 Euro. Deshalb haben wir uns auf 700 geeinigt. Außerdem bekommt er regelmäßig Gehaltserhöhungen. Und er hatte Freibeträge auf der Steuerkarte, welche jetzt nich mehr ei getragen sind, da er wieder in der Stadt wohnt und nur noch einen sehr kurzen Arbeitsweg hat.


    Und nun erzähl mir doch bitte mal was eine ehebedingte Krankheit ist? Wenn einen der Partner zum Krüppel prügelt?


    Das mit dem Zugewinn kann ich nich ganz genau sagen, er hat da irgendwelche Fondgebunden Dinge am laufen. Sagte ja aber auch schon, dass mir das eigentlich relativ egal ist.


    LG,


    Jazzy

  • Hi,


    nee, ehebedingt ist eine Krankheit dann, wenn sie während der Ehezeit auftritt. Nochmals, bei uns ist das durch die OLG-Rechtsprechung eindeutig geregelt. Dafür muss ich auch in keinem Kommentar nachlesen, wobei ein Kommentar ja eben nicht das Gesetz ist.


    Ist immer toll, wenn man erst so nach und nach mit der Wahrheit rausrückt. Also, neben Unterhalt gibt es eine Rente. Ich hoffe sehr, du hast dem Rententräger mitgeteilt, dass du zusätzliches Einkommen hast. Davon sind nämlich gegebenenfalls auch noch Krankenkassenkosten zu zahlen.


    Und, irgendwas am Laufen haben, das langt nun wirklich nicht für irgendwelche Prognosen aus. Wenn man mit jemandem zusammen lebt, dann sollte man doch wissen, wo das gemeinsame Geld bleibt. So viel kann ja nicht angespart werden, in so kurzer Ehe. Und die Steuerklasse, die du da nennst, ist auch falsch. Der Ehemann ist jetzt in Steuerklasse 1, nicht in 4!


    Ich wiederhole meinen dringenden Rat: selbst nicht aktiv werden, warten, bis der Mann die Scheidung einreicht. Denn was nach der Scheidung kommt, das steht in den Sternen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    du wirst dir meine Beiträge nicht durchgelesen haben. Gleich in meinem ersten Beitrag habe ich geschrieben, dass ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 750 Euro bekomme.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Mir zu unterstellen ich würde Lügen, find ich schon irgendwie dreist.
    Du wirst von niemandem gezwungen, dich an meinem Thread zu beteiligen. Das geht auch freundlicher.


    Die Erwerbsminderung wurde übrigens während der Ehe festgestellt. Vorher war ich "nur" krankgeschrieben.


    Eine Kranheit ist nicht ehebedingt, weil sie erst in der Ehe aufgetreten ist, sondern wäre es wenn sie DURCH die Ehe entstanden wäre. Bedingt durch die Ehe... sagt doch schon alles.


    Außerdem sprach ich nie davon, dass ich die Scheidung ei reichen will. Warum sollte ich das tun? Mein Mann wollte die Trennung und will die Scheidung, dann soll er sie auch einreichen.
    Ich schrieb hier, dass mein Mann es gerne sehen würde, dass ich die Scheidung einreiche.


    Soviel dazu.


    LG

  • Hallo,


    hier dann schwarz auf weiß...


    § 1572
    Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen


    Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt
    1. der Scheidung,
    2. der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes,
    3. der Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung oder
    4. des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573


    an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.


    Ich bin jetzt aufgrund meiner Erkrankung nicht in der Lage arbeiten zu gehen und werde es auch zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht sein.


    LG