Erzwungene Unterhaltsforderung

  • Hallo zusammen,


    hab mal eine Frage die mich so brennend interessiert.
    Als ich mich von meinem Ex-Mann trennte, haben wir uns gegenseitig geholfen in jeglicher Hinsicht, natürlich auch dem Kind zuliebe.
    Er hatte von mir nie Unterhalt gefordert (offiziell), da dies auch nicht nötig war. Nun fing er aber nach einiger Zeit an Alge2 zu beziehen und die kamen nach einiger Zeit auf die Idee, das mein Ex-Mann von mir Unterhalt verlangen sollte, da er sonst weniger/keine Leistung mehr erhalte würde, wenn er das nicht tut.
    Dürfen die den denn dazu wirklich zwingen und auf diese Art so erpressen?
    Ich habe nichts dagegen für mein Kind zu zahlen, das wärs ja noch, ABER, was mich so derbe an der Sache ärgert ist einfach, das der Unterhalt den ich meinem Ex-Mann zahle, ihm von seinem Alge2 abgezogen wird, was hat den verdammt nochmal das Kind davon wenn es eh +/- auf NIX auskommt?? Das regt mich echt auf und daher würde ich gerne mal wissen, ob das Amt wirklich das Recht hatte, das von ihm zu verlangen.
    Weil so wie es davor war, hatte mein Kind ein besseres Leben, nun hat er nicht mehr als vorher und ich noch weniger als vorher und dadurch auch weniger Möglichkeiten mit meinem Kind was zu unternehmen, da ich ja die 200 Euro in den Wind schieße.


    Was meint ihr dazu?


    Lg Miss Purple

  • Wenn Dein Mann ALG 2 bezieht, bekommt er Steuergelder. Das ist MEINE Kohle. Selbstverständlich darf der Staat prüfen, ob nicht die Exfrau zahlen muss, bevor die MEIN Geld bekommen. Das ist jetzt vielleicht ein bisschen überspitzt, aber ich denke, es macht das Problem klar. Selbstverständlich dürfen die prüfen...


    Ob allerdings ein Unterhaltsanspruch des Ehemannes besteht, kann so überhaupt nicht gesagt werden. Wie alt ist das Kind? Warum kann der Mann nicht arbeiten? Hat er sich ausreichend um Arbeit gekümmert? Wie lang war man verheiratet? Wie lang ist die Scheidung her? etc...

  • Es geht ja nicht darum das die PRÜFEN, es geht um die Aussage, das die ihm das Arge2 sperren/kürzen würden, wenn er der Anweisung nicht nachkommt von mir Unterhalt einzufordern. DAS ist die wesentliche Frage die mich interessiert.
    Mein Kind ist 11, mein Ex-Mann KANN arbeiten, eigentlich, aber kümmert sich selbst um nichts und gauckelt dem Amt Sachen vor von wegen er könnte ja keine 8 Stunden arbeiten wegen dem Kind, das darf ja nicht so lange alleine bleiben usw.. Totaler Schwachsinn in meinen Augen, sie geht zur Schule, dazu hat er eine Große und in seiner nähe lebende Familie die jetzt schon sowieso fast mehr Zeit mit dem Kind verbringt als er.
    Ich habe die Vermutung, das er einfach nur schmarotzt und das Kind als Grund nimmt, um sich nicht um eine Vollzeitstelle bemühen zu müssen. Vielleicht dachte er sich ja auch, naja wenn ich jetzt noch von meiner Ex Unterhalt anfordere, lebe ich ja noch besser, da Alge2 + Unterhalt, aber den Zahn haben die ihm ja gezogen, doch leider trotzdem auch meiner Meinung nach auf kosten meines Kindes. Wobei ich natürlich auch hier hinzufügen muss das die Major Schuld an der Situation bei meinem Ex liegt. Ich werde sowieso bald erste Schritte gegen ihn einleiten, da dieser Umstand nicht das ist was ich mir für mein Kind wünsche, aber ich möchte auch wissen, ob bestimmte Informationen korrekt (oder eben nicht) sind, bevor ich diese irgendwem vorlege.

  • Ihn treffen natürlich Mitwirkungspflichten, wenn es darum geht, eigene Einkommensquellen zu erschließen. Wenn er denen nicht nachkommt, kann das Jobcenter o. ä. die Leistungen kürzen. Da die Ansprüche allerdings "übergehen" kümmert sich das Jobcenter inzwischen meist auch selbst um die Unterhaltsansprüche.