Ich bin rechtskräftig geschieden und meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel bezüglich Aufstockungsunterhalt und für unsere beiden Kinder, der in der Höhe erst mal nicht beanstandet werden kann.
Meine Lebenspartnerin erwartet ein Kind von mir, somit treten zwei weitere Unterhaltspflichtige in mein Leben ein. Daher habe ich folgende Fragen:
1. Kindesunterhalt: die Anzahl der Unterhaltsemfänger steigt mit der Geburt des Kindes von 3 (Exfrau + zwei Kinder) auf 5 (Freundin und Baby). Wäre es dann also so, dass der Tabellenunterhalt gemäß DDT um zwei Stufen absinken würde für alle drei Kinder?
2. Ehegattenunterhalt: hat dieser Umstand, dass sowohl meine Lebenspartnerin als auch das weitere Kind von mir Unterhalt erwarten dürfen, potentiell Auswirkungen auf die Höhe des Aufstockungsunterhaltes (müsste natürlich notariell oder gerichtlich geändert werden) beispielsweise durch weiteren Abzug des Unterhalts des dritten Kindes sowie dem Betreuuungsunterhalt an die Lebenspartnerin vom unterhaltsrelevanten Einkommen?
3. Hat der Umstand, dass ich auch Aufstockungsunterhalt für meine Exfrau leiste, umgekehrt Auswirkungen auf meine neue Lebenspartnerin?