Unterhaltsnachzahlung obwohl Kind nun bei mir lebt?

  • Hallo zusammen,


    für die wohl etwas komplizierte Frage, als Background, eine kurze Info zu meiner aktuellen Situation:


    Seit nun fast 2 Jahren lebt mein 6 jähriger Sohn bei mir (da seine Mutter einen neuen Partner und neue Kinder hat wollte sie nicht das er noch bei ihr bleibt). Von 2009 bis 2012 konnte ich keinen Unterhalt für ihn zahlen. Ein Titel gegen mich bestand.
    Die Differenz zwischen meinem titulierten Unterhaltsbetrag und dem Unterhaltsvorschuss, muss ich jetzt rückwirkend an die Mutter zahlen.


    Sie selber erhält seit jeher Hartz4.
    Da nun eine Unterhaltspflicht von Ihrer Seite gegenüber dem kleinen besteht, riet mit das JA dazu, nun meinerseits einen Titel gegen sie zu beantragen.


    Nun stellen sich mir einige Fragen:


    1. Kann die Zahlung die ich an sie nachzuleisten habe, auf ihren Titel bzw. ihre Unterhaltspflicht geltend gemacht, bzw verrechnet werden? Also kann das JA das Geld von ihr einfordern?


    2. Wird ihr das Geld vom Sozialamt angerechnet werden? Sie sagt - Nein (da ihr der damals titulierte Betrag komplett angerechnet wurde, obwohl sie nur den Vorschuss erhalten hat)- und möchte daher nicht auf die Nachzahlung verzichten.


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen ein wenig Licht in das dunkel zu bringen.
    Als plötzlich alleinerziehender Papa, habe ich teilweise noch Schwierigkeiten mich durch den Ämterdschungel zu kämpfen. Nun hoffe ich auf eure Hilfe :/


    Vielen Dank im Vorraus!!! ^^

  • Hallo Kindesvater,


    Der Betrag der im Titel vereinbart ist kann vollstreckt werden.Du hättest eine Abänderung
    beantragen müssen.


    lg
    edy

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