Kind will mit 18 in eine eigene Wohnung .welchen Unterhalt ?

  • Hallo


    Im Vorfeld, ich habe kein Sorgerecht.
    Mein Kind lebt in einen Mutter Kindheim und hat selber ein Kind.


    Nun wird Sie 18 und will in eine eigene Wohnung ziehen.
    Sie besucht noch weiterhin die Schule.
    Sie bekommt ab 18 ihr eigenes Kindergeld und Kindergeld für ihr Kind.
    Außerdem wird sie noch Unterhaltsvorschuss für ihr eigenes Kind bekommen.


    Wie wird nun der Unterhaltfür berechnet den ich dann zahlen muss ?

  • Hallo!


    Da Deine Tochter ein eigenes Kind hat, wäre vorrangig der Vater dieses Kindes zum Unterhalt verpflichtet § 1615 l Abs.3 BGB. Ist der Vater nicht leistungsfähig, bildet die Tochter mit ihrem Kind eine Bedarfsgemeinschaft und hat Anrecht auf ALG2. Unterhalt von den Eltern wird daher nicht mehr fällig.


    LG chico