Kosten Familiengericht

  • Hallo @all :-)


    Ich sage mal Hallo an alle.
    Ich bin neu hier in Forum.


    Ich habe da mal ein Paar Fragen und benötige mal eure Tips.


    Ich habe eine 19 Jahre Alte Tochter, für die ich bis vor 5 mon. Unterhalt gez. habe.
    Aktuell ist es so das ich eine Anwältin beauftragt habe, die eine Abänderungsklage für mich vor dem Familiengericht eingereicht hat.
    Lt. meiner Anwältin brauch ich keine Angst haben das ich weiter zahlen muß (Liege unter dem Selbsbehalt von 1200€).
    Es wurde VKH beantragt.
    Werden in der regel auch die Väter in solchen fällen vor Gericht geladen? "Anwältin gerade in Urlaub bis 15.08.14".
    Oder bekomme ich nur das ergebnis.?
    Die Akten wurden am 18.06 eingereicht, dauert das eigendlich lange bis ein Termin vor dem Familiengericht zu stande kommt?
    Bis lang ist bei mir noch kein Brief eingetroffen.
    Ich habe auch ein wenig Panik, was da an Kosten auf mich zu kommen.
    Gruß


    Hanseat





    Tippfehler sind Kostenlos :-)

  • Hallo hanseat.


    Was macht denn die Tochter? Schule/Ausbildung?


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Wenn Deine Tochter noch die allgemeinbildende Schule besucht und im Haushalt der Mutter lebt, ist sie bis zum 21. Lebensjahr ein sog. priv. Kind. Das bedeutet, dass der Selbstbehalt bei 1000,-€ liegt.


    Die Beteiligten werden beim Gerichtsverfahren üblicherweise persönlich geladen und angehört.


    Deine Anwalts- und Gerichtskosten werden von der VKH getragen. Die des gegnerischen Anwaltes nur, soweit Du auch gewinnst.