Unterhalt für die Ex nach Scheidung (mit 2 Kids)

  • Hallo, wie hoch (oder gibt es überhaupt einen Unterhaltsanspruch) wäre der Unterhalt für die Ex-Frau nach der Scheidung (vorauss. 02/10) in folgendem Fall: Gemeinsame Kinder 2 (Alter 4 und 6) beide ganztags im Kindergarten. Die Ex hat während der Ehe bereits Teilzeit gearbeitet. Für die Kinder wird der volle Regelsatz bezahlt und auch sie bezieht aktuell Trennungsunterhalt (nicht zu wenig!). Hat die Ex-Frau nach der Scheidung noch Anspruch auf Unterhalt und falls ja, wie würde der berechnet? Vielen Dank für eine Hilfestellung.

  • Hallo,


    nach dem neuen Scheidungsrecht ist nach einer Scheidung grds. jeder für seinen eigenen Unterhalt verantwortlich, zumindest dann, wenn keine Kinder betreut werden und sonst keine besondere Anhaltspunkte gegeben sind.
    Bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes braucht die Frau i.d.R. keine Beschäftigung auszuüben. Es sei denn, sie hat es in der Ehe auch getan. Danach eine Teilzeit, ab Grundschule eine Halbzeit und danach eine Vollzeittätigkeit. Wenn Kinder ganztags im Kindergarten sind, dann dürfte zumindest eine Halbzeittätigkeit ausgeübt werden müssen, zumal ja auch in der Ehe schon gearbeitet wurde. Evt. besteht auch eine Verpflichtung für mehr. Allerdings wird der Frau angerechnet werden, dass sie sich um die Kiinder kümmert. Deshalb ist fraglich, inwieweit Vollzeitstelle eine Verpflichtung ist. Genau geregelt ist dies im Gesetz nicht, das Gericht hat einen auf den Fall bezogenen Beurteilungsspielraum.
    Vielleicht wird man der Ex-Frau auch noch einen Zeitraum zugewähren, indem sie sich umstellen kann. Aber wie gesagt, wenn sie schon jetzt arbeitet, wird dieser Zeitraum wahrscheinlich sehr gering ausfallen.
    Meiner Meinung nach sieht es nicht schlecht für Dich aus.


    Gruss

  • Hallo Dirk, danke für die Antwort. Zu hoffen bleibt, das es später nicht so schlecht aussieht. Da die EX uns seit Monaten das Leben sehr schwer macht (seit Neuestem auch über die Kinder, Umgangsentzugsversuche, etc.) wird sie alles dazu tun, um das Höchstmaß zu kassieren. Ist der Richter dann letztendlich der Entscheider? (gibt es hierzu Tipps oder Erfahrungswerte?) Falls dieser auf Unterhalt entscheidet, wie würde dieser berechnet? (Da sie selbst ja auch teilzeit verdient, Kindergeld und Kindesunterhalt erhält). Macht evtl. auch eine Scheidungsfolgevereinbarung mit den Anwälten im Vorfeld Sinn? Oder wäre es besser auf ein gutes Urteil des Richters zu bauen? Danke vorab.

  • Hi,
    ja, letztendlich entscheidet der Richter. Erfahrungswerte gibt es nicht viele, da das Unterhaltsrecht in seiner Reform noch sehr frisch ist. Es kommt vor allem auf die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall an.
    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist immer sinnvoll, denn, wie heißt es so schön: auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand. Was also verbindlich geregelt ist, das hat man in der Tasche.