Kindesunterhalt für volljährige Tochter - wohin zahlen bei NULL Kontakt?

  • Hallo,


    ein naher Verwandter von mir braucht Hilfe und ich habe ihm zugesagt, einige Informationen für ihn zu beschaffen. Daher melde ich mich hier stellvertretend für meinen Verwandten.


    Mehr oder weniger von Geburt seiner Tochter an verweigert ihm die Kindesmutter den Kontakt zu seiner Tochter. Die Beziehung (unverheiratet) ging kurz nach der Geburt in die Brüche. Mein Verwandter hat über die Jahre "Tod und Teufel" probiert, um ein freundschaftliches Verhältnis hinzubekommen und auch Kontakt zu seinem Kind haben zu können. Dieses wurde komplett und ständig mit übelsten Unterstellungen von der Kindesmutter unterbunden. Mein Verwandter hat keine Ahnung, welches Bild seine Tochter von ihm hat und welchen Einfluss dahingehend die Mutter genommen hat. Geld und Sachgeschenke hat die Mutter immer genommen und das reichlich. Geschenke zu Festtagen und Geburtstagen der Tochter hat sie entgegengenommen - aber nie den direkten Kontakt zu gelassen. Ob Briefe an das Kind demselben von der Mutter übergeben wurde weiß mein Verwandter auch nicht. Er weiß eigentlich gar nichts, jedwede Informationen werden von ihm ferngehalten. Er hat auch keine aktuelle Adresse von der Kindesmutter und der Tochter mehr. Er leidet so sehr und scheut aber von Anfang an eine gerichtliche Auseinandersetzung weil er a) Angst hat, alles noch schlimmer zu machen (wobei ich persönlich mich frage, was an so einer Situation noch schlimmer werden kann) und b) es finanziell auch nicht sooo dicke hat.


    Die Tochter ist nun seit kurzem 19. Über Umwege hat er erfahren, dass sie noch zur Schule (Gymnasium) geht. Ob sie noch bei der Mutter wohnt oder eine eigene Wohnung hat weiß er nicht. Die Überweisungen des Unterhaltes sind sozusagen der einzige Kontakt der besteht.


    Mein Verwandter hat all die Jahre lang pünktlich den Unterhalt an die Mutter überwiesen, das tut er bis heute.


    Das Kind hat ja nun durch die Volljährigkeit den Anspruch auf Auszahlung des Unterhalts. Da das Vertrauensverhältnis zur Mutter verständlicherweise ruiniert ist (kommt überhaupt das Geld bei der Tochter an??? Weiß sie, dass er all die Jahre für sie überweist oder unterschlägt das die Mutter??) möchte er nun das Geld direkt an seine Tochter überweisen. Aber wie?????


    Er möchte nun erstmalig die Überweisung auf das Konto der Mutter stoppen und gleichzeitig sicherstellen, seine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft zu signalisieren. Es geht absolut nicht darum, keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen!!!!!


    Sollte daraufhin von Mutter/Tochter ein Anwalt eingeschaltet werden (ist nicht auszuschließen, die Tochter nimmt ja auch von sich aus bisher keinen Kontakt zum Vater auf was ihm schrecklich zu schaffen macht) - muss er dann die Kosten für diesen Anwalt zahlen? Bisher hat ja die Tochter nie direkt an ihn ihren Anspruch geltend gemacht. Wir wissen nicht, ob sie überhaupt weiß, dass Unterhalt vom Vater kommt.... Eine fiese Situation.


    Wenn er die Unterhaltszahlung auf das Konto der Mutter stoppt - reicht es, wenn er es sozusagen zurücklegt bis er eine Mitteilung hat, wohin er das Geld für seine Tochter zahlen soll? Oder sollte er dafür erstmal sowas wie ein Treuhandkonto (oder wie würde man so ein Konto nenne??) anlegen? Wie gesagt, es geht ja auch darum, dass die Gegenseite unter Umständen sofort mit Anwalt reagiert und der natürlich sofort Zahlungsunwilligkeit unterstellen wird.


    Sorry für die langen Ausführungen, ich hoffe jemand weiß hier Rat. Ich würde gerne die Hilfe weiterleiten.


    Viele Grüße,
    die mitleidende Verwandte.

  • Hallo,



    Sorry, aber wenn die Tochter bereits 19 Jahre alt ist,warum kommt erst jetzt eine angemessene Reaktion vom Vater?


    Weiß sie, dass er all die Jahre für sie überweist oder unterschlägt das die Mutter??) möchte er nun das Geld direkt an seine Tochter überweisen. Aber wie?????


    Also bis 18 stand der Unterhalt der Mutter zu, und nicht der Tochter.


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über den 18 Geburtstag hinaus?


    lg
    edy

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  • Hi,


    Hallo,



    Sorry, aber wenn die Tochter bereits 19 Jahre alt ist,warum kommt erst jetzt eine angemessene Reaktion vom Vater?


    weil die Sache irre verdreht ist und selten verstandesgesteuert war. Da wurde seitens der Kindesmutter mit den Ängsten des Vaters jongliert und derselbige finanziell bis auf's heutige Hemd ausgenommen. Gerichte oder Anwälte hat es nie gegeben weil mein Verwandter voller Sorge war, dass die Situation noch schlimmer werden würde und er auf Freiwilligkeit und einverständiges Miteinander gehofft hatte.


    Zitat

    Also bis 18 stand der Unterhalt der Mutter zu, und nicht der Tochter.


    Ja, das ist klar. Wir wissen aber nicht, was die Mutter der Tochter so erzählt. Vlt. weiß die Tochter gar nicht, dass für sie gezahlt wird. Nachdem was alles passiert ist, kann man schon auf komische Gedanken kommen. Aber das soll hier bitte nicht Thema werden, das ginge zu weit und bräuchte Bücher.


    Er hat immer und ständig und für alles bezahlt - seien es Wohnungsmieten, Kautionen, neue Einrichtungen, Klamotten, Geschenke, Abstand für Möbel etc. etc. Immer in der Hoffnung, irgendwann seine Tochter sehen zu dürfen. Das wurde aber immer geschickt vermieden und sabotiert.


    Zitat

    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über den 18 Geburtstag hinaus?


    oh je.... was ist das?

  • Hallo,


    oh je.... was ist das?


    Wurde er schon mal vom Familiengericht/oder Jugendamt aufgefordert Unterhalt zu zahlen?


    Hat er jemals dafür etwas unterschrieben?


    Woher wusste er, was an Unterhalt zu zahlen war?


    Was zahlte er monatlich?


    lg
    edy

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  • Hallo Edy,



    Wurde er schon mal vom Familiengericht/oder Jugendamt aufgefordert Unterhalt zu zahlen?


    Nein, er hat immer von sich aus alles bezahlt. Nicht nur den Unterhalt....


    Zitat

    Hat er jemals dafür etwas unterschrieben?


    Nicht, das ich wüsste.
    Aber es ist sein anerkanntes, leibliches Kind.
    Ich werde ihn fragen.


    Zitat

    Woher wusste er, was an Unterhalt zu zahlen war?


    Keine Ahnung. Er hat mit Sicherheit um Längen mehr bezahlt als er jemals verpflichtet gewesen wäre.
    Er hat ja auch immer auf Versöhnung gehofft und wollte das mit "Knauserigkeit" nicht im Keim ersticken.
    Er war ja kein Pfennigfuchser und bereit, jedwede mögliche Unterstützung zu geben.
    Mittlerweile kann er das nicht mehr leisten. Ausgezogen bis auf's Hemd.
    Ersparnisse futsch, wegen Burn out und Depressionen in Frühpension.


    Zitat

    Was zahlte er monatlich?


    Das ging inklusive Sachleistungen hoch bis zu ein paar Tausend Euro im Monat, je nachdem, was er für Anschaffungen gezahlt hat.
    Er hat seine gesamten Ersparnisse verbrannt.
    Fixen Unterhalt hat er monatlich immer fest € 300,00 überwiesen und das ist der Betrag, der jetzt auch noch überwiesen wird.

  • Hallo,


    wenn kein Titel/Jugendamtsurkunde besteht (also nichts unterschrieben wurde) kann er die mtl.


    Überweisungen einstellen.


    Die 19 Jährige muss dann neu Unterhalt von ihm fordern.


    Zur Berechnung wird dann sein Einkommen und das Einkommen der Mutter als Grundlage genommen.


    Da kann er sich dann auch die Kontonummer der Tochter geben lassen.


    lg
    edy

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  • Hi,


    o.k., dann werde ich ihm das mal berichten. Es drohen ihm also keine Kosten wegen (erstmal) nicht-zahlen? Er würde die monatlichen Beträge solange zurücklegen bis er weiß, wohin seine Tochter das Geld haben möchte.


    Viele Grüße,